Nein, wirst keine Probleme bekommen. Solltest aber weiterhin scheiße bauen und dir andere Sachen leisten, dann ja!

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Es gibt eine Einstellungberatung bei der Polizei. Vielleicht mal dahin wenden. Dort werden alle Fragen beantwortet.

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Oder vielleicht mitn SEK Türen einrammen und Rauchbomben werfen :-D

Kommt drauf an, habe es bei uns mal mit erlebt, da gings um eine angeblich verschwundene Sache unter 2 Nachbarn. Da durfte ein Praktikant mal mit raus fahren.

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Willst du zur Polizei weil es deine Berufung ist oder gehts dir darum ob du da viel verdienst? Unterhalte dich doch mal mit Polizisten. Die können dir schon sagen, was man so verdient. Das Gehalt ist ehrlich gesagt lachhaft. Vorallem bei SE.

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Geh morgen nicht hin! Und wegen der anderen Sache, wende dich an eine Beratungsstelle, bzw. sofort an die Polizei und erstatte Anzeige. Wenn dich jemand gegen deinen Willen zu etwas zwingt, fällt es unter das Strafgesetz.

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Normalerweise bei sowas immer über Versicherung. Auch wenn es nur kleine Sachen sind. Du kannst es auch natürlich so regeln. Warte doch erstmal das Treffen ab. Mal schauen, was er sagt. Natürlich kannst du dir auch Lack besorgen und die Kratzer selbst weg machen.

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Danke Euch allen noch mal für die Antworten. Ich habe grad mal drauf geschaut und muß sagen, die Sparkasse war mal schnell. Es ist drauf :-) Vielen Dank noch mal und ein schönes Wochenende Euch allen :-) Lg

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Überstürze nichts. Das Fohlen ist grad mal 4 Tage auf der Welt und es ist alles Neu. Es ist doch schon mal ein kleiner Fortschritt, das du es beim Säugen streicheln konntest, auch wenn dies nur kurz war. Lasse ihm Zeit. Und wie gesagt, nichts überstürzen. Das Kleine muss erstmal Vertrauen zu dir aufbauen.

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Per Telefon und SMS macht man das schon mal gar nicht. Du solltest dich mit ihm zusammen setzen und ihm das persönlich sagen.

 

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Eine Umschulung ist möglich, wenn man aus gesundheitlichen Gründen, nach einer längeren Auszeit, die einen Eintritt in den bisherigen Beruf nicht mehr möglich macht oder wenn nicht mehr ausreichend Nachfrage im bisherigen Beruf besteht. Auch wenn man mit seinem bishergien Beruf unzufrieden ist, besteht die Möglichkeit auf eine Umschulung. Am besten mal bei der Arbeitsagentur nach fragen, was möglich wäre. Auch die IHK gibt darüber Auskünfte. Ich selbst bin momentan in einer Umschulung, da ich einen Arbeitsunfall hatte. Läuft bei mir über die Berufsgenossenschaft. In der Zeit der Umschulung bekommt man Übergangsgeld. Berechnungsgrundlage: 80% des Bruttoverdienstes, Obergrenze: regelmäßiger Nettoverdienst. 75% der Berechnungsgrundlage, wenn Kind vorhanden oder erwerbsuntätiger Ehegatte pflegt oder pflegebedürftig ist.

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Danke für Eure Antworten. Suche mir auf jedenfall eine andere Wohnung, hoffe ich finde auch schnell was. Meinen Anwalt habe ich schon eine Email geschickt. Aber was mach ich, wenn mein Vermieter die Schlösser austauscht und ich nicht mehr rein komme? Polizei und Schlüsseldienst anrufen und die Rechnung dann an den Vermieter gehen lassen?

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Des weiteren kontrolliert er, wer mich besucht, wann mein Heizungszähler und Stromzähler läuft, etc.

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