In solchen Fällen kann es immer hilfreich sein vorher mit dem Anwalt die Kosten für die Beratung und die Akteneinsicht abzuklären. "Dieser Betrag lässt sich sicherlich nicht zu 100% festlegen, da der Rechtsanwalt vorher nicht genau absehen kann wie hoch der Streitwert letzten Endes sein wird." (Quelle: http://www.rechtsanwalt-in-hamm.de") In deinem Fall finde ich die Kosten bei einem absehbaren Einstellen des Verfahrens dann doch etwas zu hoch angesetzt.
LG Sonja