Lies mal "Per Anhalter durch die Galaxis".

Dort taucht die 42 als die Anwort nach „nach dem Leben, dem Universum und allem auf.

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Die "Tex Avery Show"

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Nein, das ist nicht normal. Da ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, muß der Anspruch neu berechnet werden. Bei 600 € dürfte aber nicht der komplette Anspruch verfallen, ihr bekommt nur entsprechend weniger ALG II

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Frag sie, ob ihre Waschmaschine defekt ist.

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Für eine Dienstleistung mußt du dich nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Da reicht auch ein Gewerbeschein.

Für das genaue Vorhehen solltest du eventuell einen Gründerkurses besuchen, genaueres kann dir da das Arbeitsamt oder die IHK sagen.

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§ 50 (4) des Schulgesetzes NRW besagt: "Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern."

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