Wenn es 2016 wohl schon schlimm war mit der Rechtschreibung und dem deutschen Wortschatz bei ntv dann muss man sich aktuell das mal nur durchlesen. Oft fehlen einfach ganze Wörter. Ok, die können dann ja zumindest schon mal nicht falsch geschrieben sein. Vielleicht fehlt aber auch da das Fachpersonal und jeder der sich als Journalist / Redakteur bewirbt wird genommen. Bei den "Experten" ist das ja schon länger zu beobachten... 🤔

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Seit dem Jahr 2000 erwerben Kinder von ausländischen Eltern bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Den Aufenthaltstitel der Eltern bekommt das Neugeborene auch, wenn es der zuständigen Ausländerbehörde gemeldet wird und auch die entsprechenden Papiere. Die "örtlich geburtsabhängige Staatsabürgerschaft" gibt es zum Beispielin Frankreich und anderen Staaten. Nur durch Geburt in Deutschland kann man nicht automatisch Deutscher Staatsbürger werden. Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606796

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"Jeder Unterzeichnende muss eindeutig als real existierende Person identifizierbar sein. Petitionen gilt es zusätzlich laut Artikel 17 des Grundgesetzes prinzipiell schriftlich einzureichen. Obendrein müssen sie den Namen und die Adresse der Petentin oder des Petenten enthalten und handschriftlich unterzeichnet sein. Da das bei Online-Petitionen technisch nicht möglich ist, reicht zur Bescheinigung des Anliegens ein Klick auf den Bestätigungs-Link, den der Unterzeichner vom Initiator der Petition per E-Mail bekommt." Quelle: https://www.imtest.de/148430/ratgeber/petitionen-datenschutz-angabe-von-persoenlichen-daten-pflicht/

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Also in dem Fall kann eigentlich nur in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe ein mehrwöchiger Auslandsaufenthalt in Frage kommen. Nur so ergibt es die Gelegenheit wieder auf den rechten Weg zurück zu finden.

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Mit einer Hand ist es schwierig. Wenn Du beide nimmst und dann Daumen und Zeigefinger jeweils zusammenführst, dass ganze noch an einem Platz mit guter Übersicht, dann kannst Du prima Ausschau halten, wenn Du beide Hände dann mit dem gebogenen Zeigefinger jeweils an den Augenbrauen anlegst. Übrigens, durch die variable Stellung von Mittel-, Ring- und Kleinem Finger kannst Du prima die Lichteinstrahlung regulieren.

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Also ich an Deiner Stelle würde mir da keine Sorgen machen. Die Tat liegt schon mehr als 7 Jahre zurück und ist somit verjährt. Heißt, eine Ahndung findet nicht mehr statt. Zur Tat selber: Was nehmen, was einem nicht gehört, ist eine günstige Art an Sachen zu kommen, die man sich sonst nur durch Arbeit leisten kann.

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Meine Vorgänger haben Dir ja schon die Antworten gegeben. Du kannst auch gut Kochsalz (2 x 500 g in der 10 l Gießkanne) in Wasser auflösen und damit an der entsprechenden Stelle gießen. Sowas ist nicht erlaubt. Besonders in Nutzgärten auch nicht zielführend. Falls aber die Absicht vorliegt, wie im ersten Beitrag genannt, dem Nachbarn zu schaden, ist dass das verbotene Mittel erster Wahl. Im Gießbereich sterben alle Pflanzen ab. Dauerhaft wird dort keine Pflanze mehr sinnvoll wachsen. Solltest Du, falls das Deine Absicht ist, beim Gießen erwischt werden, gibt es in der Regel eine höhere Geldstrafe wegen Vorsatz, wenn es sich nachweisen lässt.

Ich würde ansonsten die Wurzeln zum größten Teil einfach ausgraben.

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Die Bergkiefern sind die gleiche Gattung wie die "normalen" Kiefern und unterscheiden sich nur in den Wuchsausmaßen und dem Verbreitungsgebiet, sind also alles Flachwurzler. Wobei da eigentlich auch die Tanne und die Fichte dazugehören. Ist auch immer "schön" zu sehen, wenn ein Sturm ein paar umgerissen hat. Dann liegt der Baum da und der Wurzelteller ragt hoch auf.

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Dem kann ich voll zustimmen. Was unter Umständen funktioniert, sind Setzlinge von Buche und Eiche, die man als Bonsai erziehen möchte. Aber auch hier muss man auf den Jahreszeitenwechsel schauen. Die müssen möglichst früh/klein in Schalen gepflanzt werden und sollten dann ab Herbst bis Frühjahr auch kühl stehen. Natürlich gelten zusätzlich die Regeln der einschlägigen Literatur über Bonsaierziehung und Pflege. Es ist sehr aufwendig und mühsam. 1 von ca. 15 Versuchen gelingt. Also zumindest bei mir. Aber die die durchkommen sind schon cool. So ne Mini-Eiche macht schon was her.

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Habe eine falsche Anzeige erstattet, welche Folgen ergeben sich da, kann mir jemand bitte helfen?

Bitte um schnellstmögliche Antwort!

Bin gestern ohne Handy aus dem Haus zur Arbeit gegangen und hab dann voll die Panik bekommen weil meine Eltern sich erschrecken werden. Dazu war die Straßenbahn noch zu spät und ich wusste, ich muss mir jetzt was einfallen lassen, um eine Erklärung in der Firma abzugeben. In der Firma angekommen, schilderte ich folgenden ausgedachten Vorfall: Ein Dieb hat mir die Tasche aus der Hand gerissen und ich bin ihm hinterhergelaufen. Ein anderer Mann hat den Dieb geschupft und er ist wieder weggelaufen. Ich hab die Tasche wieder, deshalb bin ich zu spät. Und für die Eltern: hab mein Handy vergessen und konnte daher niemanden anrufen.

Und dann kam es... die Mitarbeiterin rief meinen Vater an (der in der gleichen Firma arbeitet) und er rief die Polizei an... dumm gelaufen... vor lauter Panik wusste ich nicht was ich machen soll und schilderte den ausgedachten Vorfall auch der Polizei und sie erstatteten eine Anzeige gegen Unbekannt... blöderweise habe ich nicht an die Videoaufnahmen gedacht, und dann sagte der Polizist "wir schauen uns mal die Überwachungskameras an".....

Was soll ich jetzt machen?!?!?! ich will bei der Polizei am Sonntag (hab einen Termin) alles gestehen, dass es alles nur ein blöder Fehler war und das ich außer mir war und eigentlich keine Ahnung habe ob das nötig war... Ich hoffe, ich komme mit einer klaren Ansage davon, und keine anderen Folgen sich daraus ergeben werden,.. kann mir da jemand helfen? Bitte! ih bin verzweifelt... ich bereue es wirklich!!

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Was Du getan hast nennt sich Vortäuschen einer Straftat (§145 d StPO), in diesem Fall ein Raub. Dies wäre ein Verbrechen, was bedeutet für einen Täter, den es ja nicht gibt, käme eine Freiheitsstrafe von unter 12 Monaten nicht in Frage. Von demher wärst Du wirklich gut beraten die Sache schnellstmöglicht aufzuklären. Und wie die Vorredner schon sagen Reue zeigen hilft viel...

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Ich stimme "TheGrow" zu. Auch wenn es sich im vorliegenden Fall um einen Verbrechenstatbestand handelt, rechtfertigt es nicht, den bereits gefassten und soweit festgehaltenen mutmaßlichen Täter absichtlich weiter zu verletzen. Auch mögliche Notwehr oder Nothilfe käme nicht in Betracht, da ja hierzu keine weiteren Angaben bekannt sind. Eine Berufung auf Putativ-Notwehr gibt der Sachverhalt auch nicht her.

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Offensichtlich hast Du ja wenn Du eine Hausarbeit in "Rechtslehre" hast mit dem Thema zu tun... 

Da kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.

Rechtlich, im gesetzlichen Sinne, verbindlich ist das Standesamt. Den Rest kannst Du nach entsprechender Zuordnung dann begründen. Sitte=Tradition, Moral ist die Ermahnung an den Glauben "Bis das der Tod Euch scheidet".  

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Den Aufsatz kannst Du doch mit Deinem Laptop/Tablett/Smartphone im Bett dank Spracherkennung erledigen. Aufstehen ist da auch nicht mehr erforderlich und mit Wlan kannst Du ausdrucken, senden per Fax und Email .... also keine Sorgen machen...

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