Asbest in Gartenlaube verschwiegen - Pachtvertrag nichtig?
Wir haben einen Kleingarten mit Laube gepachtet und haben den Vertrag jetzt zum nächsten Jahr gekündigt. Nun will unser Verpächter dass wir die Laube abreißen oder abreißen lassen mit dem Kommentar dass eine teure Asbestentsorgung notwendig ist. Über diesen Brief haben wir also erst jetzt erfahren, dass die Laube Asbest enthält. Auch im Vertrag steht nichts darüber, dass dort Asbest verbaut wurde, was der Verpächter aber offensichtlich wusste und uns bewusst verheimlicht hat. Nun redet er sich damit raus, dass es allgemein bekannt ist, dass Asbest in solchen Lauben verbaut wurde. Ich habe im Internet gelesen, dass man bei Vertragsabschluss über einen Asbest Verbau aufgeklärt werden muss und der Kaufvertrag sonst nichtig ist. Ist das auch beim Pachtvertrag der Fall? Oder müssen wir die Laube jetzt tatsächlich auf unsere Kosten abreißen und die Asbestentsorgung zahlen obwohl wir nicht davon wussten und der Verpächter schon und uns quasi arglistig getäuscht hat? Danke im Voraus.