Muss man einen - Name des Geschäfts - bei der Gewerbeanmeldung eintragen?
Hallo, ich habe demnächst vor ein Gewerbe zu eröffnen.
Ich werde die einzige Person in diesem Gewerbe sein. Nun habe ich mir den Antrag der Gewerbeanmeldung in Stuttgart einmal durchgelesen.
https://www.stuttgart.de/medien/ibs/gewerbeanmeldung.pdf
Soweit ich das richtig verstanden habe, muss ich die Punkte 1 und 2 nicht ausfüllen, da ich keine GbR, GmbH ... besitze. Nun stellt sich mir die Frage, ob man bei Punkt 3 "Name des Geschäfts, wenn er vom eingetragenen Namen in Feld 1 abweicht (Geschäftsbezeichnung: z. B. Gaststätte zum grünen Baum, Friseur Haargenau)" etwas ausfüllen muss oder nicht. Kann man hier z.B. seinen "ausgedachten" Namen des Gewerbes hineinschreiben? Wie CreativeIT oder sonstiges?