Vielleicht beim Grundbuchamt. Das sitzt im Amtsgericht
Der Kontoinhaber ist der Empfänger (Begünstigte).
Was soll die Frage??!!
Es gibt schulische Ausbildungen, die du absolvieren kannst (z. Bsp. Berufsfachschule).
Wenn es das ist, was du meintest...
Also auf dem Strafbefehl steht mit großer Sicherheit eine sog. Rechtsmittelbelehrung.
Du kannst innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch erheben.
Machst du das nicht, erlangt der Strafbefehl Rechts- und Bestandskraft.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung tritt erst am 25. Mai 2018 in Kraft.
Schließe einen Leihvertrag (nach BGB) mit deinem Bruder ab.
Bekomme ich FOR Oualifikation, wenn ich die Note habe?
Erst einmal wäre es wichtig zu wissen, in welchem Bundesland du diesen Abschluss erreichen willst. Bildung ist bekanntlich Ländersache.
Aber deine Lehrkräfte/Dozenten können dir da garantiert weiter helfen.
Doch du kannst natürlich diesen Artikel zurück schicken (d.h. retournieren) innerhalb von 14 Tagen (Widerrufsrecht) und bekommst dann auch dein Geld zurück.
Hier liegt ein Fernabsatzvertrag vor.
Grundsätzlich muss der Auftraggeber (Mandant) auch seinen Rechtsanwalt bezahlen. Es gibt aber auch gesetzliche Sonderregelungen nach RVG.
Es wäre auch schön zu wissen, um welche Gebührentatbestände (z. Bsp. Nr. 2302 VV RVG) es sich handelt.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein Gerichtsverfahren, welches Du bei dem zuständigen Mahngericht (Amtsgericht) einleiten musst.
Dafür gibt es ein Antragsformular für den Mahnbescheid (1. Stufe des Mahnverfahrens).
Das Gericht wird dann ggf. Deinem Antrag stattgeben. Wenn der Schuldner (Mitglied) nicht innerhalb von 14 Tagen dagen Widerspruch erhebt, hast Du die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
Damit kannst Du dann die zwangsweise Beitreibung der Forderungen veranlassen.
Aber ein Rechtsanwalt kann Dir da mehr Auskünfte erteilen.
Bei Fernabsatzverträgen (Online-Bestellungen, Telefonische Bestellungen) besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach dem BGB.
Es ist egal, ob du die Ware jetzt persönlich abgeholt hast oder ob sie dir geliefert wurde.
Frag doch einfach in deiner Schule nach.
Die Lehrkräfte müssten das wissen.
Du hast doch eine Krankenversichertenkarte. Dort sind deine Daten gespeichert.
Es kommt darauf an, ob das persönliche Erscheinen des Angeklagten angeordnet wurde.
Das Urteil wird dem Angeklagten und seinem Prozessbevollmächtigten zugestellt.
Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung halte ich in diesem Fall für unwirksam.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit deiner jetzigen Firma wäre auf jedenfall rechtlich "sicherer".
Immobilienscout24.de
Das hätte Dir auch Google sagen können.