Du drückst auf deiner Tastatur die Drucken/Print Screen Taste (Neben der "SCROLL LOCK" Taste! ;)
Sie überlegen sich was sie gegen "DUMMFRAGENSTELLER" tun können =D
Hei, ein bissl spülmittel mit wasser! ;)
Eierkartons! ;)
Nicht mehr klauen gehen! ;)
Hei, rein Rechtlich gesehen, ist es leider so, dass du kein Geld zurück bekommen kannst! Ist schon zulange her! ;)
schon mal mit werkseinstellung versucht?
Sping ein paar mal, dann wirds schon! ;)
Rein rechtlich gesehen, ja! Im Moment tragt Ihr bei noch zusammen das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Volle Erziehungsberechtigung, bist zum Beschluss des Gerichts, müsst Ihr das untereinander selber ausmachen! ;)
Tagchen, kommt drauf an was das Gericht beschlossen hat, wie oft du dein Kind sehen darfst, im Prinzip ist es so das du ein Recht hast sie zu sehen, bloß deine Ex-Frau hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes und sowie es aussieht das Alleinige Sorgerecht...
Ist richtig soweit! =)
Hier bitteschön -> http://www.lsg.musin.de/geschichte/Material/Quellen/quellenzurnachkriegsgeschichte.htm
Natürlich erhälst du weiter leistung vom Amt, es kommt nur darauf an, ob die Wohnung im Verhältnis (vom Amt aus gesehen) angepasst ist für dich, d.h. Das sie nicht zu groß bzw. zu teuer im Unterhalt ist! Rein theoretisch gesehen, kann es nur sein, dass sie nur bis zu einer gewissen Grenze zahlen..
Also da brauchst du keine Angst haben, die Spermien können sich ja nicht durch die Hosen fressen! Nehmen wir an, wenn doch, dann wären die Lusttröpfen zu wenig! ;) .. also keine Sorge passiert nix .. ;)
Kenn ich nur zu gut, Starr einfach mal genauso zurück! ;)
Rein rechtlich gesehen, steht da nichts im Weg, es fällt im eigentlichen nur die Erbsteuer an! Wie meinst du dass mit den Leistungen? ;)
Ignorieren und Fertig! Was will die so ein kleiner Pups schon antun!?
Sweethome Alabama?? =)
206017,5/100*360= Zinsen! ;)
Ca. 30 € ..schätz ich mal ... du kannst im Internet mal nach Appartments in Paris suchen, die sind recht günstig! ;)