HILFE PUBERTÄT: Was dürfen Minderjährige? Was dürfen Eltern? Und was das Jugendamt?

Hallo Zusammen,

ich bin erwachsenes Mitglied einer Patchworkfamilie. Meine kleine Stiefschwester (16) läuft seit ein paar Wochen den viel gefürchteten Pubertäts-Amok. Allerdings war für die Eltern kein Durchkommen. Gemeinsame Gespräche, Regeln, Verbote, Verständnis, nichts hat geholfen. Sie hat weniger als 0 Respekt vor den Eltern, über ausgesprochene Drohungen lacht sie und sagt jetzt ganz deutlich das "sie der Boss ist". Es wurde die Erziehungsberatung zu Rate gezogen, Psychologen haben bereits entschieden, dass sie eine Therapie machen sollte, aber kurzfristig ergab sich keine Lösung.

Nachdem letzte Woche der Streit wieder eskaliert ist und "die Kleine" auf ihren Stiefvater eingeschlagen hat, weil er ihr das Handy wegnehmen wollte (wegen diverser Unverschämtheiten, die sie ihm an den Kopf geworfen hat), ist alles eskaliert. Die Kleine sagt schon seit Wochen, dass sie im Heim leben will, weil eine Schulfreundin auch dort lebt (Mutter Alkoholikerin) und angeblich tagsüber machen kann, was sie will. Die Eltern haben ein kleines Häuschen, in dem sie jetzt sogar ihre eigene Wohnung bekommt, aber sie will nicht zuhause leben, weil sich niemand in ihr Leben einmischen soll. Die Wohnung wurde in den letzten Wochen liebevoll hergerichtet.

Nun wurde das Jugendamt zu Rate gezogen und die haben sie vom Fleck weg in Obhut genommen, wo sie nun - erstmal übers Wochenende - mit Kindern lebt, die vergewaltigt wurden oder die Eltern in den Urlaub gefahren sind und das Kind zuhause alleine gelassen haben. Also, kein Vergleich.

Trotzdem durfte die Kleine selbst entscheiden, ob sie die Eltern wissen lässt, wo sie sich aufhält und wird nun entscheiden, dass sie nicht mehr nach Hause möchte, sondern in eine betreute Wohngemeinschaft. Da die Eltern kein Sozialfall sind, gehen wir davon aus, dass diese nun auch dafür bezahlen müssen. Die Mutter wäre sogar bereit, ihr komplettes Gehalt in eine Privatschule zu investieren, aber das Kind kann selbst entscheiden. Ich verstehe das alles nicht. Sie ist nicht volljährig und kommt sicherlich nicht aus "schwierigen Verhältnissen". Sie will sich nur nicht anpassen - was für Pubertierende ja nun nicht ungewöhnlich ist.

Kann sie jetzt einfach so entscheiden, wie sie leben will? Ohne dass die Eltern ein Mitspracherecht haben? Dürfen denn Eltern ihre Kinder nicht mehr selbst erziehen und für eine Minderjährige entscheiden, wo sie lebt und zur Schule geht?

Wir haben "die Göre" doch trotz allem lieb und sind eine Familie. Wir möchten ihr doch helfen. Aber sie kann jetzt einfach ihren Trotzkopf durchsetzen und alles zerstören? Weil sie niemandem zuhören will und selbstbestimmt leben? Mit 16?

Ja, es gibt auch Jugendliche, die in dem Alter geistig so reif sind, dass sie das können. Aber sie ist dazu auch noch sehr kindlich, vieles ist peinlich und überhaupt ist sie mit der Pubertät mit fast 17 sehr spät dran. Gerade deshalb sollte man sie doch noch ein wenig begleiten auf dem Weg zum Erwachsen werden. Hilfe!!

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Auch, wenn Deine FRage etwas älter ist, möchte ich gerne noch antworten:

Wir haben mit meinem Stiefsohn ungefähr exakt dasselbe durchgemacht. Er ist nun auch im Betreuten Wohnen-auf seinen eigenen Wunsch hin- und glücklich dort.

Mit 16 kann das "Kind" selber entscheiden, ob es zuhause wohnen möchte oder nicht. Solange AUS DER SICHT DES KINDES schwerwiegende Gründe vorliegen, wird das JUgendamt die Unterbringung in einer betreuten Wohngruppe befürworten und auch die Kosten dafür übernehmen, da kaum ein Elternpaar in der Lage ist, Euro 3.000 bis 4.000 monatlich aufzubringen.

Es müssen also keine "dramatischen" Gründe wie Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum, GEwalt oder KRiminalität vorliegen, um in einer betreute Wohngruppe zu kommen. Wenn das Kind leidet-ernsthaft leidet- dann ist das Grund genug.

So war es bei uns: wir waren eine glückliche Patchworkfamilie, bis wir aus beruflichen Gründen in en anderes Bundesland ziehen mussten. MEin STefsohn litt so sehr darunter, dass er in eine betreute Wohngruppe in unserer alten Stadt kam.

Dort herrschen ganz klare Regeln, die auch konsequent umgesetzt werden. Und weisst Du was? Plötzlich wird aus einem rebellischen Teenager ein hilfsbereter, freundlicher junger Mann, eben WEGEN dieser Regeln. Jeder Mensch braucht klare Regeln, um sich sicher zu fühlen.

Verwerfe den Gedanken, dass Deine Stiefschwester im betreuten Wohnen "vor die Hunde geht". Das ist absoluter Quatsch. Entweder sie fühlt sich wohl dort, dann ist doch alles gut. Oder eben nicht, dann wird sie geläutert zu euch zurück kommen. Macht nicht den Feheler, sie vor Erfahrungen, die en Mensch machen muss, bewahren zu wollen. Ihr tut ihr damit evtl. keinen Gefallen. Im Gegenteil.

Alles GUte für euch und eure "Kleine"

PS: nicht böse gemeint, aber dadurch, dass Du den Ausdruck "Kleine" verwendest (was ich durchaus als liebevoll gemeint, interpretere) zeigt, dass ihr sie nichth ernst nehmt. Sie ist 16 und keiin kleines Kind mehr, mir scheint aber, ihr behandelt sie genau so. Das ist aber reine Spekulation meinerseits. Nur als Denkanstoß.

Viel Glück.

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wie schon gesagt wurde, kannst du schüler-bafög beantragen, das vermutlich auch bewilligt wird. dazu bekommst du dein kindergeld, wenn du nicht mehr zuhause wohnst.

deine eltern sind unterhaltspflchtig, bis du deine erste ausbildung abgeschlossen hast, sie werden dir dann also auch unterhalt zahlen müssen, sofern sie keine hartz4 empfänger sind.

wenn du dir dann noch einen euro 400,-- job suchst, solltest du gut über die runden kommen können.

alles gute und viel erfolg.

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wenn mit normalem Reden nichts mehr zu erreichen ist, dann würde ich sie auch vor die Tür setzen. An bestimmte Fristen musst du dich dabei nicht halten, so wie ich euch enschätze, werdet ihr das angemessen entscheiden.

Dann aber auch dafür sorgen, dass sie ausziehen!

Wieviel verdient ihr denn im Monat? Wie bereits gesagt wurde, sollen sie beide Bafög beantragen. Dazu bekommen sie ihr Kindergeld. Wenn ihr beide nicht gerade Euro 5.000 monatlch an netto-Einkommen habt, werdet ihr sicher keine Euro 800,-- an Unterhalt bezahlen müssen.

Wende Dich mal an die zuständige Behörde und erkundige Dich VORHER, wieviel Bafög beide Kinder bekommen würden. Dann weisst Du ganz genau, was an Unterhalt auf euch zukommt und ob ihr das anhand eures Einkommens überhaupt leisten könnt. Wenn nach Abzug eures Selbstbehalts nur Euro 50,-- für jedes Kind übrig bleibt, dann st das so, dann müssen sich die Beiden einen Nebenjob suchen.

Wie alt sind die "Kinder" denn?

Taschengeld würde es bei so einem Benehmen überhaupt keins geben. Kein Wunder, dass sie sich nicht an de Regeln halten. Warum sollten sie? Ihr macht doch alles. Zusätzlich kann man noch mit Sachen wie Internetsperre, kein Geld fürs handy, etc. aufwarten. Es tut eben leider nur dann weh, wenn es an den Geldbeutel geht.

Also: Küche sieht aus wie ein Saustall? Internet aus bis sie sauber ist. Z.B. Wenn sie sich wie kleine Kinder benehmen, dann behandelt sie auch so.

Wascht ihr ihre Wäsche? Bügelt sie womöglich auch? Sien lassen!!

Wie lange studieren sie bereits? Ist ein Abschluß in Sicht? Oder lassen sie das Studium genauso schleifen wie den Haushalt? Dann verwirken sie ihren Unterhaltsanspruch. Ihr seid nur bis zum Abschluß der ERSTEN AUsbildung unterhaltspflichtig. Wenn sie das STudium ncht durchziehen, weil es zuhause so bequem ist, seid ihr nicht mehr unterhaltspflichtig. EBenso, wenn sie über 25 sind.

Diese ganzen Details wären interessant zu wissen, um genauer antworten zu können.

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Du hast Angst, dass giftige Substanzen aus dem Kühlschrank in den Fluss laufen? Da müsste schon ene erhebliche Mege Gift n dem Kühlschrank sein. Du übertrebst da ziemlich.

Es ist ihr Garten, dort können sie abstellen, was sie wollen, das geht Dich nichts an.

Wenn sie vor 5 Monaten eingezogen sind, sind sie vielleicht einfach noch ncht ganz fertig mit allem oder die Möbel, die im Garten stehen, hat der Vormieter zurück gelassen und müssen vom Vermieter entsorgt werden. Oder sie warten auf den nächsten Sperrmüll (alle 6 Monate) oder es gibt dort keine Sperrmüllabfuhr und sie müssen die Möbel selber auf die Mülldeponie bringen und haben viellecht auf die Schnelle keine Möglchkeit dazu. Oder, oder, oder..........

Deine Umweltangst ist unbegründet und überzogen.

Mein Tpp: Kümmere DIch lieber um Deine eigenen Angelegenheiten.

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mit welcher Begründung wollen sie denn die Zahlungen aussetzen? Und was genau wird bei dem Rechtsstreit verhandelt? En paar detailliertere Informatonen wären hier nützlich.

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Profs eMail komplett in einer eMail an andere Prof zitieren?

Kann ich den Inhalt einer eMail einer Prof. an mich komplett in die eMail an eine andere Prof. kopieren? Ich möchte Prof. A gerne mitteilen, wie Prof B zu einem Thema entschieden hat. Bei beiden musste ich Hausarbeiten abgeben, habe jedoch die Frist versäumt und um nachträgliche Annahme ersucht. Folgende Korrespondenz von Prof "A" und Prof "B":

Prof A hat mir gerade folgendes geschrieben:

"Sehr geehrter Herr D, ich habe Sie nicht vergessen, warte allerdings noch auf eine Antwort der Prüfungsamtleitung auf meinen Vorschlag für Sie. Sobald ich diesbezüglich Klarheit habe, melde ich mich bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen! Ihre A"

Folgende eMail habe ich nun bereits heute morgen, vor der obigen von Prof B erhalten:

"Sehr geehrter Herr D,

nach Rücksprachen gemeinsam mit der Prüfungsamtsvorsitzenden und Frau A sind wir jetzt wie folgt verblieben:

Aufgrund des Versäumnisses der fristgerechten Abgabe der Hausarbeit im Rahmen der gesetzten und bekannten Frist im SoSe 2012, wird die Prüfung im Modul 205 als nicht bestanden bewertet.

Sie erhalten aufgrund des anstehenden Praxissemesters die Möglichkeit die Hausarbeit im WiSe nachzuschreiben (2. Versuch gemäß der Prüfungsordnung). Hierzu bedarf es allerdings eines neuen Themas, das Sie bitte mit mir in einer Sprechstunde im WiSe 2012/2013 absprechen.

So ist ihr Praxissemester und der Verlauf Ihres Studiums nicht in Gefahr und Sie müssten daran denken, die Hausarbeit fristgerecht abzugeben (besser noch vor Fristende, dass ich noch Zeit zur Korrektur habe).

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen B"

Da Prof A noch auf die "Antwort der Prüfungsamtsleitung" wartet möchte ich ihr gerne mitteilen, dass mir Prof B bzgl. ihrer Prüfung in Absprache mit ihr, Prof A, zugesagt hat, dass ich die Hausarbeit im WiSe nachschreiben kann um ins Praxissemester zu können(dazu muss das Grundstudium, Semester 1+2 komplett bestanden sein). Ich möchte nämlich nicht, dass Prof. A dann vielleicht doch noch entscheidet, dass ich nicht ins Praxissemester kann und 1 Jahr praktisch aussetzen muss um ihre Hausarbeit im nächsten SoSe nachzuholen.

Was tun? Kann ich die eMail an Prof A verschicken, ohne Einwilligung von Prof B? Gibt es ggf. Alternativen?

Danke.

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probiere es lieber mal mit reden.

was studierst Du denn, wenn Du bereits am Schreiben von e-mails scheiterst? sorry.

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Pfändung Mieteinnahmen als alleiniger Lebensunterhalt für Heimkosten eines Elternteils vermeidbar?

Hallo, im Jahre 1995 wurden mir von meinen Eltern Immobilien per Schenkungsvertrag übertragen. Meine Eltern behielten ein Nießbrauchrecht bis zum Tode. Ein Elternteil verstarb ein paar Jahre später, der noch lebende Elternteil musste im Jahr 2007 als Pflegefall in' s Heim. Die Heimkosten einer hohen Pflegestufe konnte ich über mehr als 2 Jahre, manchmal mehr schlecht als recht und auch aus meinem eigenen damals guten Verdienst, bis auf einen Restbetrag von etwa 9.000 € Verbindlichkeiten an den Heimträger aus den Mieteinnahmen aus dem Immobilien-Nießbrauch und der Rente aufgebringen. Die Zahlungen und andere Angelegenheiten hatte ich nach Absprache und im Einverständnis mit dem Pflegebedürftigen für ihn erledigt, eine Betreuung wurde nicht eingerichtet.

Die Mieteinnahmen liegen momentan bei knapp 1500 €/Monat und sind auf Grund krankheitsbedingter Arbeitslosigkeit zur Zeit meine einzige Möglichkeit, meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die anderen Kosten wie Beerdigung etc. habe ich unter großen persönlichen Opfern irgendwie bezahlen können. Ich hätte gerne eine der Immobilien verkauft, um alle Schulden aus dem Pflege- bzw. Todesfalls zu bezahlen, das hat sich aber leider zerschlagen. Jetzt hat sich der Pflegeheimträger plötzlich aus dem Tiefschlaf zurück gemeldet und zwar direkt mit einer Pfändung meiner Mieteinnahmen. Das ist blöde, wenn man den selben Rechtsanwalt hat, der weiß zu gut Bescheid, welches Häuschen mir gehört! Wenn mir jetzt die nächsten Monate alle Mittel zum Lebensunterhalt komplett weggepfändet werden, weiß ich nicht, wie ich das überleben soll, denn ich möchte auch nächste Monat noch essen und wohnen.

Jetzt meine Frage: Kann ich die Pfändung überhaupt noch irgendwie abwenden? Bzw. wie muss ich vorgehen, um mir wenigstens ein Minimum für meinen Lebensunterhalt zu sichern? Bin ich eigentlich, nur weil ich die Finanzen zu Lebzeiten verwaltet habe, auch nach dem Tod für die Schulden des Verstorbenen mit meinem kompletten Einkommen und Vermögen haftbar? Ich mein, das heißt ja nicht automatisch, dass ich auch Erbe bin, oder? Aber danach haben sich weder Gerichtsvollzieher noch Rechtsanwalt vor der Pfändung erkundigt. Jetzt hoffe ich sehr auf Antworten mit ein paar Ideen, die mir aus dem Schlamassel raus helfen. Danke im voraus.

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wenn Deine Mutter das Nießbrauchrecht an den Immobilien hat, dann stehen ihr sämtliche Erträge aus den Mieteinnahmen zu und sind für die Pflegekosten zu verwenden.

Dir bleibt im Falle der Bedürftigkeit Hatz 4 zu beantragen.

Wenn Dein Anwalt Informatonen über die Immobilen wetergegeben hat, hat er gegen seine Schweigepflicht verstoßen und kann aus der Anwaltskammer ausgeschloßen werden, auch, wenn der Fall schon länger zurück liegt.

Als Sohn bist Du automatisch Erbe. Wenn Du das Erbe annimmst erbst Du sowohl Vermögen, als auch Schulden.

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Du kannst enfach hngehen und einen mitnehmen. Du solltest jedoch glaubhaft versichern können, dass Du den Hund ausser Landes mitnmmst und ihn nicht in Ungarn an der nächsten Ecke wieder aussetzt.

Futterspenden sind sinnlos, die Hunde werden getötet und nicht gefüttert. Haben unseren Hund auch aus einer Tötungsstation.

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Vor derart indiskreten FRagen ist man ja leder nie gefeit.

Dass mich der Bäcker, der Postbote und der Nachbar solche Sachen fragen, finde ich eine Unverschämtheit und verdient keinesfalls eine ehrliche Antwort.

Ein "wie geht es Ihnen" würde ich immer mit einem pauscheln "Danke gut" beantworten. Zu fragen, ob man ncht mehr da und da arbeitet, weil es den Leuten auffällt, ist eine Frechheit. Ganz einfach. Sowas würde von mir ganz sicher nicht mit einer Antwort gewürdigt. Denn dann weiß es bald der ganze Ort.

Personen, die nicht zwingend wissen müssen, was Du genau hast (Familienmitglieder, enge FReunde) geht das ÜBERHAUPT nichts an.

Lass Dich also nicht in die Rechtfertigungsrolle drängen, sondern mache den Leuten klar, dass sie sch gefälligst um ihr eigenes Leben kümmern sollen. ICh stelle bei sowas als ANtwort direkt eine noch insidkretere FRage, um denjenigen vor Augen zu halten, was er da gerade tut.

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ich bete, bete und bete, dass diese Geschichte ein fake ist. anhören tut es sich so, ganz klar, aber man weiss ja nie, wieviele "intelligente" Menschen ihren Sprösslingen tatsächlich ein Pferd unter den Weihnachts- oder Geburtstagsbaum legen.

Einer qualifzierten Antwort enthalte ich mich. Denn entweder es ist ein fake oder wahr. In beden Fällen erübrigen sich qualifzierte Antworten.

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deine Frage ist zwar schon etwas älter, aber hilfreiche Antworten hast du ja leder nicht bekommen, daher antworte ich noch.

Der Mietvertrag sieht aus wie jeder andere Mietvertrag aus. Die ARGE bezahlt nicht die Miete für Deine Wohnung, sondern die ARGE bezahlt einen bestimmten Satz für eine Metwohnung. Wie hoch dieser ausfällt hängt von der Anzahl der Famlienmtglieder ab. DIesen BEtrag überweist die ARGE Deinen Mietern. Und Deine Mieter überweisen Dir die komplette MIete.

Du brauchst also keinen "gesplitteten" Metvertrag, da Du Deine Wohnung nicht an die ARGE vermietest, sondern an Deine Mieter.

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Du musst zur ARGE gehen und Dich erkundigen. Während der Ausbildung kannst Du auch Berufsausbildungsbehilfe beantragen, google das Thema mal.

We alt bist Du denn? Deine Mutter ist bis zum Abschluß der ersten Berufsausbildung unterhaltspflichtig. Da se das ja vermutlich nicht leisten kann, blebt Dir die BErufsausbildungsbeihilfe.

Alles Gute

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Mein Alheilmittel für kleine offene Wunden, Kratzer, Schrammen, etc ist Honig. Am besten harter Honig, der hält besser.

Und nein, entgegen der Vermutung, dass sich die Fliegen darauf stürzen: das tun sie nicht. Honig wirkt antibakteriell und schlägt meiner Erfahrung nach alle anderen Mittel.

Zu 99% sind bei meinen Pferden alle Wunden nach 1 Tag zu.

Gute Besserung.

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ich denke, JEDER Mensch, ob Frau oder Mann, schaut sich gerne attraktive Mitmenschen an. Das hat mit mangelnder Liebe zum Partner nicht das Geringste zu tun.

Jeder, der behauptet, dass er (oder auch SIE) nicht ab und zu "schaut"-lügt.

Für mich hat das nichts mit Betrug, schlechtem Charakter, Defiziten in der Beziehung o.ä. zu tun, es liegt in der menschlichen Natur.

Wenn eine Bezehung intakt ist, kann sowas auch nicht zum Problem werden.

Wenn mein Mann und ich z.B. gemeinsam unterwegs sind und ich sehe eine Frau, die seinem Typ entspricht, dann sage ich: "Guck mal, Schatzi, die würde Dir auch gefallen,oder?"

Umgekehrt, wenn wir einen Mann sehen, der genau mein Typ ist, grinst mein Mann und sagt:" Kannst ruhig hinschauen, Schatz, ich weiss ja, dass Du tätowierte Männer geil findest"

Und wisst ihr was? Dann gehen wir nach Hause und freuen uns an UNSERER LIEBE.

Wir sind beide über 40 und seit 10 Jahren verheiratet.

Lasst euch das Leben von christlich geprägten Moralvorstellungen nicht kaputt machen.Gegen "Schauen" ist nichts zu sagen. Wenn Schauen zum Betrug wird, ist die Beziehung sowieso zum Scheitern verurteilt.

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das war eine ganz normale Personenkontrolle.Warum Du Dch so sehr aufregst, dass die KOntrolle "hiner dem Bezahlschalter" statt gefunden hat, verstehe ich ncht. Personenkontrollen können und dürfen überall und jederzeit stattfinden und das ist auch gut so.

Polizisten sind keine Hellseher, sonst gäbe es keine Kontrollen. Und alleine die Tatsache, dass Du kontrolliert wirst, ist keine Unterstellung, dass Du ein Verbrecher bist.

Ich wurde auch schon mal kontrolliert und ich bin eine Frau und blond. Sollte ich mich deswegen auch diskrminert fühlen?

Ken Polizst weiß VOR einer Kontrolle, ob Du vorbestraft bist oder nicht. Spielt auch keine Rolle.

Wenn Du nichts zu verbergen hast, wieso regst Du Dich darüber so auf? Hätte jemand anderer am Drive-In Schalter enie Waffe gehabt und vorgehabt, damit jemanden zu erschießen, wärst Du sicher froh, wenn derjenige kontrollert worden wäre.

Personenkontrollen dienen der Sicherheit ALLER Bürger, Dein Ärger ist nicht nachvollziehbar.

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Ja

Die Methode ist vielleicht etwas fragwürdig. Wenn er jedoch treu ist, hat er ja nichts zu befürchten.

Allerdings, wenn ich so etwas von meinem Partner annehme, hm, hat die Beziehung dann überhaupt einen Sinn? Schwierig.

Wenn er darauf anspringt, dann wars das sowieso mit der Beziehung.

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hier wurde bereits mehrfach richtig geantwortet. Um Dich aber zu bestärken, antworte ich Dir hier auch.

Mit 12 Jahren warst Du nicht geschäftsfähig. Das, was hier eingefordert wird, ist also nichtig. Es ist kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.

Du musst diese Forderung nicht bezahlen!

Prüfe nun sofort bei Deiner Bank, ob das Konto tatsächlich gepfändet wurde, was ich mir nicht vorstellen kann.

Diese Firma versucht Dich nur einzuschüchtern. Lass das nicht zu. Rufe dort auf keinen Fall mehr an. Die Inkasso-Mitarbeiter können Dich am Telefon ggf. so in ein Gespräch verwickeln, dass Du unbeabsichtigt die Forderung anerkennst.

Wenn Dein Konto erwartungsgemäß ncht gepfändet ist und kein OFFIZIELLER Vollstreckungsbescheid vom Gericht vorliegt, reagiere gar nicht mehr.

Wenn es ein offizieller Pfändungsbeschluß ist, dann wende Dich an das Gericht und erläutere, dass Du zum Zeitpunkt des angeblichen Vertrages 12 Jahre alt warst, spätestens DANN wird das Gericht die ganze Sache zurück nehmen.

Ich vermute: Irgendjemand hat im Jahre 2002 auf Deinen Namen die Waren bestellt und vermutlich auch erhalten. (Familienmitglied?Nachbar?"gute" Freunde?). Derjenige wußte, dass Dir als Kind nichts passieren kann und hat den Betrug vorsätzlich so durchgezogen.

Bist Du kürzlich umgezogen? Vielleicht hat der damalige Besteller seine eigene Anschrift, aber Deinen Namen benutzt und nun ist der Gläubiger durch Deine Ummeldung auf Deinen Namen und Deine aktuelle Anschrift gekommen.

Oder aber, es handelt sich einfach um eine Verwechslung.

Wie auch immer, das muss nicht Dein Problem sein. Wende Dich sofort an das Gericht, das den Vollstreckungsbescheid ausgestellt hat.

Viel Erfolg. Berichte doch mal, wie die Sache ausgegangen ist.

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Deine Frage ist zwar berets etwas älter, aber da Du komischerweise keine Antwort bekommen hast, antworte ich Dir noch:

Wa hast Du den bisher in punkto Eintreibung des Unterhalts unternommen? Besteht ein gerichtlicher Titel? Wurde das Einkomen des Kindsvaters geprüft und der Unterhalt festgelegt? Wenn ncht, dann kümmere Dich zunächst darum.

Verfügt er über Einkommen, muss er auch Unterhalt bezahlen. Bewegt sich sein Einkommen unter dem Selbstbehalt, kann/muss er keinen Unterhalt zahlen.

Das Umgangsrecht des Vaters hat mit dem Unterhalt nichts zu tun! Du kannst nicht das Kind und den Vater "bestrafen", wel der Vater keinen Unterhalt bezahlt/bezahlen kann und das ist auch gut so.

Denn sonst hätte ein Hartz4 -Empfänger grundsätzlich kein Recht sein Kind zu sehen. Das wäre ncht im Sinne des Kindes.

Dein Kind hat ein Recht, seinen Vater zu sehen, ob Dir das nun gefällt oder nicht, ob er jetzt Unterhalt bezahlt oder nicht.

Erwirke einen gerichtlichen Titel und beantrage Unterhaltsvorschuß.

Alles Gute

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Können Eltern Kontaktlinsen verbieten?

Ich trage seit ca. einem halben Jahr eine Brille. Meine Werte sind -0,75 beide Seiten. Nun das ich ohne kaum was erkenne liegt eher wahrscheinlich an meiner sehr hohen Hornhautverkrümmung. Mit der Brille fühlte ich mich irgendwie nie wohl, am Anfang habe ich sie zwar immer getragen doch das wurde immer seltener. Bald war es nur noch im Unterricht, wenn ich was an der Tafel lesen musste sonst immer ab damit. Jetzt wo das Wetter wärmer ist rutsch sie auch teilweise weg, das tragen ist echt unerträglich. Irgendwie konnte ich mich nie mit der Brille so wirklich anfreunden. Ich möchte eigentlich auf Kontaktlinsen umsteigen doch meine Eltern sind da gegen. Ihre Argumente sind auch nicht grade so überzeugend. Sie meinen es gäbe so viele Menschen die auch eine Brille im Sommer tragen also ist das angeblich kein Problem und ich würde mir das einbilden. (Irgendwie sehe ich den Sinn nicht da drin, denn das tragen von einer Brille empfindet ja jeder anders) Ich glaube eher die haben Angst nach einer teuren Brille (obwohl ich jetzt nicht grade das teuerste genommen habe, hat 180€ gekostet) noch Kontaktlinsen zu bezahlen. Brauche ich eigentlich die Zustimmung meiner Eltern oder kann ich einfach hin fahren und mir welche holen bzw. erst einmal gucken welche ich brauche, Beratung und halt Probelinsen holen. Rein theoretisch müssen sie es doch auch garnicht erfahren, immerhin trage ich die jetzt auch nur in der Schule und da sind meine Eltern ja nicht bei. Was meint ihr?

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ich trage seit meinem 16. Lebensjahr KOntaktlinsen, heute bin ich 42.

Deinen Wunsch kann ich gut verstehen.

Die hier teilweise beschriebenen Probleme kann ich nicht nachvollzehen.

Ich habe auch eine Hornhautverkrümmung kann problemlos weiche Monats und auch Tageslinsen tragen.

Gehe zu einem Optiker und lasse Dich beraten. Er kann Deine Augen ausmessen und Dir entsprechend Probelinsen (kostenlos) mitgeben. Bei Deinen niedrigen Werten ist das sowieso kein Problem.

Normalerweise st das Vermessen der Augen beim Optiker kostenlos, Du brauchst auch kein Rezept mehr vom Augenarzt, wie das früher der Fall war.

Nimm die Probelinsen und probiere es aus. Die Handhabung ist am Anfang gewöhnungsbedürftig und evtl. auch langwierig. Nicht aufgeben! Nach ein paar Wochen wechselst Du die Linsen ohne Probleme.

Teuer sind Kontaktlinsen heute auch nicht mehr. Ich bezahle für 6 Monatslinsen im Internet unter Euro 20,--. Hinzu kommt die Aufbewahrungslösung mit 3,99 Euro, die ca. 2 Monate hält.

Können Dir Deine ELtern das verbieten? Hm, prinzipiell schon, nur wie wollen sie das letzendlich durchsetzen?

Mache eine Liste mit allen Vortelen, die Dir die Linsen bieten. Suche Dir einen Job, mit dem Du die Linsen selber bezahlen kannst.(Zeitung austragen etc.)

Wenn Deine ELtern sehen, wie wichtig dir das ist, werden sie vielleicht ein Einsehen haben. Du musst aber auch etwas dafür tun.

Viel Erfolg.

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Du bist ganz sicher nicht verpflichtet, Dener Schwegermutter das Frühstück und das Mittag- und das Abendessen zu servieren! Höre einfach damit auf. Was will sie denn dagegen tun?

Du musst das aussitzen, sie nutzt Dich enfach nur aus.

Wie die rechtliche Seite bzgl. des lebenslangen Wohnrechts aussieht, wurde hier hinrechend und richtig beantwortet. Mietfreies WOhnen-mehr nicht.

Hat sie für Strom, Hezung und Wasser einen eigenen Zähler? Wenn ncht, würde ich Zwischenzähler einbauen und ihre Nebenkosten ganz offiziell abrechnen. Am besten direkt über den jeweiligen Anbieter, nicht über euch.

Wenn sie dann ihre Nebenkosten nicht zahlt, werden die Lieferanten ihr früher oder später Gas, Wasser und Hezung abstellen.

Familie gut und schön. Bis aufs Blut ausnutzen lassen, muss man sich aber auch nicht. Schon gar nicht Du, als Schwiegertochter.

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