Ich frage mich, was die bisherigen Antwortgeber für eine Quelle haben? Nach offiziellen Einreisebestimmungen des auswärtigen Amtes ist es problemlos möglich:
"Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis."
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/tuerkeisicherheit/201962#content_4
Natürlich steht hier, wie bei allen anderen Länderbestimmungen, der allgemeine Hinweis:
"Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes."
Also im Zweifel dort nachfragen, aber ich hab bisher nicht erlebt, dass das auswärtige Amt nicht up-to-date war. Sollten die anderen Antwortgeber ne Quelle haben, würde ich die gerne wissen. Kann ja durchaus sein, dass es da was gibt, aber "logischerweise nicht" ist ja schonmal absoluter Quatsch.
VG