Im Prinzip gilt für Banken nichts anderes als für andere Handelsunternehmen wo das im § 257 HGB geregelt ist::
Handelsbücher, Bilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Also die Antwort auf Deine Frage ist : 10 Jahre Aufbewahrungsfrist für Kontounterlagen