Hallo Lillyfee, beide Länder sind in der EU, daher denke ich, daß die Übeweisung spätestens in einer Woche angekommen sein müßte. Es gibt sicher bei der Bank noch "Eil-Optionen", diese dürfte jedoch höhere Kosten verursachen.
Hallo franky24074, bin kein Arzt, aber wenn die Rhesusfaktoren übereinstimmen, soll es keine Probleme geben. ABER Ihr solltet Euch auf jeden Fall beim Arzt beraten lassen, weil einer von Euch schon den 40. Geburtstag hatte. In diesem Alter kann es problematisch sein und es besteht (wie man so hört), die Gefahr, daß das Kind mit "Downsyndrom" geboren werden könnte. Daher einfach die Beratung beim Arzt in Anspruch nehmen. Und im Fall der Schwangerschaft laufende Kontrolle beim Arzt machen lassen. Ich wünsche Euch alles Gute.
Hallo annimaus2015, mein Wissenstand (vom Arzt) ist, daß die Messung über die Finger den genaueren Wert geben. Aber vielleicht ist das noch in ärztlichen Kreisen strittig. Ich bin natürlich kein Arzt, aber wenn der "Zuckerwert" nur einmal leicht überhöht war, würde ich mir noch keine allzugroßen Sorgen machen. Sollte das aber öfter der Fall sein, solltest Du sicher mit Deinem beh. Arzt Rücksprache halten.
Hallo anivonad, das Arbeitslosengeld II vom Jobcenter wird lt. Gesetz monatlch im Voraus bezahlt, daher müßest Du das Geld eigentlich gestern Freitag, 30.01.15 auf dem Konto gehabt haben. Nur die Zahlungen per Scheck (wenn jemand kein Konto hat) dauern länger. Wenn das Geld bis Anfang nächster Woche noch nicht auf dem Konto ist, würde ich Dir raten beim Jobcenter nachzufragen. Vielleicht hat man Dich wegen noch nötigen Unterlagen angeschrieben und die könnten noch fehlen, dann wird oft die Zahlung gestoppt. Oder überpüfe noch, ob Du den Folgeantrag auch abgegeben hast, denn das Jobcenter zahlt immer 6 Monate, dann ist ein Folgeantrag nötig. Wenn der nicht kam, werden natürlich keine Leistungen gezahlt.
Hallo Marikea, Deine Rechnungen als Lehrkraft sind wohl von der Umsatzsteuer ausgenommen, das heißt aber nicht, daß Du darauf bestehen kannst Papier, Druckerpatronen usw. im Laden ohne MWSt zu bekommen, denn diese Sachen unterliegen alle der Mehrwertsteuer. Du hast sicher für den Laden ein Gewerbe angemeldet und dann kannst Du (da Du die Druckepatronen, etc. auch für den Ladenbetrieb benötigst) schon diese MWSt miteinander verrechnen. Außerdem kannst Du die Kosten bei der Steuererklärung als Arbeits- bzw. Werbungskosten angeben, somit wird Deine Einkommensteuerlast gesenkt. Die Rente von Dir wird aber auch besteuert werden, evtl. auch eine zusätzliche Betriebs- oder Riesterrente, da hier noch andere Einnahmen aus dem Unterricht und dem Laden dazukommen, würde ich Dir raten für die Steuererklärung einen Steuerberater zu nehmen. Du wirst auch sicher vierteljährliche Steuervorauszahlungen ans Finanzamt leisten müssen, das solltest Du nicht vergessen.
Hallo foooczka, das FSJ (freiwilliges soziales Jahr) ist auf ein ganzes Jahr angelegt. Du hast Dich vertraglich darauf eingelassen. Und ich würde Dir raten es fertig zu machen, so daß Du dieses abgeschlossen in Deinem Lebenslauf aufführen kannst. Die Fachhochschulreife (die den Beruf der Fachoberschule voraussetzen würde) hat mit der Ableistung des FSJ nichts zu tun, es sei dann es wäre ein sehr speziellen FSJ, was mit der Teil-Erlangung der Fachhochschulreife verknüpft wäre, das gibt es meines Wissens aber nicht. Du kannst nach dem FSJ auf die Fachoberschule gehen, da kannst Du dann in 2 Jahren die Fachhoschulreife oder in 3 Jahren die allg. Hochschulreife (aber mit 2. Fremdsprache) erlangen. Ich wünsche Dir alles Gute.
Hallo afzeipv. Kapitalertraäge werden in Deutschland pauschal mit 25 % besteuert. Das ist unabhängig davon, ob Du arbeitest oder nicht. Dabei gibt es aber einen Freibetrag bei den Kapitaleinnahmen von 801 Euro (beim Single). Ah ja und bei Kapitaleinnahmen bist Du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Hallo stationsleiter, die Schuldfrage (also wer der Ehepartner an dem Scheitern der Ehe die Schuld trägt) ist schon seit vielen Jahren gegenstandlos. Heuzutage kann eine Ehe nach einem Jahr Trennung von Tisch und Bett geschieden werden, auch wenn einer der Partner dagegen ist.
Wenn Deine Bekannte meint, daß sie einen schlechten Anwalt erwischt hat, würde ich ihr raten, bei der Rechtsanwaltskammer Beschwerde einzulegen, die werden dem nachgehen. Dann könnte sie noch den Anwalt wechseln, muß aber mit dem Amtsgericht abklären, ob sie erneute Prozeßkostenhilfe erhält.
Wegen Versorgungsausgleich: normal wird dieser durchgeführt, denn es geht darum, die Renten- und Versorgungsansprüche der Ehegatten aufzuteilen. Nach neuerem Scheidungsrecht wird davon aber bei sehr kurzen Ehezeiten (bis zu 3 Jahren) abgesehen. Vielleicht traf dies ja auf Deine Bekannte zu.
Hallo TadBast, ich kenne das Problem, habe von Samsung das S3-Mini und seit einigen Wochen geht es mir wie Dir. Im Laden haben sie gesagt, das liegt erstens mal am Akku, der eben mit einer gewissen Lebenszeit nicht mehr gut läuft und so langsam den Geist aufgibt, außerdem rieten sie mir, daß ich gewisse Programme nicht "an" habe, die ich nicht immer brauche, z. B. W-Lan, Bluetooth oder auch "MobileDaten". Ich hoffe ich konnte Dir mit meiner Antwort helfen. Mit der russ. Tastatur, kann ich Dir leider nicht weiter helfen.
Hallo Mailia, wenn eine Firma beschließt an die Börse zu gehen, dann hat sie Kapitalbedarf, sie will sich meist erweitern also größer werden. Dazu teilt sie die Firma (wenn man es einfach ausdrückt) in mehrere (meiste sehr viele Teile) auf, die Firma gehört damit nicht mehr (oder nur zum kleinen Teil) den bisherigen Eigentümern, sondern vielen Leuten, quasi allen denen, die diese Aktien kaufen. Das Geld aus dem Aktiengang wird für die Firma verwendet.
Hallo KYDON, Österreich gehört zur EU und innerhalb der EU gibt es Sozialversicherungsabkommen, hier ist geregelt, daß die Personen NICHT doppelt Sozialversicherung zahlen. Wenn Du in Deutsche Rentenversicherung Rentenbeiträge zahlst, dürfte das voll ausreichen.
Hallo hudhud, tut mir leid, daß Du in einer so schwierigen Lage bist. Der Wohnungsmangel - grad der Mangel an Sozialwohnungen - in München ist bekannt. Und das Wohnungsamt kann nur Wohnungen hergeben, die sie haben und sie werden sicher sehr wenige Wohnungen haben, bzw. wenig Mieterwechsel haben. Du kannst nur regelmäßig nachfragen und auch selber auf eigene Faust ne größere Wohnung suchen. Ein TIpp: versuche bei Wohnanlagen Kontakt zum Hausmeister aufzunehmen, der hat meist Infos, ob in einer Wohnanlage bald jemand auszieht. Ich drücke Euch die Daumen, fürchte aber, daß Ihr schon bis zu einem Jahr Wartezeit einkalkulieren müßt.
Hallo Nele15, wenn der Arzt Dich weiterhin voll krankschreiben würde, dann wäre eine Wiedereingliederung natürlich nicht möglich. Aber die teilweise Arbeitsaufnahme ist ja geplant vom 19.1.-22.2.15.
Der Arzt sollte ein Attest ausstellen, wie lange Du nur stundenweise und wie viele Stunden arbeiten sollst. Zum Beispiel: 1. Woche 3 h pro Tag 2. Woche 4 h pro Tag 3. Woche 6 h pro Tag 4. Woche 8 h pro Tag - und dann wieder voll.
Hallo FriedhelmBAG. Die Beschäftigung von ausländischen (meist polnischen oder rumänischen Haushalts- und Pflegehilfen) liegt sozusagen im "gauen Bereich".
Die Haushaltshilfe Deiner Tante wird wohl hier in Deutschland nicht sozialversichert sein, sondern bekommt quasi pro Monat ein Entgelt und ist über ihr Heimatland sozialversichert. Diese Arbeitsbedingungen sind oft prekär, aber wo keine Klage, da kein Richter. Sie sollte sicher MEHR als 12 h in der Woche Freizeit haben, wenn sie zum Gewerbeaufsichtsamt ginge, würde der AG sicher "verdonnert", ihr die nötige Freizeit täglich zu gewähren (wie normal: 8 h Arbeit, 16 Freizeit, Schlafen etc). Aber dann würde sie wohl den Job verlieren, und meist braucht die Familie der Haushaltshilfe im Osten Europas dringend das Geld für die Familie .
Hallo Schlotterfuss, die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger ist meines Wissens eine schulische Ausbildung und hier zahlt die Schule natürlich KEINEN Ausbildungslohn. Aber Du könntest versuchen vom Landratsamt Bafög zu bekommen, laß Dich dort beraten.
Hallo cenerentola80, wenn der behandelnde Psychiater zum Ergebnis kommt, daß der Patient die Medikamente und seine Versorgung nicht selber schafft, dann wird er beim Amtsgericht eine Betreuung anregen.
Ein Richter wird den Patienten dann besuchen und sich eine Meinung bilden, ob der Patient noch selber handeln kann oder nicht. Erst wenn eine erhebliche Fremd- oder Eigengefährdung vorliegt, wird ein Betreuer eingesetzt. Einen Vormundschaft gibt es nur noch für Kinder. Das Gericht handelt in solchen Fällen sehr schnell, es wird auch schon mal ein vorläufiger Betreuer bestellt. Die Schwester könnte das auch werden, wenn sie will und geeignet wäre und der Patient sie auch als Betreuung will.
Hallo Katrinchen83, dieser Mitarbeiter kommt sicher auch mal mit Essen bzw. Essen geben in Berührung daher sollte er die Gesundheitsbelehrung vom Gesundheitsamt haben, weiterhin sollte er eine Schweigepflichtsvereinbarung unterschreiben, daß er Wissen von Patienten, Krankheiten usw. nicht weiter erzählt. Und natürlich sollte er grundsätzlich über die anfallenden Tätigkeit belehrt werden und die sollten ihm auch gezeigt werden.
Hallo Thunf1schp1zza, ein Stipendium ist dazu gedacht einen begabten, aber finanziell schwachen Studenten zu unterstützen, so daß er -trotz eines "armen Elternhauses" studieren kann, denn Studium ist teuer, es fallen Fahrtkosten, ÖPNV-Nutzung, Kosten für Bücher evlt. Studiengebühren, Lebenshaltungskosten und Miete an, weil man meist nicht weiter Daheim wohnen kann.
Und die Geber können Regelungen aufstellen, WER in den Genuß eines Stipendiums kommen soll. Z. B. kann ein Schwerpunkt auf Migrationshintergrund oder alleinerziehende Elternteile gelegt werden oder auf Studierende mit Schwerbehinderung oder auch auf Studenten mit sehr guten Noten - und so weiter. Ich persönlich glaube nicht, daß das Abitur hier ein MUSS ist. Ich drücke Dir die Daumen.
Hallo Heidi1956, Leistungen des Sozialamtes sind immer daran geknüpft, daß der Antragsteller diese Kosten nicht oder nicht voll seinem Vermögen oder seinem Einkommen zahlen kann.
Und wenn ein WfbM-Mitarbeiter z. B. aufgrund einer Erbschaft oder Schenkung eben nicht finanziell hilfebedürftig ist, dann kann er vom Sozialamt keine Leistungen bekommen. Es gibt aber auch hier - wie oft - Freibeträge oder Vermögensschongrenzen, daher würde ich empfehlen den Antrag auf jeden Fall zu stellen und das vom Sozialamt durchrechnen zu lassen. Auch wenn man mit der Zeit das Guthaben aufbraucht (wichtig nicht "verprasst"), könnte ein späterer Antrag Erfolg haben.
Hallo aniri7, wenn Du über Deinen deutschen Arbeitgeber sozialversichert, hier krankenversichert bist (weil Du vielleicht nur begrenzte Zeit in der USA-Filiale arbeitest), dann müßtest Du NICHT in der USA krankenversichert werden. Hoffe ich konnte Dir helfen.