Kann man nicht bringen sowas!!

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Hallo,

im Rettungsdienst ist die Kniebeuge eine Essenzielle Bewegung um die Trage bzw. den Patient anzuheben. Meistens liegen die Patienten auf dem Boden, da muss man dann auch auf die Knie. Aktuell wandelt sich aber alles in Richtung von elektrischen Tragen und vielen technischen Hilfsmitteln um die Rettungskräfte zu schonen. Vor der Einstellung musst du auch zu einem Arbeitsmediziner der wird das dann beurteilen. Allgemein lässt sich jedem der in den RD einsteigen möchte ein FSJ zu empfehlen, dort kann man sich die Arbeit dann 1 Jahr anschauen und dann entscheiden ob man bleiben möchte. Viele Rettungsdienste sind auch was Praktikanten angeht sehr aufgeschmissen.

Viel Glück!

Lg.

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Moin,

von der Anatomie gesehen ist der männliche Körper dafür eher ausgelegt. Die eigentliche Gefahr geht hierbei von den sogenannten Lebensgefährtinnen aus. Diese können beim im stehen Pinkeln gesundheitliche Schäden verursachen.

Lg

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Moin,

ein Soldat muss eine ärztliche Maßnahme gegen seinen Willen dulden soweit die Maßnahme der Verhinderung übertragbarer Krankheiten dient. Dein Bruder hat also keinerlei Ansprüche da er zur Impfung verpflichtet war.

Lg

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Moin,

Paragraph 19 StGB lautet:

“Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“

Somit ist es also nicht in Ordnung, passieren wird aber nichts.

Um überhaupt von Stalking Reden zu können muss laut §238 das Leben in „nicht unerheblicher“ Weise eingeschränkt werden. Das ist mit 5 mal Anschreiben nicht getan.

*keine Rechtsberatung*

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Moin,

eine Behandlung an einer ECMO dauert etwa 1-4 Wochen, kann aber im Einzelfall(z.b. Vorbereitungen auf Transplantation) auch mehrere Monate dauern, eine wirkliche Obergrenze gibt es daher nicht. Die Heilungschancen hängen von der zugrundeliegenden Erkrankung ab.

Lg

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Moin,

laut TestVO hast du als sog. Erstkontakt Anspruch auf einen RT-PCR Test

Lg.

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Ja man impfen

Moin,

es gibt bereits eine Impfpflicht in Deutschland, gegen Masern. Also ist es gesetzlich definitiv möglich. Was die Chips unter der Haut angeht überlässt du das denken besser anderen Leuten und lässt dich Impfen.

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Ja, ich würde dich impfen lassen.

Moin,

STIKO empfiehlt für dich die Impfung. Gerade wenn man vorbelastet ist sollte man sich zumindest im Impfzentrum oder beim Hausarzt beraten lassen.

Lg

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Moin,

wenn die Schmerzen nicht auszuhalten sind oder du den Verdacht hast dich in einer Lebensbedrohlichen Situation zu befinden kannst du die 112 wählen.

Wenn du einen Arzt brauchst aber es nicht sofort sein muss kannst du die: 116117 wählen.

Bei starkem Stechen in der Brustregion ist die 112 aber nicht verkehrt. Lieber einmal zu oft als einmal zu wenig.

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Moin,

im Kaufhaus hat der Eigentümer sein Hausrecht und kann somit jeden aus dem Gebäude verweisen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und das Versammlungsrecht gelten nicht unbeschränkt und finden ihre Schranken wo das Recht eines anderen anfängt. Also muss der Marktbetreiber dies nicht dulden und kann die Personen des Gebäudes verweisen, nötigenfalls von der Polizei hinausbegleiten lassen.

Lg

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Moin,

an deiner Stelle würde ich die Schaltung nochmal prüfen. 5V reichen nicht aus um die Haut zu durchdringen. Wenn aber doch eine höhere Spannung zustande gekommen ist dann kann es schon sein das es wehtut. Das kommt von der starken Kontraktion die der Muskel bei Kontakt mit Strom ausgesetzt ist, daher sollte man ein EKG von deinem Herz schreiben.

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Moin,

in 3G Läden also in Supermärkten ist das kein Problem. Im 1 Trimeon ist eine Impfung nicht empfohlen, daher kann für diesen Zeitraum ein Attest ausgestellt werden das von der 2G Regel entbindet.

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Moin,

das Ergebnis wird an das Gesundheitsamt weitergegeben. An den AG kannst du dieses auch weitergeben, zur Arbeit solltest du natürlich nichtmehr erscheinen. Als nächstes solltest du einen PCR Test machen um das Ergebnis zu validieren.

Lg

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Moin,

bis zu für das reine vorweisen bis zu einem Jahr Haft:

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist“

Wenn man dir Nachweisen kann das du für eine Ansteckung verantwortlich bist dann kann es bis zu schwerer Körperverletzung gehen. Dann verlängert sich die Strafe erheblich.

*Keine Rechtsberatung*

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Moin,

in deinem Fall musst kannst du dich mit einem mRNA Impfstoff boostern lassen. Also Moderna oder BioNTech. Falls du unter 30 bist bekommst du BioNTech, über 30 Moderna. Eine 3 Impfung ist in deinem Fall noch nicht empfohlen bzw. zugelassen.

Lg.

Noch Fragen?

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