Wofür sollten die von dir erwähnten Konzerne auf die kalkulierten Nettoprämien noch 19% Versicherungssteuer ans Finanzministerium zahlen... und einer Vermittlungsprovision von z.B. 4-12% bedarf es auch nicht!

...zur Antwort

Du hast nicht nur den falschen Ansatz, sondern auch das Grundprinzip der Versicherung nicht verstanden!

Versicherer wollen A) keine Prozesshansel! Und deine Entscheidung B), auf einen versierten Makler zu verzichten, rächt sich nun!!

...zur Antwort

Der Haftpflichtversicherer wehrt Forderungen ab, wenn keine Haftungsgrundlage nach BGB Par. 823 vorliegt.

Immer bei Vorsatz und/oder Straftaten!

Auch wenn Prämienverzug vorliegt.

...zur Antwort

Deine Schutzbrief(-versicherung) trägt die Rechnungssumme.

...zur Antwort

Zunächst einmal siehst du das völlig richtig! Zuständig ist das Autohaus.

Autohäuser bzw. Kfz-Rep.firmen haben sog. Autohauspolicen, die vergleichbare Schäden abwickeln.

Alternativ greift die Handel- und Handwerkspolice, in welcher aber explizit Vollkasko inkludiert sein muss.

Oder aber das Autohaus zahlt die Reparatur selbst, was bei den enormen Prämien für vorgenannte Policen nachvollziehbar wäre.

Die BHV reicht keinesfalls aus, auch nicht deren Zusatzbausteine, wie "Arbeiten an fremden Kfz".

Auf den Mitarbeiter kommt übrigens gar nix zu!

...zur Antwort

Es gibt aktuell überhaupt keine rechtliche Grundlage, warum der Jugendliche zahlen sollte! Nur moralische Gründe, weil er ja Nutzer war. Aber ohne Geld schwindet die Moral schnell hinfort.

...zur Antwort
Verkäufer bestätigt paypal (Kauf auf Rechnung) meine Warenretoure nicht. Jetzt hat paypal ein Inkassobüro eingeschaltet und ich soll zahlen. Ist das Rechtens?

Hallo :-),

Ich habe am 13.12.2018 bei der Firma Bamur (paypal Rechnung) etwas bestellt. Die Artikel kamen zwei Tage später an und wurden direkt auf meine Kosten wieder an Bamur zurück gesandt, da sie nicht passten. Der Retoureneingang wurde von Bamur 3 Wochen später am 02.01.2019 bestätigt. Am 08.01.19 erhalte ich die Nachricht von paypal, dass der Betrag fällig wäre. Daraufhin ging von mir eine mail an paypal, dass alles zurückgesandt wurde samt Anlage der Retourenbestätigung von Bamur. Ebenso schrieb ich eine mail an Bamur, dass Sie paypal die Retoure bestätigen sollten. Dann kam eine Woche keine Nachricht. Dann ging es Schlag auf Schlag. 1. Mahnung paypal - Schreiben Bamur (Entschuldigen Sie die Umstände, Krankheit, Überarbeitung, kümmern sich blabla...), 2 Mahnung paypal - Schreiben Bamur (kümmern sich - geben es sofort an die Rechnungsabteilung weiter). So ging das 3-4 mal hin und her. Mittlerweile ist das Inkassobüro von paypal eingeschaltet (ich soll jetzt das dreifache des ursprünglichen Betrages zahlen. Paypal angerufen (Schreiben Bamur auch an). Bamur angerufen (geht keiner ans Telefon). Inkasso angerufen (da können sie auch nichts machen, ich hätte mich innerhalb von 30 Tagen bei paypal melden müssen). Paypal meinte gestern, ich solle doch den Betrag bezahlen, dann wäre zumindest das Inkasso vom Tisch. Gehts noch? Im Moment weiß ich wirklich nicht weiter. Ich hoffe Sie können mir helfen. Paypal wirbt ja immer mit dem Käuferschutz, aber wenn es darauf ankommt, steht man ziemlich alleine da.

...zum Beitrag

Du tust einfach gar nichts! Ausser einem Mahnbescheid zu widersprechen.

Man müsste dich im nächsten Schritt gerichtlich verklagen und das ist bei (bestätigter) zurückgesandter Ware ja gar nicht erfolgreich möglich...

...zur Antwort

Werkstätten sollen Reparaturen durchführen und sich aus Versicherungssachen raushalten!

Andersherum klappt das doch auch!!!

...zur Antwort

Und nun?? Wartest du ab und fertig!

...zur Antwort

Dein Unwissen und deine Meinung ebso wie die Antworten gewisser Laienpriester bei GF.net in Ehren, aber hier ist WISSEN gefordert! Du liegst mit der Mehrheit deiner Thesen grundfalsch und solltest in folgende Richtung denken:

1. Unschuldig: Du forderst Schmerzensgeld i.d.H.v. X€; der gegnerische Haftpflichtversicherer bietet davon 25%...

2. Schuldig: Du erhälst paralell zum ganzen Versicherungsärger einen inakzeptablen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft... was nun?

3. Unklar: Im Rechtsstreit benötigst du einen Sachverständigen; der Gegner holt ein Gegengutachten ein. Das Gericht schaltet einen unabhängigen Experten ein.

4. Unschuldig: "Wer klagt, muss beweisen!" Wer klagt, muss aber zunächst einmal in Vorleistung treten mit Gerichtkosten, Terminsgebühren, Zeugengeldern usw.

Vorgenanntes gilt in jeder Instanz; es gibt derer drei in Deutschland!

Dein Anwalt ist ein schlauer Mann, auch ganz ohne Fahrradkuriere...

...zur Antwort