#ALGII: Gehöre ich mit abgeschlossener Berufsausbildung noch zu einer Bedarfsgemeinschaft?

Ich erkläre kurz meine Situation und stelle dann die Frage:

Ich musste dieses Jahr mein Studium abbrechen und zu meinem Vater zurück ziehen. Habe mich zum 28.08. arbeitslos gemeldet und ALG2 beantragt. Komischerweise wird mein Vater zur Bedarfsgemeinschaft dazugezählt, obwohl ich schon eine Berufsausbildung abgeschlossen habe (und er doch schon eine Arbeit hat?). Beim Arbeitsamt am Schalter hat man mir gesagt "solange sie noch unter 25 Jahre alt sind, ist ihr Vater für sie zuständig".. meine Mutter meint dagegen "wenn man schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, sind die Eltern nicht mehr für einen zuständig".

Vorgestern habe ich den Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen.. mir werden 100€ zugesprochen mein Vater 1200€ (durchschnittsgehalt) verdient und da er zur Bedarfsgemeinschaft gehört, wird sein Gehalt auf uns beide aufgeteilt. Laut denen, gehört ihm nur 750€ und er muss mir noch 450€ von sich "schenken". Das ist aber totaler Unsinn.. Allein die Kaltmiete der Wohnung kostet schon 700.. +Nebenkosten/Essen/Sprit/Versicherungen etc. bleibt ihm von seinem 1200€ gehalt kaum noch was übrig.. wie soll er mir da noch geld geben? oO Eigentlich habe ich überhaupt nichts mehr mit meinem Vater zu tun, ich muss ihm eigentlich sogar 200€ Unterhaltskosten abdrücken.

Meine Mutter meint daher dass wir Wiederspruch einlegen müssen, da die totalen Käse berechnet haben. Mein Vater droht mir schon damit, mich raußzuschmeißen weil er sich das nicht leisten kann.

Ich suche eigentlich bloß den Paragraphen wo genau das geregelt wird. Also welcher Paragraph in welchem Gesetzbuch regelt, dass ein Kind unter 25 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung keinen Anspruch mehr hat auf Unterhalt von den Eltern?

Außerdem wäre noch gut zu wissen welcher paragraph regelt wie viel einem Kind unter 25 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung an Arbeitslosengeld zusteht.

In der Berechnung des Bewilligungsbescheids steht, dass ich laut paragraph 2 des SGB2 320€ und mein Vater 399€ bekommt. Ich hab in §2 SGBII nachgeschaut und da steht bloß was von 364€ für alle alleinstehenden/alleinerziehenden, und 290€ für unter 18 jährige.. wie kommen die also auf 320/400€??

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Das stimmt leider schon alles so. Verdient eine Person in der BG genug, muss sie für die andere Person mit aufkommen.

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Sehe ich auch so das Du AGB haben solltest. Nutze doch einfach einen günstigen Anbieter wie http://www.haendlerschutz.com und die helfen Dir die AGB auf Dein Unternehmen anzupassen.

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Es gibt kein Mittel das die Haare schneller wachsen lässt. Da hilft leider nur warten.

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Mein Bruder ist bei Lovoo angemeldet und ist dort sehr zufrieden.

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Hallo,

es ist auf keinen Fall normal, Stimmen zu hören. Bist du vielleicht gerade ziwmlich im Stress oder psychisch etwas angeschlagen oder in einem Tief? Ich würde das mal beim Arzt abchecken lassen.

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Das ist leider immer so eine Sache bei Ebay Kleinanzeigen. Deshalb hole ich meine gekauften Sachen meist persönlich ab. Ich würde noch ein paar Tage warten und dann Ebay Kleinanzeigen anschreiben und eine Anzeige machen falls es um viel Geld geht. Bei einer kleineren Summe würde ich es als Lehrgeld sehen.

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