Heutzutage wird zwischen Notwehr- und Polizeirechtsschüssen (in jedem Bundesland anders) unterschieden. Beim Notwehrschuss zielt und schießt man ins vitale Dreieck, so wird es gelehrt und geübt. Beim Schuss nach dem jeweiligen Polizeirecht muss man nach dem Ziel des Schusses unterscheiden. Regelmäßig wird auf den Schusswaffengebrauch bei zB Flucht verzichtet, da die Gefahr für unbeteiligte einfach zu groß ist, selbst bei der verwendeten sofort aufpilzenden Munition.

Bedeutet: nahezu alle Schüsse auf Personen seitens der deutschen Polizei erfolgen im Rahmen der Notwehr, bedeutet aufs vitale Dreieck.

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Bericht: "Bärbel" geht es wunderbar und sie hat ein neues Hobby entdeckt: Mooskugeln rücken udn Thermometer verschieben. Ist ne kleine Gestaltungskünstlerin. Man möchte meinen Schnecken tun dies nicht, aber okay, sie ist eben besonders xD Das Becken ist schön eingefahren, Bärbel hat eifrig Paprika und Gurke gemampft. Nun sind noch White Pearl und Golden Tiger Garnelen im Becken. Alles läuft guut.

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