Da es sich um einen nicht unerheblichen Wert handelt, würde ich eine Vorsorgevollmacht durch einen Notar verfassen lassen. Erstens hat es dann seine Richtigkeit, zweitens keine anfechtbaren Formfehler und drittens wird das Ganze beglaubtigt. Allerdings ist das nicht gratis, aber es hat dann seine Richtigkeit.

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Ja, Du hast anvertrautes Gut verscherbelt. Noch schlimmer. Wahrscheinlich hast Du jetzt Dein Gesicht in der Familie verloren. Ich persönlich würde Dir nie mehr etwas ausleihen.

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Ein Wegrecht ist ein Recht, das Grundstück des Nachbarn oder auch irgend was, passieren oder befahren zu dürfen. Ein Wegrecht muss im Grundbuch eingetragen sein, da es sich um einen Vertrag zwischen zwei Parteien handelt. Wer ein Wegrecht hat, darf dieses aber nicht zu anderen Zwecken wie parkieren eines Fahrezuges usw. ausnützen.

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Wer einen Namen nicht aussprechen kann oder auch, wenn man den Namen nicht weiss, erfindet man ein sog. Synonym. Wenn man vom Türken spricht, wissen alle, um wen es sich handelt. Das macht eigentlich nichts, wenn die Bezeichnung nicht abschätzig benützt wird.

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Es gibt ein Sprichwort: "Du willst alles, was die anderen haben und vergisst dabei, was Du selber hast!" Ob nun Deine Freundin alles hat, darüber musst Du nicht eifersüchtig sein. Ihre Werte sind eigentlich nur von materieller Art. Was sie jetzt hat oder kann, kannst Du mit Sicherheit auch. Allerdings vielleicht ein paar Jahre später und Du hast es dann selber erarbeitet.

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Bodenmais ist eine sehr schöne, gepflegte Gemeinde. Wer sich für Glas und Porzellan interessiert, ist dort am richtigen Ort. Wenn Du aber Discos und Unterhaltung suchst, ist der Ort wahrscheinlich weniger interessant. Ich denke, dass Bodenmais etwas für ältere Touristen ist oder für Leute, die dem Alltag etwas ausweichen wollen.

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Ich glaube, dass in der Schweiz der Zinssatz so um 1% liegt. Dann kommen noch einige Bearbveitungskosten weg. Dann dürfte die "Rendite" bei etwa 0.75% liegen. Nicht viel oder?

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Deine konkrete Frage bezüglich der nachträglichen Feststellung, ob Du im Internet warst oder nicht, kann ich Dir leider nicht beantworten. Bedenke aber, dass Du von der Firma für die Arbeit und nicht für das Surfen bezahlt wirst. Wie würdest Du empfinden, wenn Du der Besitzer der Firma wärst und Deine Mitarbeitenden pro Tag ca. 30 Minuten private Erledigungen am PC vornehmen würden? Ich machte es so, wenn es die Arbeit zuliess, dass ich jeweils für eine halbe Stunde ausgecheckt hatte. Dann habe ich niemanden hintergangen und konnte meine Surfzeit gegenüber Vorgesetzten belegen.

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Der Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte ist gesetzlich klar geregelt. Für den Einsatz der Waffe muss es sich um eine Notwehr oder um eine Nothilfe handeln. Ist dies nicht der Fall, ist eine Verurteilung des Polizeibeamten durch ein Gericht höchst wahrscheinlich.

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Rede mal mit der Dame Klartext und vermeinde möglichst ihre Wege zu kreuzen. Dann hast Du Ruhe.

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Deine Frage kann ich Dir nur auf schweizerische Verhältnisse aufzeigen. Etwa 70 - 80% aller Gefängnisinsassen sind Ausländer. Rund 50% aller Delikte werden durch Ausländer begangen. Der Ausländeranteil in der Schweiz beträgt offiziell 22%, zuzüglich kommen abgewiesene Asylbewerber, die in der Schweiz bleiben, Schwarzarbeiter, Papierlose usw. noch hinzu, was dann schlussendlich total rund 25% Ausländeranteil entspricht.. Wenn diese Zahlen miteinander verglichen werden, so sin die Kriminalitätsfälle, begangen durch Ausländer viel höher als durch Einheimische. Zu beachten gilt dabei aber auch, dass es sich bei den Straftätern zum Teil auch um sogenannte Kriminaltouristen handelt, die im grenznahen Ausland wohnhaft sind und die Straftaten in der Schweiz ausüben.

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Das ist in der Tat ein Handwärmer. Wenn Du die Münze knickst, gibt es eine chemische Reaktion, das heisst, es wird Wärme umgewandelt. Nach rund zwei Stunden wird der Gel hart. Dann musst Du den Handwärmer während ca. 10 Minuten in sprudelndes heisses Wasser legen und dann wird der Gel wieder weich und Du kannst den Wärmer erneut gebrauchen.

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Ob man sich alt fühlt muss jeder selber wissen. Eine Grenze gibt es nicht. Wenn Du zum Beispiel einen 10jährigen fragst, ob 30 Jahre alt sind, sagt er ohne zu überlegen: Klar! Fragst Du einen 50jährigen, ob 60 Jahre alt sind, sagt dieser wahrscheinlich eher nein.

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Ich glaube nicht, dass das geht. Ich war im Besitz eines Gutscheins von TUI und wollte diesen in Deutschland einlösen. Ging nicht. Frag doch mal bei H&M Schweiz an, ob Deine Absicht gehen würde. Dann hast Du Gewissheit.

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