Moin ihr Lieben,
kurze rechtliche Frage.
Ich befinde mich derzeitig im 1. Lehrjahr und mein Betrieb verlangt, dass ich jeden Dienstag nach der Berufsschule (von 7:40 Uhr bis 12:50 Uhr) nochmal in den Betrieb komme und bis Abends um 18:30 Uhr arbeite (1 Stunde Pause mit eingerechnet).
Mein Problem daran ist, dass ich anscheinend der einzige aus meiner gesamten Berufsschulklasse bin, welcher nach der Berufsschule nochmals in den Betrieb muss und dort nochmal gute 3 Stunden arbeiten muss. Um ehrlich zu sein, erfordert mich das auch sehr viel Konzentration. Gesetzlich blicke ich da nicht ganz durch.
Was mich stutzig macht ist folgende Aussage "Für Jugendliche setzt §9 JArbSchG auch hier enge Grenzen. Die grundsätzliche Regel lautet: Hat der Azubi an einem Berufsschultag mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten Dauer, dann darf er am selben Tag nicht auch noch zusätzlich im Betrieb arbeiten." (Quelle: baustoffwissen.de)
Da ich noch nicht 18 Jahre alt bin (erst ab Sommer nächsten Jahres) greift dort nochmal zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Jemand hier, der mir die rechtliche Situation erklären kann? Ich danke schonmal im Vorhinaus.