Wofür sollten die von dir erwähnten Konzerne auf die kalkulierten Nettoprämien noch 19% Versicherungssteuer ans Finanzministerium zahlen... und einer Vermittlungsprovision von z.B. 4-12% bedarf es auch nicht!
Du hast nicht nur den falschen Ansatz, sondern auch das Grundprinzip der Versicherung nicht verstanden!
Versicherer wollen A) keine Prozesshansel! Und deine Entscheidung B), auf einen versierten Makler zu verzichten, rächt sich nun!!
Tschuldige, aber für weniger als 50 Ocken meldet man doch keinen Schaden!!
Hase, ein Samsung S7 werfen sie dir praktisch nach... ein S9 kostet heute deutlich unter 500eur.
Aus welchem Grund sollte man Versicherungsprämien opfern!??
Der Haftpflichtversicherer wehrt Forderungen ab, wenn keine Haftungsgrundlage nach BGB Par. 823 vorliegt.
Immer bei Vorsatz und/oder Straftaten!
Auch wenn Prämienverzug vorliegt.
Deine Schutzbrief(-versicherung) trägt die Rechnungssumme.
Einen knallroten Diesel??? Den wirst du in diesem Leben nur über den Preis wieder los!!
Du meinst, ob er seinem Verlangen nach jungen Mädchen frönen darf? Ja, sicher, rechtlich schon. Ich habe das in der Bekanntschaft schon mit 17/46 erlebt.. und denk mal an den Wendler...
Ich persönlich denke, dass Männer mit solchen Gelüsten besser jedesmal einen 100er im Rotlichbezirk investieren sollten...
Präzisiere msl deine Frage!
Das Gefühl reich "zu werden" kann man eigentlich nur mit einer hohen Erbschaft oder Lottogewinn haben.
Durch hohes Einkommen wachsen auch automatisch die Ansprüche und man merkt seinen Reichtum gar nicht so.
Gesundheit ist unbezahlbarer Reichtum!
Zunächst einmal siehst du das völlig richtig! Zuständig ist das Autohaus.
Autohäuser bzw. Kfz-Rep.firmen haben sog. Autohauspolicen, die vergleichbare Schäden abwickeln.
Alternativ greift die Handel- und Handwerkspolice, in welcher aber explizit Vollkasko inkludiert sein muss.
Oder aber das Autohaus zahlt die Reparatur selbst, was bei den enormen Prämien für vorgenannte Policen nachvollziehbar wäre.
Die BHV reicht keinesfalls aus, auch nicht deren Zusatzbausteine, wie "Arbeiten an fremden Kfz".
Auf den Mitarbeiter kommt übrigens gar nix zu!
Ja, so ähnlich!
Heute ist Freitag... was erwartest du eigentlich!???
3, 4, 1, 2 ... sooo schwer ist das nicht!
Es gibt aktuell überhaupt keine rechtliche Grundlage, warum der Jugendliche zahlen sollte! Nur moralische Gründe, weil er ja Nutzer war. Aber ohne Geld schwindet die Moral schnell hinfort.
Du tust einfach gar nichts! Ausser einem Mahnbescheid zu widersprechen.
Man müsste dich im nächsten Schritt gerichtlich verklagen und das ist bei (bestätigter) zurückgesandter Ware ja gar nicht erfolgreich möglich...
Werkstätten sollen Reparaturen durchführen und sich aus Versicherungssachen raushalten!
Andersherum klappt das doch auch!!!
Und nun?? Wartest du ab und fertig!
Dein Unwissen und deine Meinung ebso wie die Antworten gewisser Laienpriester bei GF.net in Ehren, aber hier ist WISSEN gefordert! Du liegst mit der Mehrheit deiner Thesen grundfalsch und solltest in folgende Richtung denken:
1. Unschuldig: Du forderst Schmerzensgeld i.d.H.v. X€; der gegnerische Haftpflichtversicherer bietet davon 25%...
2. Schuldig: Du erhälst paralell zum ganzen Versicherungsärger einen inakzeptablen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft... was nun?
3. Unklar: Im Rechtsstreit benötigst du einen Sachverständigen; der Gegner holt ein Gegengutachten ein. Das Gericht schaltet einen unabhängigen Experten ein.
4. Unschuldig: "Wer klagt, muss beweisen!" Wer klagt, muss aber zunächst einmal in Vorleistung treten mit Gerichtkosten, Terminsgebühren, Zeugengeldern usw.
Vorgenanntes gilt in jeder Instanz; es gibt derer drei in Deutschland!
Dein Anwalt ist ein schlauer Mann, auch ganz ohne Fahrradkuriere...
Eine Autoversicherung gibt es in der TV-Werbung auch schon
AB 2,49€ ...!
Pkw!
Typ = Polo
Und Fabrikat ist natürlich nur VW!