Da ich früher selbst in der Beschaffung gearbeitet habe, kenne ich das Problem ein wenig, auch wenn ich Softwareunterstützung hatte.

Ohne Kenntnis der genauen Situation vor Ort ist es schwierig, konkrete Empfehlungen zu geben. Vermutlich würde ich es so organisieren:

  1. Einen Ordner (eine Mappe) für das, was zu bestellen ist. Wenn es einige größere Lieferanten gibt, kann man mehrere Ordner (Mappen) anlegen: Lieferant A, B, C etc., plus eine(n) für den Rest).
  2. Alles was bestellt wurde, verschiebst Du in einen weiteren (oder mehrere) Ordner bzw. Mappen. So stellst Du sicher, dass Du nichts doppelt bestellst.
  3. Wenn die Ware eintrifft, entnimmst Du der Lieferung den Lieferschein und gleichst ihn mit den Bestellungen ab. Den entsprechenden Beleg entnimmst Du der Mappe (dem Ordner) aus 2. und hakst alles Gelieferte ab. Wenn noch etwas fehlt: Zurück in den Ordner (die Mappe), sonst übersiehst Du möglicherweise fehlende Lieferungen! Ist die Bestellung komplett geliefert worden, legst Du den Lieferschein, zusammen mit den Bestellunterlagen, in einen 3. Ordner (das sollte jetzt keine Mappe sein, das gibt unnötiges Durcheinander), möglichst alphabetisch nach Lieferanten sortiert, eventuell separate Ordner für größere Lieferanten, bei denen Ihr viel bestellt.

Ich hoffe, ich konnte Dir Anregungen geben :o)

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Diesen Beitrag poste ich im Namen eines Freundes, da er aufgrund der bisherigen Nichtregistrierung davon ausgeht, dass einem ersten Beitrag in diesem Forum möglicherweise nur wenig Glauben geschenkt werden würde. So könnten ihn andere Beitragsschreiber, die sich positiv äußern (seltsamerweise ausschließlich zu Themen, die mit dem Unternehmen B2B zu tun haben), ihn mit Bezug darauf möglicherweise "zerreißen". Ich verbürge mich dafür, dass er Betroffener ist und ich sämtliche Unterlagen persönlich eingesehen habe. Hier das in seinem Namen veröffentlichte Posting:

"Bin selbst (leider) auf die Abzocke hereingefallen. Da ich selbständig bin, werde ich wohl dennoch löhnen müssen. Denn es gilt erst einmal der Grundsatz “pacta sunt servanda”, Verträge sind einzuhalten. Das gilt insbesondere für Kaufleute, sie haben beispielsweise kein Rücktrittsrecht. Mein Anwalt hält das Ganze zwar für ebenfalls sehr dubios, rät mir unter den gegebenen Umständen dennoch zur Zahlung. Derzeit schwanke ich hin und her: Der (Einzelfall-)Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt folgen (das bestreitet, trotz Selbständigkeit) die Entstehung eines rechtsgültigen Vertrages) und hoffen, dass mein örtliches Amtsgericht es ebenfalls so sieht, oder zahlen. Denn eine Nichtzahlung mit einer möglichen Klage der Gegenseite würde doch einiges an Kosten nach sich ziehen. Alternativ erst einmal zahlen (unter Vorbehalt) und wenn der Vertrag nicht ordnungsgemäß eingehalten wird, das Geld zurückholen. Nur fürchte ich, dass der Laden bis dorthin kurzerhand Insolvenz anmeldet, um unter neuem Namen neu aufzumachen. Dann kostet es erneut teures Geld.

Gibt es denn noch weitere Geschädigte? Leider gibt es im deutschen Recht keine Sammelklagen, jedoch könnte man unter Führung einer Musterklage, die weniger speziell ist, als die, auf der das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt beruht, mehere Anzeigen bündeln. Denn jeder Geschädigte hat ja etwas zum Sachverhalt beizutragen. Und je mehr unterschiedliche Beiträge, desto größer die Chance auf ein (für uns positives) Gesamtbild. Ich wäre bereit, die Musterklage zu führen, wenn sich eine ausreichende Zahl von Unterstützern fände. Meldet Euch bitte bei thmartin[at]gmx.li (bitte nicht von der Mailadresse verwirren lassen, ich wohne in Baden-Württemberg).

Für Konsumenten besteht ohnehin keine Zahlungsverpflichtung - sie können vom 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen :)"

Ihr könnt auch Nachrichten an mich hier senden, ich leite sie dann an Thomas weiter.

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Zahlen oder ignorieren?

Liebe community ich habe gerade diese mail nach vielen voherigen erhalten. PS : Vorher wollten sie die magdeburger Staatsanwaltschaft einschalten. Die seite heisst [+++ Text durch Moderation entfernt +++]

Die Mail:

Sehr geehrter Nutzer,

sollten Sie sich nicht selber auf [+++ Text durch Moderation entfernt +++] angemeldet haben, so können Sie der Angelegenheit gelassen entgegen sehen und dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten. Wenn Sie nicht auf unserer Seite waren, haben Sie auch mit keinerlei strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Da unser Erotikservice in letzter Zeit häufig mißbraucht worden ist, sehen wir uns gezwungen, in solchen Fällen wie bei Ihnen, einen Strafantrag bei der Stendaler Staatsanwaltschaft aufzugeben.

Diesen Aufwand nehmen wir gerne auf uns, da es bei einigen Kunden schon öfter aufgetreten ist und wir nicht bereit sind dieses in Kauf zu nehmen.

WICHTIG! Wenn sich jedoch im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellt, dass Sie Nutzer der genannten IP-Adresse waren, haben Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.(u.a. Computerbetrug nach §263a StGB)

Folgende Daten werden an die Staatsanwaltschaft Stendal übermittelt, um den Anschlussinhaber des Telefonanschlusses herauszufinden, der sich auf [+++ Text durch Moderation entfernt +++] am 11.08.2013, 00:47:09 Uhr angemeldet hat.

Auszug aus unserem notariell beglaubigten Server Protokoll:

Ihre E-Mail: E-Mail Provider: Anmeldedatum/-zeit: IP Nummer:

Ebenfalls kann man bei Ihrem E-Mail Provider, die Herausgabe aller nötigen Verbindungsdaten mit Hilfe der Staatsanwaltschaft anfordern lassen. Dadurch kann nachgewiesen werden, wer, wann und wo welche E-mails abgeholt bzw. bestätigt hat.

Wir geben Ihnen hiermit die letzte Gelegenheit zu zahlen. Sollte der Betrag ab dem heutigen Datum nicht innerhalb von 7 Tagen auf unserem Konto eingegangen sein, ziehen wir in Betracht, ggf. einen Strafantrag aufzugeben.

Hier die Bankdaten zur Überweisung.

Bitte zahlen Sie 69,- Euro (inklusive 19 % MwSt.) per Überweisung auf folgendes Konto:

Inhaber: Ronz Media Consulting Konto: 2759603 BLZ: 81070024 Institut: Deutsche Bank

Verwendungszweck: 1374060158

Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt 1374060158 an.

Sollten Sie keine Zahlung vornehmen, werden wir unverzüglich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Die uns dadurch entstehenden Anwalts, Inkasso - sowie Bearbeitungskosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen. Wir bitten Sie die Rechnung zu bezahlen, es handelt sich hierbei um einen einmaligen Betrag. Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Support-Team.

Mit freundlichen Grüßen

  • Support Team - Kundenbetreuung [+++ Text durch Moderation entfernt +++]
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Wenn Du den Service genutzt hast, dann wirst Du wohl zahlen müssen (jedoch erst nach SCHRIFTLICHER) Aufforderung, und dann sollte sich das Ganze eventuell vorher nochmal ein Anwalt ansehen...). Wenn nicht, dann solltest Du erst einmal überprüfen, ob von Deinem Rechner bzw. Router aus ein Zugang auf die Seite erfolgen konnte. Hast Du beispielsweise ein nicht ausreichend geschütztes WLAN? Dann wirst Du dafür haften müssen (sobald etwas Schriftliches kommt).

Ohne Hintergrundwissen kann Dir vermutlich niemand sagen, ob es sich um eine Abzockmasche handelt oder nicht. Hast Du mal gegoogelt, ob sich schon Internetnutzer über das Unternehmen beschwert haben?

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Wenn Du gemerkt hast, dass der Beruf nicht der richtige ist, dann sprich darüber mit Deinen Eltern und mit Deinem Ausbildungsbetrieb, sowie der bei Eich in der Schweiz zuständigen Behörde, sofern es etwas wie bei uns gibt (IHK). Setzt Euch gemeinsam an einen Tisch und beendet die Sache, wenn Ihr alle zur Überzeugung gelangt, dass es keinen Sinn mehr ergibt. Weinen auf dem Weg zur Arbeit? Lass das keinesfalls weiter zu!! Ändere die Situation!! Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende...

Du bist 17, das bedeutet, dass Dir jeder zukünftige Arbeitgeber Fehlentscheidungen in diesem Alter zugestehen wird. Er kann ja erkennen, dass Du später etwas völlig anderes gemacht hast. Insofern brauchst Du Dir über Deinen Lebenslauf überhaupt keine Gedanken zu machen. Möglicherweise wird ein Arbeitgeber das Ganze sogar positiv sehen. Denn er wird sich denken, dass Du aufgrund Deiner Erfahrung eher vorsichtig sein wirst, bevor Du Dich erneut für etwas Falsches entscheidest. Deshalb nimmt er möglicherweise an, dass Du Dich nicht einfach völlig unbedacht beworben hast.

Viel Glück, und lass den Kopf nicht hängen!!

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Zieh Dir eine spannende Serie rein (z.B. "Homeland" oder "Game of Thrones"). Möglichst im Original, dann bist noch mehr abgelenkt ;o)

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Dazu müsste ich schon ein wenig mehr wissen, beispielsweise wie alt Du ungefähr bist (Erwachsener, Teenie, Kind), ob Du Dich auch für Literatur interessierst (denn es gibt tolle, gute Romane), ob es etwas Aktuelles sein soll oder auch ein Klassiker sein darf etc.

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Leider nur in seltenen Fällen. Notebookspeicher ist meistens kleiner. Es kommt jedoch sehr stark auf den Typ des RAMs aus dem Rechner und das Modell des Notebooks an. Es wäre jedoch Zufall, wenn es klappen würde.

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Das ist auch nicht so ganz einfach zu verstehen ;o)

Otto Normalverbraucher meint üblicherweise, dass man z.B. Entfernungskilometer "von der Steuer absetzen" kann, also dass sich die Steuerschuld um diesen Betrag verringert. Das stimmt leider nicht. Sondern das Finanzamt zieht von Deinem Bruttoeinkommen die Kosten für die Fahrten ab und berechnet darauf dann die fällige Steuer.

In Deinem konkreten Fall bedeutet das (unverbindlich, ich bin kein Steuerfachmann!): Bislang hättest Du circa 1.450 Euro netto, nach Eintragung des Freibetrages circa 1.650 Euro netto übrig, also rund 200 Euro netto mehr im Portemonnaie. (Berechnung des Freibetrages: 120 km x 0,30 € x 220 Arbeitstage).

Hilft Dir das weiter?

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Klar gehört das manchmal zusammen. Stell Dir vor, in einem Lager kommen ganz viele Pakete an. Die müssen zum Teil geöffnet werden, die Ware entnommen und eingelagert werden.

Und was geschieht mit der Verpackung?

Das Unternehmen könnte sie beispielsweise verbrennen, doch das ist verboten. Denn wenn das alle machen, wird die Luft stark verschmutzt, und das ist schlecht für unsere Gesundheit.

Also muss das Unternehmen die Kartons "fachgerecht entsorgen", sie entweder wiederverwerten (selbst verwenden) oder zur Müllhalde bringen.

Reicht das als Beispiel?

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Wurde bereits hier beantwortet: http://www.gutefrage.net/frage/ich-moechte-mich-bewerben-und-weiss-nicht-wie

Im Zweifel einfach mal dort anrufen, wo Du arbeiten möchtest. Meistens kannst Du persönlich vorbeikommen und Deine Unterlagen dann auch persönlich abgeben. Die Unternehmen wissen in der Regel, dass Produktionshelfer im schriftlichen Formulieren nicht so geschickt sind ;o)

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Geht es Dir ums Geld oder um den Spaß am und im Beruf?

Wenn Du Geld verdienen möchtest, dann solltest Du eine naturwissenschaftliche Laufbahn einschlagen oder Informatik studieren. Auch BWL geht immer, sofern Du zu den Top-Leuten gehörst. Gilt übrigens auch für diverse andere Studiengänge, wie z.B. Jura.

Schon mal an Lehramt gedacht? Du arbeitest mit Menschen und verdienst ordentlich...

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Nee, da zerbrich Dir mal den Kopf nicht drüber. Da kommt nix mehr :o)

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Das Wichtigste überhaupt: Nicht darüber reden oder schreiben, sondern es TUN, und zwar JETZT!

Such Dir ein schönes Hobby, das Dich nach draußen bringt, schaff Dir einen Hund an (über den lernt man massenhaft Menschen kennen) oder geh in einen Sportverein, Fitnesscenter, was auch immer. Aber fang JETZT damit an und finde nicht tausend Gründe, weshalb Du morgen damit beginnen solltest.

Also los, hör jetzt auf zu lesen und mach Dir Gedanken, was Du gern als Hobby machen würdest, das Dich unter Menschen bringt - LOS JETZT! ;o)

Viel Erfolg!

P.S.: Hinter der Antriebslosigkeit kann sich auch eine massive Depression verstecken. Unterschätze das bitte nicht und lass das zur Sicherheit vom Arzt checken!

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Eine häufige Ursache sind Operationen im Kehlkopfbereich, nach denen die Anweisung, nicht zu sprechen, nicht befolgt wurde. Ältere werden ein typisches Beispiel dafür kennen: Bonnie Tyler. Such mal bei Youtube nach "Bonnie Tyler" und beispielsweise dem Song "Islands". Da hat sie auch eine ganz rauchige, für sie typische Stimme.

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@Idefix & Kalle: Seid mir bitte nicht böse, aber was Ihr da schreibt ist schlichtweg Blödsinn!

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 10.12.2004 (Az: 11 U 102/04) festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Rücksendung in Originalverpackung das Widerrufsrecht des Verbrauchers unangemessen einschränken würde. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 06.01.2011 (Az.: 327 O 779/10) das Ganze untermauert. Das OLG Hamm hat übrigens auch die Notwendigkeit von Begründungen (z.B. Rückgabezetteln mit Angaben von Gründen) für nichtig erklärt.

Sofern die Ware so verpackt wird, dass sie nach menschlichem Ermessen auf dem Transport keinen Schaden nehmen kann, genügt ein Versand in völlig beliebiger (angemessener) Verpackung.

Viel Erfolg, Grünluft!

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Aber nichts leichter als das: Schau Dir das Ruhrgebiet an!

Früher gab es dort jede Menge Kohle-Förderanlagen ("Zechen"). Durch die immer stärker werdende Globalisierung (= internationaler Handel mit wenig Zöllen) kam immer mehr Importkohle nach Deutschland, also Kohle aus dem Ausland, die sogar einschließlich der Transportkosten noch billiger war als die Kohle von der Ruhr.

So mussten die Zechen nach und nach schließen, das Ruhrgebiet hat daraufhin große wirtschaftliche Probleme bekommen. Denn wenn Menschen keine Arbeit mehr haben, dann verdienen sie weniger Geld und können somit auch weniger ausgeben, beispielsweise für Klamotten oder Restaurantbesuche. So hat dann das ganze Ruhrgebiet gelitten. Und das merkt man bis heute.

Hat Dir das geholfen?

Viel Erfolg!

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