Motorola Moto G Smartphone (11,4 cm (4,5 Zoll) HD-Display, Qualcomm-Prozessor, 8GB, Android 4.3 OS, 5 MP Kamera, inkl. Netzteil) schwarz

Das Ding ist Toll!

Schärfstes 4,5“-HD-Display seiner Klasse, Akkupower für den ganzen Tag, Quad-Core-Prozessor, Android 4.3 Jelly Bean mit Upgrade-Garantie, austauschbare, farbige Rückseiten für den individuellen

http://www.motorola.de/consumers/mobile-phones/moto-g-de.html

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Meins du die?

5 % Urea Anti-Faltenpflege Tag 5 % Urea Anti-Faltenpflege Nacht 3 % Urea Feuchtigkeitspflege 5 % Urea Gesichtspflege Unsere OMBIA MED Urea-Pflegelinie

Ursachen für trockene Haut können z.B. Umwelteinflüsse, zunehmendes Alter, trockene Zimmerluft, täglicher Kontakt mit Wasser, Wasch- und Putzmitteln oder Hauterkrankungen sein.

Durch die gestörte Hautschutzfunktion verliert die Haut Feuchtigkeit. Sie kann rau, schuppig und rissig werden, jucken und verstärkt zu Rötungen neigen.

Unsere OMBIA MED Urea-Pflegelinie mit wertvollem Dexpanthenol und feuchtigkeitsspendendem Urea wurde speziell für trockene und strapazierte Haut entwickelt. Der Regenerationsprozess der Haut wird unterstützt und ihre natürliche Schutzfunktion verbessert.

Hautverträglichkeit dermatologisch bestätigt.

Ohne Farbstoffe, ohne Paraffinöle.

Quelle:

https://www.aldi-sued.de/de/angebote/deaktivierte-aktionstage/alte-3-monate/angebote-ab-donnerstag-22-august/detailseite-kw34-do/ps/p/ombia-med-gesichtspflege

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Ja geht bei z.B. bei Carclass

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Gegen Geruch von neuen Möbeln hilft Essigwasser

Neue Möbel riechen in den ersten Wochen meist unangenehm. Obwohl dieser typische Neumöbelgeruch von jedem unterschiedlich wahrgenommen wird, ist dieser meist störend. Doch mit ein paar einfachen Tricks kann der Verbraucher diesem entgegenwirken.

«Dieser produktionsbedingte Neugeruch durch Ausdünstungen von Lacken, Leimen, Holz und Leder ist aber kein Zeichen, dass mögliche Schadstoffbelastungen nicht im Rahmen der strengen gesetzlichen Vorschriften bleiben», erklärt Ursula Geismann vom Verband der Deutschen Möbelindustrie in Bad Honnef bei Bonn. Gesundheitliche Gefährdungen seien in der Regel nicht zu erwarten.Um den typischen Neugeruch in den ersten Wochen zu minimieren, empfiehlt Geismann regelmäßiges Lüften.

«Einen neuen Schrank kann man zusätzlich zwei- bis dreimal mit einem leicht feuchten Tuch auswischen.» Dem Wasser sollte ein Spritzer Essig oder Zitronenreiniger zugesetzt werden. Die Couch dürfe man aber nicht feucht abwischen. Ein Lederbezug behalte immer einen gewissen Eigengeruch. Verschwinden die starken Ausdünstungen aber nach längerer Zeit nicht, könne die Ware reklamiert werden, sagt die Möbelexpertin.

Quelle: http://www.ruhrnachrichten.de/leben/haus_und_garten/rund_ums_haus/Gegen-Geruch-von-neuen-Moebeln-hilft-Essigwasser;art386,1605060

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Ich würde erst mal einen Anwalt fragen.

Hier bekommst du Informationen von Anwälten zu Waldorf Frommer,die haben schon 373 Bewertungen, die kennen sich bestimmt aus:

http://www.die-abmahnung.info/waldorf-frommer.html

Da gibt es auch ein Video von denen zu Waldorf Frommer Abmahnung

https://www.youtube.com/watch?v=fVAv2FGzGZU
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Unterlassungserklärung bei Nutzung eines persönlichen Namens (Geburtsurkunde) vs. Markenregister

Folgende Frage stellt sich uns: wiegt der Eintrag einer Marke ins Markenregister mehr als der Eintrage auf einer Geburtsurkunde, obwohl die Marke erst deutlich später ins Markenregister eingetragen worden ist? Müssen wir wirklich die Kosten für diese Abmahnung übernehmen, obwohl wir den Anwalt gar nicht beauftragt haben, sondern er eigenwillig gegen uns vorgeht? Hier kommen die Details:

Unser Kind hat einen etwas ausgefallenen Namen (eingetragen in der Geburtsurkunde!), er heißt "JO", geboren 1994.

Für unsere Mannschaft habe ich bei einer öffentlich zugänglichen Onlineplattform einen Shop für Mannschaftskleidung eröffnet, hier finden alle Mannschaftsmitglieder T-Shirts mit Ihrem Namen. Die Bezeichnungen der T-Shirts heissen immer "Name + Spielernummer" z.B. NICOLE 44, ERIC 27 und JO 94.

Nun erhalte ich von einem Anwalt eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung, das ich Kleidung mit diesem Namen und vor allem unter dieser Namensbezeichnung nicht anbieten darf.

Der Name "JO" ist geschützt und im Markenregister für Taschen, Kleidung etc. eingetragen (stimmt, habe ich geprüft, wurde 1989 eingetragen), und mit dem Produkt und der Produktbezeichnung "JO 94" habe ich gegen das Markengesetz verstoßen. Hier werde ich nun zur Kasse gebeten und selbstverständlich muss ich auch eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Muss ich das nun wirklich? Ich meine, ich könnte ja auch sagen das wir unseren Namen ja viel eher in ein Register eingetragen haben, deshalb sollen die nun bitte ihre Marke löschen, nene, Spaß beiseite, ich mache mir hier nun wirklich Gedanken, wieso das Markenrecht hier stärker ist, als das persönliche Namensrecht (wenn es das überhaupt gibt).

Mir ist klar, das hier niemand rechtsverbindliche Auskünfte erteilen kann, aber mich würde doch interessieren, ob die Juristen unter Euch hierzu eine Meinung haben. Ich freue mich auf Euer Feedback!

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Lieber JOVIERNEUNZIG wie du hier schön siehst, haben selbst die Experten hier eine heiße Diskussion.

Mein Vorschlag, wende dich an einen Anwalt der sich mit sowas auskennt.

Hier mal ein Auszug.

Verwendet ein Dritter ein eingetragenes Zeichen im Internet oder verkauft bspw. Plagiate, verletzt er das mit der Eintragung entstehende ausschließliche Recht des Inhabers an der Marke aus § 14 Abs. 1 MarkenG.

Für den Inhaber von Markenrechten ergeben sich aufgrund einer Verletzung seiner Rechte verschiedene Ansprüche. Dem Markeninhaber steht u.a. ein Anspruch auf Unterlassung (§ 14 Abs. 5 MarkenG), Schadensersatz (§ 14 Abs. 6 MarkenG) oder auch ein Anspruch auf Vernichtung (§ 18 MarkenG) zu.

Quelle: https://ggr-law.com/markenrecht/faq/markenrechtsverletzung-markenrechtsverletzung-im-internet-was-kann-man-dagegen-tun.html

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Du bekommst auch anwaltliche Hilfe bei einer Abmahnung, obwohl du dir keinen Anwalt leisten kannst.

Du bekommst dann Beratungshilfe (Kostenerstattung vom Anwaltshonorars durch den Staat).

Du musst dann nur 10 € zahlen.

Informationen: http://www.die-abmahnung.info/waldorf-frommer.html

http://www.youtube.com/watch?v=fVAv2FGzGZU
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Warenwert: über 22 Euro bis 150 Euro Sollte der Warenwert 22,- Euro übersteigen, so ist Mehrwertsteurer auf den Warenwert zu entrichten. Sofern der Warenwert aber noch unterhalb von 150 Euro ist, fallen keine Zölle an und die Ware ist Zollfrei. Zitat: "(...) Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung (...)" Quelle: Deutscher Zoll: Sendungen mit geringem Wert

Warenwert: über 150 Euro Übersteigt der Warenwert 150,- Euro, so sind die Waren nicht mehr Zollfrei und es ist neben der Mehrwertsteuer noch zusätzlich ein prozentualer Zollsatz auf den Wert der Kaufpreises (also inkl. den Versandkosten) zu bezahlen. Der Zollsatz variiert in Abhängigkeit von den Produkten. Es sind jedoch nicht auf alle Produkte auch Zölle zu zahlen, vieles ist Einfuhrfrei.

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Vielleicht hast du ja die Filme Eclipse-Biss zum Abendrot Iron Man 2 New Moon – Bis(s) zur Mittagsstunde runtergeladen. Oder es ist jemand in dein Netzwerk eingedrungen und hat die Filme über deinen Anschluss geladen!

Hier ein Beispiel für den Film "Eclipse Biss zum Abendrot"

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass er über eine Tauschbörse bzw. einem P2P Netzwerk das urheberrechtlich geschützte Werk Eclipse – Biss zum Abendrot (Film) des Rechteinhabers Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft dermaßen öffentlich zugänglich gemacht habe, dass angeblich ein Gewerbliches Ausmaß erreicht worden sei.

Quelle:

http://www.abmahntalcc.info/2012/02/17/abmahnung-eclipse-biss-zum-abendrot-film-durch-waldorf-frommer-rechtsanwalte-eclipse-biss-zum-abendrot-film/

Lass die Sache doch mal prüfen!

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Ein Bekannter von mir hat sich genauso verhalten und jetzt flatterte die Klage ins Haus. Das ist aber auch wohl kein Einzelfall, wie man hier lesen kann:

http://www.infodocc.info/die-habe-doch-alle-gesagt-jetzt-werde-ich-doch-verklagt/

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Ist zwar für HP aber vielleicht passt es ja ;-) Durchführen einer vollständigen HP Systemwiederherstellung unter Windows XP http://h10025.www1.hp.com/ewfrf/wc/document?docname=bgh07145&lc=de&cc=de&dlc=de

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Ich benutze dafür AVH Extended Categories Widgets. Funktioniert einwandfrei!

http://wordpress.org/extend/plugins/extended-categories-widget/

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Es gibt eine Impressumspflicht und die ist in § 5 TMG geregelt. Betreiber von Webseiten treffen eine Reihe von Informations- und Aufklärungspflichten. Insbesondere sei der § 5 TMG genannt. Danach haben Anbieter von Webseiten und Angeboten im Internet bestimmte Angaben zur Person des Anbieters und entsprechende Kontaktmöglichkeiten zu machen, die sogenannte Pflicht, ein „Impressum“ vorzuhalten. Quelle: https://ggr-law.com/wettbewerbsrecht/faq/wettbewerbsrecht-im-internet-und-preisrecht-was-muessen-haendler-beachten.html

Du brauchst also Namen und die Anschrift. Lass doch von einem Anwalt klären, ob ein eingetragener Künstlername ausreichend im Sinne des § 5 Abs.1 Nr.1 TMG ist.

Der Künstlername muss bei deiner Meldestelle glaubhaft dargestellt werden. Es sollte ersichtlich sein, dass du seit einiger Zeit unter diesem Künstlernamen nicht nur tätig und bekannt bist, sondern dass Ihre Tätigkeit tatsächlich als Kunst eingestuft werden kann.

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Das hängt vom Anbieter ab: bei GMX und Web.de beispielsweise bekommen die Erben auf Vorlage des Erbscheins hin Zugriff auf die Postfächer. Yahoo löscht die Accounts verstobener User. Bei Facebook, SchülerVZ, StudiVZ und MeinVZ entscheiden die Erben, ob das Profil gelöscht wird oder - gewissermaßen als „digitales Denkmal“ – in einem Ruhezustand bestehen bleibt.

https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/daten-was-passiert-mit-meinen-daten-nach-meinem-tod.html

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Ein Online-Testament in diesem Sinne gibt es nicht.

Du kannst in deinem Testament entsprechende Verfügungen treffen.

https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/daten-was-passiert-mit-meinen-daten-nach-meinem-tod.html

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