Heutzutage wird zwischen Notwehr- und Polizeirechtsschüssen (in jedem Bundesland anders) unterschieden. Beim Notwehrschuss zielt und schießt man ins vitale Dreieck, so wird es gelehrt und geübt. Beim Schuss nach dem jeweiligen Polizeirecht muss man nach dem Ziel des Schusses unterscheiden. Regelmäßig wird auf den Schusswaffengebrauch bei zB Flucht verzichtet, da die Gefahr für unbeteiligte einfach zu groß ist, selbst bei der verwendeten sofort aufpilzenden Munition.
Bedeutet: nahezu alle Schüsse auf Personen seitens der deutschen Polizei erfolgen im Rahmen der Notwehr, bedeutet aufs vitale Dreieck.