Man kann sich über alles ärgern… …auch über verkehrsbehindernde Fahrräder, etc.
Tempo 50 ist für den Radfahrer zu schnell und Tempo 20 für den Autofahrer zu langsam, also alles relativ. Die Strasse ist für alles da. Die StVO sagt das man so fahren soll das niemand gefährdet wird, also ausreichend Abstand halten.
Thema: Der Fluss als Müllhalde
Warum werden Dinge in unsere Flüsse geworfen?
- Müllentsorgung (meistens die Eigentümer die ihren Plunder los werden wollen)
- Entsorgung von Diebesgut oder illegalen Waffen die beseitigt werden sollen, etc.
Die Eigentümer die ihren Plunder los werden wollen, sind ohne jeden Zweifel für die Bergungskosten haftbar - wenn man es ihnen nachweisen kann.
Bei der 2ten Gruppe sind nicht die Eigentümer des Diebesgut verantwortlich, sondern diejenigen die das Diebesgut in den Fluß werfen.
Beispiel:
Dir wird dein Fahrrad geklaut und der Dieb wirft es nach dem er es nicht mehr braucht in einen Fluss. Jetzt bezahlt wer die Bergung?
Zuerst die öffentliche Hand. Wenn dir das Fahrrad zugeordnet werden kann, dann bekommst du die Rechnung? Wohl weniger. Evtl. könnte man, wenn das Fahrrad versichert war, den Versicherer darauf in Regress nehmen. Aber da wird i.d.R. drauf verzichtet. Denn nicht jedes Fahrrad ist versichert. Wenn du dein Fahrrad als gestohlen gemeldet hast, belegt das den Verlust.
Sicherlich gibt es auch Versicherungsbetrüger die ihr Fahrrad in den Fluss werfen und dann als Diebstahl anzeigen, aber das muss denen nachgewiesen werden. Kommt das raus gibt es nicht nur Ärger, sondern auch eine fette Rechnung.
So, nun zu den Rollern:
Die Dinger werden aus der Ferne gesteuert (Sperren/Entsperren), dass ist vergleichbar mit einem abgeschlossenen Fahrrad.
Wenn ein Mieter seinen Roller nicht abmeldet und der Roller während des Mietverhältnisses im Fluss landet, dann haftet natürlich der Mieter. Da die Roller versichert sind haftet der Halter/ dessen Versicherung.
Das Beispiel mit dem Kind und dem Schlüssel betrifft die Sicherungspflicht der Eltern und wenn die verantwortungslos erziehen und handeln, gilt -> Eltern haften für ihre Kinder. Wie ich finde, völlig zurecht.
Der Handschlagverkauf ohne Beleg ist für den Verkäufer sehr fahrlässig in diesem Fall und kann sehr teuer werden -> selbst schuld