Das kommt sehr darauf an, welchen Abschluss du am Ende bekommst.
Leider ja, das habe ich schon mehrmals so bemerkt
Ich finde das nicht schlimm
Ja, die Unterschrift ist wirksam
Drei Monatsmieten, 551 BGB
Vergiss es, das ist nicht möglich.
Übrigens finde ich die Frage etwas suspekt...
Nein, die Geschichte ergibt ja nichtmal Sinn...
Gib deinen Eltern Bescheid, damit die die Genehmigung für den Vertrag verweigern. Dann soll deine Schwester der Bank Bescheid geben und das Lastschriftmandat löschen lassen.
Das Feuer wird sich hier nicht weiter ausgebreitet haben und es ist okay, dass du in den Bus gestiegen bist.
Da du das Feuer gelöscht hast, bevor ein größerer Schaden entstanden ist, wird man dich hier auch nicht wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilen.
Der Sachverhalt ist hier mMn zu dünn. Es kann nicht wirklich erschlossen werden, ob "Sie fordern ihn aggressiv auf" auch Drohungen beinhalten könnte oder nicht.
Allerdings würde ich hier sagen, dass ein aggressives Auffordern eher wirklich nur eine Aufforderung (z.B. "Gib deine Tasche her!!) und keine Drohung beinhaltet. Wenn in dem Fall eine Drohung hätte vorkommen sollen, hätte der SV-Ersteller das deutlicher gemacht.
Außerdem würde es bei der Prüfung der Drohung ansonsten schwer werden, man müsste sich quasi eine Drohung ausdenken und das wäre natürlich Sachverhaltsquetsche
Wie bereits gesagt wurde, ist das sehr individuell. Man kann aber durchaus auch auf 20 qm leben.
Er darf genau das machen, was du in deiner Frage schon andeutest:
Entweder du öffnest den Rucksack freiwillig oder der Kassierer ruft die Polizei, die dann den Rucksack zwangsweise öffnen darf. Selber öffnen darf der Kassierer den Rucksack aber nicht.
Es ist vollkommen normal, im ersten Semester nicht alle Klausuren zu bestehen.
Geh zur Klausureinsicht und schau, was bei dir das Problem war: Fehlerhafter Gutachtenstil? Mangelndes Wissen? Nicht fertig geworden?
Und dann arbeite daran, dann wird das im nächsten Semester ganz sicher was.
Aus dem Vertrag wirst du nicht rauskommen.
Man könnte aber unter Umständen (!) die Miete wegen des Gestanks mindern, da wirst du dich aber mit dem Vermieter rumstreiten müssen
Dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland weisungsgebunden sind, sollte hinreichend bekannt sein und ist damit eigentlich nicht berichtenswert
Schau halt in die Bestellbestätigung/Quittung, da wird es ja stehen
Das Arbeitsgericht in Hildesheim, da das das Gericht ist, in dem sich der/die Beklagte (die Behindertenwerkstatt) befindet.
Das kommt etwas auf den genauen Fall an, aber generell ja.
Bitte erzähl es deinem Vater und geh mit dem zu einem Anwalt, ansonsten wird es alles nur noch schlimmer.
Die Käufe selber werden alle schwebend unwirksam sein (selbst bei einem eventuellen § 110 BGB, da die Leistungen von deiner Seite ja noch nicht bewirkt wurden). Wenn dein Vater die Genehmigung für diese Käufe verweigert, wirst du die Waren zurückgeben müssen, aber dafür musst den Preis für die Waren nicht mehr bezahlen.
Das gilt aber meines Wissens nach nicht für die Inkassokosten oder die Gerichtskosten.
"Beispielsweise heiraten, um jemanden anderen Zugang zum deutschen Sozialsystem zu ermöglichen?"
Nicht direkt, es gibt aber einen Straftatbestand für eine Ehe, die allein den Zweck hat, dass der ausländische Ehepartner ein Aufenthaltsrecht hier bekommt: § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG
Ob ich das aber "mit der deutschen Staatsangehörigkeit Schindluder treiben" nennen würde, weiß ich nicht. Eher "mit der Ehe Schindluder treiben".