Arbeitgeber schickt trotz schriftlicher Vereinbarung im Aufhebungsvertrag (selbst gekündigt) mit Beurteilung "sehr gut" dasArbeitszeugnis mit Beurteilung "gut"?

Hallo Zusammen,

ich habe vor mehreren Wochen meine Arbeit gekündigt.

Da ich schnell aus dem Vertrag wollte (Bossing, ganz schlimme Arbeitszustände, keine schöne Arbeitsatmosphäre) habe ich gekündigt und um einen Aufhebungsvertrag gebeten. Da ich wusste wie meine ehemalige Vorgesetzte agiert, habe ich bei der Geschäftsleitung im Aufhebungsvertrag ein Arbeitszeugnis mit der Beurteilung "sehr gut" ausgehandelt. Das wurde mir ebenfalls sofort zugesichert.

Seitdem ich allerdings von dort weg bin, ist die Geschäftsleitung selbstverständlich nicht zu erreichen. :( Die Sekretärin, die mit dem Verfassen des Zeugnisses beauftragt worden ist, schickt mir die Entwürfe (auch von der Geschäftsleitung abgesegnet, auch immer in cc) mit einer Beurteilung von "befriedigend", teilweise auch "gut", jedoch nie "sehr gut". Das Spiel geht inzwischen seit zwei (!) Monaten. Die Geschäftsleitung ist zwar in den E-Mails auf cc, jedoch wird nicht geantwortet und auch telefonisch lande ich nur bei der Vorzimmerdame anstatt beim Ansprechpartner (Geschäftsführer), mit dem ich es damals vereinbart habe.

Meine Frage daher. Wie stehen meine Chancen, wenn ich zum Anwalt gehe. Das Kuriose ist dabei, dass ich die schriftliche Vereinbarung des Zeugnisses mit der Bewertung "sehr gut" im Aufhebungsvertrag erhalten habe. Denkt das ehemalige Unternehmen eventuell ich bin blöd oder kenne diese versteckten Formeln nicht? Ich habe ihnen auch schon eine von mir selbst geschriebene Version geschickt (natürlich mit der Beurteilung "sehr gut"), doch darauf wird nicht eingegangen. An meinen letzten Tag hieß es noch von der Geschäftsleitung, ich bekomme das Arbeitszeugnis so wie ich möchte. Demnach ist anscheinend nicht mehr so.

Am meisten ärgert mich jedoch dabei, dass ich bei diesem Job durch die Höhle gegangen bin. 14-Stunden-Tage und tägliche Demütigungen durch meine Vorgesetzte sind an der Tagesordnung gewesen. Ich habe es so lange mitgemacht, dass ich zum Schluss professionelle Hilfe in Anspruch nehmen musste, da ich total fertig war. Jetzt darf ich auch noch um mein Arbeitszeugnis "streiten". Habe ich auch hier Chancen, beim ehemaligen Arbeitgeber etwas gelten zu machen bzw. darauf hinzuweisen? Die Umstände sind ihm bewusst. 

Freue mich auf Eure Antworten. Experten, hoffe, Ihr könnt mir helfen. Danke für alle Antworten im Voraus!!

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Es gibt keinen Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis. Sonst hätten wir auf dem Arbeitsmarkt nur noch Arbeitnehmer mit guten oder sehr guten Arbeitszeugnissen. Der Regelfall ist das befriedigende Arbeitszeugnis. Alles darüber muss vom Arbeitnehmer bewiesen werden. Alles darunter muss vom Arbeitgeber bewiesen werden. Bester Tipp: Beratungshilfeschein holen oder Geld für Erstberatung aufbringen und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Expertise im Bereich Arbeitszeugnis das Zeugnis überprüfen lassen.

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Ganz einfach Antwort - holen Sie sich einen Beratungshilfeschein und lassen Sie sich durch einen Arbeitsrechtsanwalt beraten. Ich denke, dass er schnell eine passende Lösung für Sie findet. Kein Arbeitgeber beschäftigt gerne einen demotivierten Auszubildenden. Die meisten stimmen sehr schnell einem Aufhebungsvertrag zu.

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Ein wichtiger Aspekt fehlt. Sowohl bei der Eigenkündigung als auch beim Aufhebungsvertrag droht natürlich die Sperrzeit durch die Arbeitsagentur. Dies bedeutet für einen Zeitraum von 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Einkalkuliert ?

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Du solltest die Arbeitsagentur ins Boot holen. Diese schriftlich bestätigen lassen, dass aus der Eigenkündigung keine negativen Folgen, wie z.B. eine Sperrzeit, resultieren und wenn diese Bestätigung da ist, entweder mit Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung das Arbeitsverhältnis beenden und sich voll auf die Umschulung konzentrieren.

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Hallo, also sicherlich wäre es sinnvoll, die sogenannte Verzichtsklausel des Aufhebungsvertrages mal im Wortlaut zu beschreiben. Richtig ist, dass ein Verzicht auf Urlaub nicht möglich ist. Allerdings könnte in der Klausel beschrieben sein, dass sich die Parteien darüber einig sind, dass der Urlaub bereits in natura genommen ist. Also bitte Klausel mit genauem Wortlaut angegeben ! Erst dann ist eine richtige Aussage möglich.

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"Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war stets korrekt." Nach LAG Hamm sind die Begriffe einwandfrei und korrekt etwa gleichrangig....Die Verhaltensbeurteilung geht daher abhängig vom weiteren Kontext in Richtung vollbefriedigend.

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Interessante Frage; Schaub spricht im Arbeitsrechtshandbuch wie selbstverständlich von einem Anspruch gem. § 109 GewO auf ein Arbeitszeugnis in deutscher Sprache. Sollte also rechtlich durchsetzbar sein.

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Der Schlussabsatz ist alleine nicht entscheidend, sondern das gesamte Zeugnis ! Wenn du den ausscheidenden Mitarbeiter leiden konntest dann schreib doch lieber:
"Wir bedauern das Ausscheiden sehr, danken für die gute Mitarbeit und wünschen ihm persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg"
Aber wie gesagt - entscheidend ist das gesamte Arbeitszeugnis....

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Der Beurteilungsteil ist eindeutig zu kurz. Das spricht für wenig Wertschätzung oder einen gedankenlosen Arbeitgeber, der Auszubildende nur ausnutzt.....

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Man kann solche aus dem Zusammenhang gerissene Sätze nur schwer beurteilen ! Allerdings bedeutet dieser Satz tatsächlich, dass man dir keine perfekte Arbeit bescheinigt, sondern eine überwiegend anständige Arbeit mit einigen Ausreißern. Such dir einen guten Anwalt im Arbeitsrecht und versuch den Satz auszubügeln. Das sollte möglich sein, wenn es der einzige Mangel des Arbeitszeugnisses ist. Viel Erfolg !

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"Herr L. Bewältigte seinen Aufgabenbereich stets zu unserer Zufriedenheit."
= nach LAG Hamm die Note befriedigend.

Auch andere Formulierungen wurden sicher "suboptimal" gewählt (schöne Formulierung des ersten Bewerters).

"Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute." = geht in Richtung ausreichend....

Sorry mein Tipp: wenn möglich, Zeugnis überarbeiten lassen......

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Die Zeugnissprache ist deutsch. Lateinische oder aus dem griechischen abgeleitete Fachbegriffe sollten vermieden werden. Im Übrigen klingt polyvalent etwas abgehoben. Ich würde den Arbeitgeber bitten, einen verständlicheren Begriff zu wählen. Ansonsten entsteht der Eindruck einer polymorphen Bewertung :-)

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....dazu benötigst du jedoch keinen Aufhebungsvertrag. Es reicht eine einfache Kündigung. Die Auszahlung des Restlohnes, die Erstellung des Arbeitszeugnisses und die Abgeltung des Resturlaubs sind dann die automatische Folge, wenn der Arbeitgeber sich vertragstreu verhält.

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Ich empfehle ebenfalls die Kündigungsschutzklage mit einem Abfindungsvergleich abzuschließen und sich dann eine neue Arbeit suchen. Alles andere wird auf einen Spießrutenlauf hinauslaufen. Das Problem wird das Arbeitszeugnis werden. Der Nebenverdienst muss gemeldet werden und wird auf den Verzugslohn angerechnet - leider :-(

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Welche Note ergibt das Zwischenzeugnis, gibt es Fallen?

Zwischenzeugnis

Frau X verfügt über fundierte Fachkenntnisse, die sich auch auf Nebenbreiche erstrecken und die sie jederzeit absolut sicher und zielgerichtet in der Praxis anwendet. Auch in neuen Situationen findet sie sich aufgrund ihrer schnellen Auffassungsgabe stets gut zurecht. Um ihr sehr gutes Wissen auf dem neusten Stand zu halten, besucht Frau X regelmäßig interne und externe Weiterbildungen mit jeweils erfolgreichem Abschluss.

Frau X ist eine hoch motivierte Mitarbeiterin mit einer lobenswerten Arbeitsauffassung. Ihre Leistungsbereitschaft sowie ihr persönlicher Einsatz für unser Unternehmen sind überdurchschnittlich.

Zu jeder Zeit erledigt Frau X ihre Aufgaben mit Sorgfalt und Systematik, wobei sie Initiative und Zielorientierung beweist. Zeitliche Vorgaben hält Frau X selbst bei starkem Arbeitsanfall aufgrund ihrer sehr guten Belastbarkeit strikt ein. Auch bei schwierigen Arbeiten unter Zeitdruck sind ihre Arbeitsergebnisse stets von guter Qualität.

Insgesamt verdienen die von Ihr erzielten Arbeitsergebnisse stets und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist vorbildlich. Aufgrund ihrer lobenswert sachlichen und freundlichen Art sowie ihrer serviceorientierten Haltung wird Frau X von unseren Kunden sehr geschätzt.

Dieses Zeugnis wird auf Wunsch von Frau X erstellt.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen um ihr für die stets guten Leistungen zu danken und wünschen uns auch für die Zukunft die Fortsetzung der erfolgreichen und angenehmen Zusammenarbeit.

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Das Zwischenzeugnis bewerte ich ebenfalls mit der Note gut.........Der Schlussabsatz gefällt mir gut.....



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