Hallo, ich habe demnächst vor ein Gewerbe zu eröffnen.
Ich werde die einzige Person in diesem Gewerbe sein. Nun habe ich mir den Antrag der Gewerbeanmeldung in Stuttgart einmal durchgelesen.
https://www.stuttgart.de/medien/ibs/gewerbeanmeldung.pdf
Soweit ich das richtig verstanden habe, muss ich die Punkte 1 und 2 nicht ausfüllen, da ich keine GbR, GmbH ... besitze. Nun stellt sich mir die Frage, ob man bei Punkt 3 "Name des Geschäfts, wenn er vom eingetragenen Namen in Feld 1 abweicht (Geschäftsbezeichnung: z. B. Gaststätte zum grünen Baum, Friseur Haargenau)" etwas ausfüllen muss oder nicht. Kann man hier z.B. seinen "ausgedachten" Namen des Gewerbes hineinschreiben? Wie CreativeIT oder sonstiges?
Muss man einen - Name des Geschäfts - bei der Gewerbeanmeldung eintragen?
Recht,
Gewerbeanmeldung,
Wirtschaft und Finanzen
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