Dann hast Du noch bis Ende 2020 Zeit, Entschädigung von der Airline zu fordern. Das geht auch bei Pauschalreisen. Nach Antalya dürften das pauschal 400 € pro Nase sein.

Oder Du verklagst den Veranstalter wegen Schadensersatz (Parkgebühr) und vertaner Urlaubszeit.

Grundsätzlich hättest Du auch eine Beförderung zu den vereinbarten Zeiten verlangen können. Vermutlich hat Dein Reiseveranstalter nämlich Deinen Flug einfach teurer an jemand anderen verkauft. Und Tickets nachzukaufen wäre ihm zu teuer geworden. Das befreit ihn aber nicht von seinem Vertrag.

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Ich kann mich nur den Vorrednern anschließen:

Wenn das Dach in Ordnung war (egal, ob alt oder neu), dann muss die Versicherung auch alle Schäden zahlen, also Reparatur, Entsorgung, Trocknung ...

Wurde nur ein Teil des Dachs vom Sturm beschädigt, zahlen sie auch nur die Reparatur dieses Teils.

War das Dach vorher schon marode/undicht, werden sie deutlich weniger oder ggf. gar nichts zahlen.

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Eventuell kann man sich aus dem Vertrag rauswieseln, wenn die Leasinggesellschaft bei der Widerrufsbelehrung geschlampt hat.

Quelle: https://rechtecheck.de/autokredit-widerrufsjoker/

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Normalerweise geht sowas nicht - oder nur, wenn man draufzahlt. Allerdings sind einige Anwälte der Meinung, dass die meisten Autobanken (inkl. derer aus dem VW-Konzern) bei ihren Verträgen geschlampt haben, sodass man auch nach Jahren den Vertrag noch widerrufen kann. Allerdings werden die Dir vermutlich nicht nochmal ein Auto verleasen, wenn Du das abziehst.

Quelle: https://rechtecheck.de/autokredit-widerrufsjoker/

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Sicherheitshalber die Versicherung auch widerrufen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass das versicherte Risiko weggefallen ist. Ggf. musst Du für die paar Tage, für die Versicherungsschutz bestand, bezahlen.

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Theoretisch gibt es sogar Entschädigung, wenn der erste Flug verspätet ist. Das ist aber bei Airlines außerhalb der EU schwer durchzusetzen.

Siehe https://www.flugrecht.de/fluggastrechte/anschlussflug.php

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Ärztepfusch. Wie sind die Aussichten?

Hallo,

Eine sehr gute Bekannte und Nachbarin, die jeden Tag zu Besuch kommt hat sich die Kniescheibe gebrochen und einen ziemlich starken Schaden im Knie zugezogen. Jetzt wurde sie operiert und die Reha verlief auch sehr gut. Doch plötzlich eines Abends verspürte sie Schmerzen die immer stärker wurden und der Draht, der die Kniescheibe zusammen halten sollte stach von Innen durch die Haut nach Außen und guckte gut 2-3 cm weit raus. (Ohne dass sie irgendwo gegengelaufen ist etc.) Wir haben ein foto gemacht und sie zum Krankenhaus gefahren.

DORT SCHNITT DER ARZT DAS STÜCK DRAHT WAS AUßERHALB DES Körpers WAR UND SAGTE IHR SIE SOLLE BITTE MORGEN WIEDERKOMMEN (ER HAT DIE WUNDE OFFEN GELASSEN). Über Nacht wurde das Knie ganz dick und warm. Es ist entzündet und die Frau hat sich einen Keim eingefangen! Daraufhin wurde sie direkt stationär aufgenommen und man versuchte den Keim zu entfernen. Jetzt meldete das Krankenhaus dass die Frau in eine Spezialklinik geflogen wurde, weil das Krankenhaus, welches die erste OP durchführte, die Frau nicht heilen konnte.

In meinen Augen ist das Ärztepfusch! Wie kann man sich dagegen wehren, bzw. wie stehen die Chancen circa( Ist mir klar dass ihr das nicht genau sagen könnt, aber soltle man es versuchen gerichtlich vorzugehen?) einen gerichtlichen Prozess zu gewinnen.

ich setze mich gerade jetzt für die Frau so ein, da sie normaler Weise eine topfitte Person ist, die nun in ihre langersehnte Rente geht und noch viel Reisen wollte. Jetzt droht ihr ein steifes Gelenk o.Ä.

Wie sollte man vorgehen? Hat man überhaupt eine Chance?

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Es gibt einige kostenfreie Anlaufstellen, die Dir sicher in deinem individuellen Fall besser weiterhelfen können als wir:

  • Unabhängige Patientenberatung: 0800 – 0 11 77 22, – 23 und -24
  • Ärztekammern
  • Ombudsmann im Krankenhaus
  • MDK (Krankenkassen)

(Gut, die letzten Beiden sind nicht ganz so neutral ...)

Quelle: https://rechtecheck.de/behandlungsfehler-und-aerztepfusch/

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Sie nehmen es wohl nicht immer so genau mit den Fluggastrechten:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/flugausfaelle-beim-billigflieger-ryanair-droht-millionenstrafe-in-italien/20668350.html

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/aschechaos-ryanair-muss-millionenstrafe-wegen-mangelnder-hilfe-zahlen-a-695114.html

Außerdem haben sie neulich "plötzlich" festgestellt, dass sie zu wenig Piloten haben und deshalb tausende Flüge gestrichen ... andere hätten vielleicht fremde Maschinen mit Crew gemietet - im Winterflugplan gibt es da durchaus Kapazitäten.

https://www.flugrecht.de/news-ampl.php?id=969

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Flightright, Flugrecht EUclaim & Co. helfen nur bei der pauschalen Entschädigung, weil die einfach und standardisiert einzutreiben ist. Die gibt es aber bei Streik nicht.

Trotzdem hätte Dir Ryanair die Ersatzbeförderung nicht nahelegen, sondern anbieten müssen. Außerdem hätten sie ein Hotel stellen müssen (falls nötig). Da sie dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, kannst Du die Mehrkosten von ihnen zurückfordern.

Quelle: https://rechtecheck.de/flug-verschoben/

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Wenn Du beide Flüge zusammen gebucht hast, müssen sie Dir eine Ersatzbeförderung anbieten, wenn Du den Anschluss verpasst.

Teilweise ist das Wetter auch nicht so schlimm, dass man gar nicht hätte fliegen können, sondern sie haben z.B. nur zu wenig Enteisungsmittel. Dann kannst Du auch Entschädigung bekommen. Bei einem Flug nach New York wären das 600 €.

Außerdem hast Du grundsätzlich ein Recht auf Betreuungsleistungen: Snacks, Getränke, Hotel ...

Quelle: https://www.flugrecht.de/fluggastrechte/anschlussflug.php

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Sale and Lease Back verbessert v.a. die Eigenkapitalquote, wodurch - zumindest nach der Logik der Bilanzanalyse - das Risiko sinkt. (Faktisch kann das Risiko sogar höher werden, da man Schuldendienst nur gegen - meist höhere - Mieten tauscht.)

Je nachdem wie die Verträge ausgestaltet sind, kann auch das operationale Risiko sinken, z.B. wenn der Leasinggeber für Reparaturen und ggf. Stillstand geradestehen muss.

Außerdem stellt sich die Frage, wer das Risiko für den Wertverlust trägt. Beim Kilometerleasing (im Gegensatz zum Restwertleasing) liegt das Risiko, dass das Flugzeug am Ende der Miete weniger wert ist, beim Leasinggeber.

Beim Wet-Leasing sind sogar die Besatzungen inbegriffen, sodass diese beim Vermieter streiken müssten. (Wäre aber ein ungewöhnliches Modell für Sale and Lease back.)

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Rechne besser mal durch, ob es nicht billiger kommt, die Feuerwehrrechnung selbst zu bezahlen. Die Versicherung wird nämlich ziemlich sicher Deine Beiträge erhöhen, wenn sie einen Schaden regulieren muss.

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Wie die Vorredner schon sagten: Grundsätzlich kommt es darauf an, wer haftbar zu machen ist - dessen Haftpflichtversicherung müsste dann zahlen, allerdings nur den Zeitwert.

Für den Wiederbeschaffungswert (oder wenn niemand haftbar ist) helfen die Gebäudeversicherungen UND die Hausratversicherungen (bei Firmen Inhaltsversicherungen) der Nachbarn. (Zumindest ist es selten, dass ein Haus abbrennt ohne dass es auch Hausrat erwischt.)

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Sagen wir es so: Wenn Du es nicht angibst, dann ist der Beitrag für die BU reine Geldverschwendung. Denn im Leistungsfall werden die wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Vertrag rückabwickeln.

Das ist nur einer von vielen fiesen Tricks: https://rechtecheck.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-zahlt-nicht/

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Eigener Schaden: Zahlst Du, da Du keine Kasko hast.

Schaden beim Unfallgegner: Zahlt Deine Haftpflichtversicherung. Dafür ist sie da. Wenn es nur ein kleiner Schaden war, kannst Du aber auch selbst zahlen, dann wirst Du nicht hochgestuft. Tipp: Von der Versicherung abwickeln lassen und dann an die zurückzahlen. Dann streitet sich die Versicherung mit dem Unfallgegner rum (und rechnet seinen Schaden klein) und Du wirst trotzdem nicht hochgestuft.

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Die Versicherung muss dafür sorgen, dass das Bad wieder in den ursprünglichen Zustand kommt. Ob Du 5 Minuten später die Fliesen wieder runterklopfst, ist Deine Sache. Wir haben (allerdings erst NACH dem Schadensfall) nach einem Wasserrohrbruch auch beschlossen, das Bad komplett neu machen zu lassen. Die Versicherung hat zumindest das gezahlt, was für sie sowieso angefallen wäre - also z.B. etwa ein Drittel der Fliesen. (Der Mann vom Schadenaußendienst hatte einfach mal behauptet, er könne unsere alten Fliesen besorgen, man müsste also nur einen Teil des Bodens neu fliesen ...)

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Wenn Du beweisen kannst, dass die Kündigung fristgerecht zugestellt wurde, würde ich die Lastschrift zurückgehen lassen. Danach brauchst Du aber evtl. gute Nerven: Mahnungen, Inkasso, Mahnbescheid ... Wenn sie das Geld aber wirklich von Dir zurückwollen (und Du ggf. dem Mahnbescheid widersprichst), dann müssen sie Dich schon verklagen - und wenn Du Beweise hast, ziehen sie dabei den Kürzeren.

Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Kündigung "zugestellt" ist, wenn man sie auf den Tresen legt (wo sie ja Dritte mitnehmen könnten), statt in den Briefkasten ...

Hintergründe zum Mahnverfahren: https://rechtecheck.de/mahnverfahren-nach-zahlungsverzug/ 

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Änderungen werden häufig wie ein neuer Vertrag behandelt. (Damit nicht der halbe Vertrag nach den alten und die andere Hälfte nach den neuen Bedingungen läuft.) Dann gelten auch die neuesten Allgemeinen Versicherungsbedingungen und damit die dann gültigen Laufzeiten. Sieht nach 1 Jahr Mindestlaufzeit und Kündigungsmöglichkeit zum Halbjahr aus.

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