Ein brennendes Haus kanst du nicht versichern. Ein abgebranntes Haus schon gar nicht.

D. h. einen Schaden zu versichern, nachdem er aufgetreten ist, ist nicht möglich!

Ob aber die Haftpflichtversicherung in dem von dir geschilderten Fall überhaupt eingetreten wäre, ist auch fraglich. Denn bei Vorsatz leistet auch eine Haftpflichtversicherung nicht.

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Wende dich ans Jugendamt. Die werden dir helfen und holen dich da raus, wenn du ihnen die Situation schilderst und sagst, dass du dort nicht mehr wohnen kannst.

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Die Dezimalzahl 123 wird ins 2er-System umgewandelt

Gehe nach folgendem Verfahren vor:

(1) Teile die Zahl mit Rest durch 2.

(2) Der Divisionsrest ist die nächste Ziffer (von rechts nach links).

(3) Falls der (ganzzahlige) Quotient = 0 ist, bist du fertig, andernfalls nimm den (ganzzahligen) Quotienten als neue Zahl und wiederhole ab (1).

 123 : 2 =  61  Rest: 1
  61 : 2 =  30  Rest: 1
  30 : 2 =  15  Rest: 0
  15 : 2 =   7  Rest: 1
   7 : 2 =   3  Rest: 1
   3 : 2 =   1  Rest: 1
   1 : 2 =   0  Rest: 1

 Resultat: 1111011

http://www.arndt-bruenner.de/mathe/scripts/Zahlensysteme.htm#txthorner

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Nach deinen Ausführungen müsste dann im Ausweis oder anderen Dokumenten nicht der Tag der Geburt sondern der Tag der Zeugung stehen.

In diesem Fall befürchte ich nur, dass nicht alle zweifelsfrei angeben könnten, wann das war. Kurz: Schnapsidee! ;-)

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Wenn du die Kamera ungefragt an dich genommen hast, dann ist das versichert.

Wenn deine Freundin dir die Kamera geliehen hat, dann ist das nur in einigen neuen Haftpflichtversicherungen mit versichert. Ansonsten gilt, dass Schäden aus Verleih, Vermietung und Verpachtung in der privaten Haftpflichtversicherung nicht versichert sind.

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Das Versteck im Himmelbett

Die Redensart stammt aus Zeiten des Mittelalters. Die hohe Kante bezieht sich auf das Baldachin eines (Himmel-)Bettes, an dessen Inneseite ein kleiner Balken entlang lief. Dort konnte man Wertgegenstände, vor allem aber Geld (Münzen, denn Papiergeld gab es damals noch nicht) verstecken. Von außen gab es zwar keine Einsicht auf die hohe Kante, doch ganz sicher war das Versteck trotzdem nicht. Um es noch sicherer zu machen, wurden deshalb oft kleine Geheimfächer in den Balken des Baldachins eingebaut. Seit dieser Zeit haben wir diese Redensart um auszudrücken, dass wir Geld zur Seite legen um es vor anderen zu verstecken, etwa auf der Bank, also um es zu sparen.

http://www.bildung-news.com/allgemeinwissen/redensarten-und-ihre-herkunft-teil-1/

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Das ist schwer zu sagen. Es kommt darauf an, was du dir davon versprichst. Wenn du Wert darauf legst als Privatpatient behandelt zu werden und mehr und bessere Leistungen in Anspruch nehmen möchtest, dann lohnt es sich.

Wenn du aber wechseln möchtest, um Beiträge zu sparen, dann könnte (müsste aber nicht) der Schuss nach hinten losgehen. Um das aber beurteilen zu können, bräuchtest du jemanden, der dich sehr individuell und ausführlich berät. Pauschal lässt sich das also nicht sagen.

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Bergungskosten sowie die Kosten der Beförderung vom Berg ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nach dem ASVG nicht als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungsträger anerkannt.

Auf dieser Seite kannst du dich weiter informieren.

http://www.vgkk.at/portal27/portal/vgkkportal/channel_content/cmsWindow

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Rentenschutzversicherung????

Könnte es sein, dass du den Versicherungsschein für deine Rechtsschutzversicherung verloren hast? Wenn ja, dann ist das ziemlich einfach. Kontaktiere deine Versicherungsgesellschaft und lasse dir eine Zweitschrift deines Versicherungsscheines zuschicken. Das machen die kostenlos.

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Wie es einer solchen Ameise ergeht, ist in folgendem Buch wunderbar beschrieben:

"Die großen Abenteuer des kleinen Ferdinand"

von Ondrej Sekora

Leiv Buchhandels- U. Verlagsanst.; Auflage: [1.Auflage] (1992)

:-))

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Ja, ich darf Lichthube geben

Immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen:

— Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.

— Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe. Letzteres käme wohl eher nachts in Frage.

Und, durch die Benutzung der Lichthupe darf niemand belästigt oder geblendet werden. Deshalb soll man sie nur kurz betätigen, wenn überhaupt.

Noch zu anderen Zwecken? Laut StVO nicht! Die Lichthupe ist also ein Signal mit warnender Funktion, genau wie die akustische Hupe. Sie wird aber, wie die Hupe, sehr häufig für andere Zwecke zweckentfremdet. In solchen Fällen kann laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 € erhoben werden.

http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php

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...mo|na|tig (z. B. dreimonatig [drei Monate dauernd], mit Ziffer 3-monatig)

© Duden - Die deutsche Rechtschreibung, 25. Aufl. Mannheim 2009 [CD-ROM]

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Liebe Nicole, deine Lehrerin fordert dich, weil sie dich achtet und dir eigentlich auch etwas zutraut. Sie möchte dir etwas beibringen, was du auch ziemlich nötig hast. Das geht natürlich nicht im Schlaf. Das erfordert von dir auch etwas Anstrengung. In einer neuen Klasse, würde dir es sicher nicht besser ergehen oder müsste man dort keinen Deutschunterricht mitmachen?

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Das liegt wahrscheinlich an deiner Ausdrucksfähigkeit. Wenn du das deiner Mutter und deiner Schwester auf deutsch erzählen würdest, bekämst du auch nicht so komische Reaktionen.

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