Wenn Du nachweislich (z.B. mit einem Attest ) gefehlt hast, weil Du krank warst, ist das nicht zulässig. Die Lehrer müssen Dir trotz der fehlenden entschuldigten (Nachweis!) Leistungsnachweise eine Deinem Leistungsstand entsprechende Note geben. Ggf. müsstest Du in einigen Fächern nachschreiben oder noch andere Leistungsnachweise nachliefern.
Was auch gut hilft:
Sich mit Lernkarten "auf den Weg machen" (Spazieren gehen, Sich -Bewegen) und den Stoff/ Antworten/Themen usw. sich selbst vortragen, nicht nur gedanklich, sondern alles richtig sich selbst vorsprechen/Vortragen - als wenn Du Dir selbt einen Vortrag hältst.
Ich empfehle:
Du setzt Dich mit Deinem geschreibenen Aufsatz in Ruhe zuhause inhaltlich noch einmal auseinander und schreibst Dir Argumente auf, ggf. auch Bestätigungen, dass in Teilen (!!) der Lehrer vielleicht auch recht hat. Vielleicht ist in Teilen ja auch etwas dran??
Es geht ja darum, dass Du zeigen kannst, dass Du Dich mit der Beeurteilung inhaltlich noch einmal befasst hast. Sage dem Lehrer, dass Du Dich gern noch einmal mit ihm inhaltlich auseinandersetzen willst ( mit möglichst Zeit, nicht zwischendurch in der Pause). Gib ihm das Gefühl, dass es Dir nicht in erster Linie um eine bessere Note geht, sondern um eine ehrliche Auseinandersetzung, ggf. auch mit der Folge, dass die Note nicht korrigiert wird. Solche Gespräche können u.U. für Dein Weiterkommen sehr hilfreich sein. MfG
Geht doch einfach zu diesem betreffenden Lehrer und bittet um Entschuldigung. Sagt, wie es gewesen ist: also dass Ihr übermütig gewesen seid und bei diesem Übermut nicht daran gedacht habt, dass Ihr andere gestört habt. Dann müsste sich das "Nachsitzen" eigentlich erübrigen. MfG
Du musst in der Schulbehörde anfragen. In Hamburg wäre das das Schulinformationszentrum. MfG
Ich empfehle 2- 3 Stunden am Tag, möglichst regelmäßig. Zwischendurch auch mal eine Pause machen, sonst kannst Du nichts mehr aufnehmen. Das Gehirn muss auch Zeit haben, die Inhalte verarbeiten zu können. Übrigens: nach getaner Arbeit sich dann auch mal etwas Schönes gönnen. So hält man dann auch besser durch.
MFG
Problem bei den Beantwortungen ist, dass in jedem Bundesland die Schulpflicht und vieles andere im Bildungsbereich jeweils anders geregelt ist. Beispiel in Hamburg: Wenn Du noch keinen Ausbildungsplatz hast und noch schulpflichtig bist ( mit 16 J. bist du das), müsstest Du weiterhin die Schule besuchen ( Schulpflicht: 11 Schulbesuchsjahre): entweder in einer allgemeinbildenden Schule oder in einer beruflichen Schule. In einer beruflichen Schule könntest Du in Hamburg aber z.B. die Schulpflicht dahingehend erfüllen, dass Du an z.B. drei Tagen in einem Betrieb arbeitest und an zwei Tagen in der Berufschule lernst. Dafür gibt es dann auch noch etwas Geld von der Stadt und von der Arbeitsagentur. Dieses Modell nennt sich "QuAS" = Qualifizierung und Arbeit für Schulabgänger. Ziel dieses Bildungsganges ist es, dass der jeweilige Betrieb dem QuAS-Schüler einen Ausbildungsplatz anbieten, wenn er sich für eine Ausbildung eignet. Auch der Schüler kann sich dabei selbst erproben. Eigentlich eine ganz gute Sache.
MfG
In Hamburg hast Du z.B. eine 11jährige Schulpflicht. Wenn Du also die allgemeinbildende Schule nach der 10. Stufe verlässt und dann keine Ausbildung beginnst (!), müsstest Du noch 1 weiteres Schuljahr in einer beruflichen Schule in einem Ausbildungsvorbereitungsjahr) absolvieren ( unter bestimmten Voraussetzungen auch in einer Produktionsschule, in einem FSJ/FÖJ, auch in einer AA-Maßnahme).
MfG
Hallo,
nein, das darf er bei 1-2 Minuten nicht. Auch der Lehrer wird mal 1-2 Minuten zu spät im Unterricht erscheinen. Wenn es häufig vorkommt, dass ein Schüler z.B. 10 Minuten und später in den Unterricht zu spät kommt, kann er / sie sich eine "erzieherische Maßnahme" überlegen ( z.B. Brief an die Eltern, Schüler soll sich beim Schulleiter melden, Ausschluss vom Unterricht für die betreffende Stunde usw.).
MfG, C. Böning