Das kommt sehr darauf an, welchen Abschluss du am Ende bekommst.

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Ja, die Unterschrift ist wirksam

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Drei Monatsmieten, 551 BGB

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Vergiss es, das ist nicht möglich.

Übrigens finde ich die Frage etwas suspekt...

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Minderjährigen Vertrag stornieren lassen?

Die Situation ist etwas kompliziert also Versuche ich mich kurz zu halten. Ich habe vor zwei, drei Jahren an einem Gewinnspiel von Coca Cola mitgemacht, nicht mit der Intension wirklich zu gewinnen natürlich. Hab mein Alter gefälscht bla bla bla, ihr wisst schon.

Und vor zwei Wochen bekam ich einen Anruf, dass ich tatsächlich gewonnen habe, allerdings habe ich das Gewinnspiel bereits völlig vergessen. Nachdem sie mich fragte, ob ich meinen Gewinn in Form von dem zu Gewinnenden Kühlschrank oder eine Auszahlung haben wollte, sagte ich Auszahlung. Danach sollte ich meine Iban Nummer ihr geben, welche ich nicht besitze, um das Geld zu bekommen. Ich bat sie um etwas Bedenkzeit und raf sie die Woche darauf an.

Die Iban beziehungsweise das Konto war von meiner Schwester, wessen Zustimmung ich hatte, um es dafür zu nutzen. Nachdem alles geregelt war, sagte die Frau der "Coca Cola Gewinnstelle", dass dazu ein weiterer Preis dazu kam.

Und nunja, jetzt habe ich ein Abo abgeschlossen mit Tonaufnahme meiner Zustimmung dazu. Das Abo könnte ich jeden Monat kündigen natürlich, so steht es auch in meinen Vertragsbedingungen, und so schickte ich eine Kündigung zu dieser Stelle. Allerdings war es nur eine Agentur für Kündigungen, welche Rechtliche Probleme als Grund nehmen und diese Agentur sagte mir, dass ich mich selbst darum kümmern sollte. Die andere Variante ist, mir einen Anwalt zu nehmen, welcher Bezahlt werden müsste und in meinen Namen Recht sprechen würde.

Ich probierte also den Vertrag erstmal selber zu kündigen und warte noch auf eine Antwort. Davor bekam ich noch diese Meldung:

,,Sehr geehrter Herr Max Mustermann

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Hiermit wird Ihnen die Kündigung des Abonnements bestätigt. Die

Belieferung endet voraussichtlich nach Heft-Nr 10 2027, welche

am 22.04.2027 erscheint.

Die "ich darf den Namen nicht nennen Gmbh" ist lediglich

Mit der Verwaltung des Abonnements beauftragt worden und führt

selbst keinerlei Werbemaßnahmen gegenüber den Abonnenten ihrer

Auftraggeber durch."

Könnte ich also einfach Bescheid geben, dass ich Minderjährig bin oder wird es finanzielle Kosten für die Umstände geben?

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Gib deinen Eltern Bescheid, damit die die Genehmigung für den Vertrag verweigern. Dann soll deine Schwester der Bank Bescheid geben und das Lastschriftmandat löschen lassen.

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Das Feuer wird sich hier nicht weiter ausgebreitet haben und es ist okay, dass du in den Bus gestiegen bist.

Da du das Feuer gelöscht hast, bevor ein größerer Schaden entstanden ist, wird man dich hier auch nicht wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilen.

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Der Sachverhalt ist hier mMn zu dünn. Es kann nicht wirklich erschlossen werden, ob "Sie fordern ihn aggressiv auf" auch Drohungen beinhalten könnte oder nicht.

Allerdings würde ich hier sagen, dass ein aggressives Auffordern eher wirklich nur eine Aufforderung (z.B. "Gib deine Tasche her!!) und keine Drohung beinhaltet. Wenn in dem Fall eine Drohung hätte vorkommen sollen, hätte der SV-Ersteller das deutlicher gemacht.

Außerdem würde es bei der Prüfung der Drohung ansonsten schwer werden, man müsste sich quasi eine Drohung ausdenken und das wäre natürlich Sachverhaltsquetsche

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Er darf genau das machen, was du in deiner Frage schon andeutest:

Entweder du öffnest den Rucksack freiwillig oder der Kassierer ruft die Polizei, die dann den Rucksack zwangsweise öffnen darf. Selber öffnen darf der Kassierer den Rucksack aber nicht.

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Es ist vollkommen normal, im ersten Semester nicht alle Klausuren zu bestehen.

Geh zur Klausureinsicht und schau, was bei dir das Problem war: Fehlerhafter Gutachtenstil? Mangelndes Wissen? Nicht fertig geworden?

Und dann arbeite daran, dann wird das im nächsten Semester ganz sicher was.

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Aus dem Vertrag wirst du nicht rauskommen.

Man könnte aber unter Umständen (!) die Miete wegen des Gestanks mindern, da wirst du dich aber mit dem Vermieter rumstreiten müssen

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Dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland weisungsgebunden sind, sollte hinreichend bekannt sein und ist damit eigentlich nicht berichtenswert

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Das Arbeitsgericht in Hildesheim, da das das Gericht ist, in dem sich der/die Beklagte (die Behindertenwerkstatt) befindet.

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Bitte erzähl es deinem Vater und geh mit dem zu einem Anwalt, ansonsten wird es alles nur noch schlimmer.

Die Käufe selber werden alle schwebend unwirksam sein (selbst bei einem eventuellen § 110 BGB, da die Leistungen von deiner Seite ja noch nicht bewirkt wurden). Wenn dein Vater die Genehmigung für diese Käufe verweigert, wirst du die Waren zurückgeben müssen, aber dafür musst den Preis für die Waren nicht mehr bezahlen.

Das gilt aber meines Wissens nach nicht für die Inkassokosten oder die Gerichtskosten.

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Ja

"Beispielsweise heiraten, um jemanden anderen Zugang zum deutschen Sozialsystem zu ermöglichen?"

Nicht direkt, es gibt aber einen Straftatbestand für eine Ehe, die allein den Zweck hat, dass der ausländische Ehepartner ein Aufenthaltsrecht hier bekommt: § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG

Ob ich das aber "mit der deutschen Staatsangehörigkeit Schindluder treiben" nennen würde, weiß ich nicht. Eher "mit der Ehe Schindluder treiben".

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