1. 25
  2. männlich
  3. ja
  4. 4-5 mal die Woche
  5. ca. mit 11
  6. angefangen, den Körper zu erkunden
  7. meist simpel hoch und runter
  8. i.d.R. im Bett
  9. meist in ein Tuch oder in die Toilette
  10. nein
  11. ja, mit einem Freund
  12. Habe bei ihm übernachtet und nun ja - wie das bei Jungs mit 12/13 so ist
  13. Manchmal unter 5 Minuten, manchmal zögere ich aber auch lange raus
  14. Tatsächlich damals, als ich mit meinem Freund zusammen gemacht habe. Das war einfach mal was anderes, was man nicht immer hat.
  15. morgens oder abends, wie ich lust habe.
  16. Nein
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Mir fiel damals beim Vorstellungsgespräch der Name des Oberbürgermeisters nicht ein. Ich war natürlich aufgeregt und bin nicht auf seinen Namen gekommen, und sie haben mir tatsächlich ein paar Minuten Zeit gegeben zum Überlegen aber das half nicht. Ich bin also raus aus dem Raum und dachte schon, dass war es jetzt. Kurz darauf kam die Zusage.

Natürlich ärgert man sich, wenn man da sitzt und die Antworten nicht kennt... Aber die wollen nur testen, wie gut du dich in diesem Bereich auskennst, da du ja nun auch in dem Beruf Politik zu tun haben wirst. Natürlich werden dir viele Inhalte im Rahmen der Ausbildung vermittelt.

Es zählt auch immer noch der Gesamteindruck deines Gesprächs. Es bleibt einfach abzuwarten. Niemand ist absolut perfekt. Ich wünsche dir viel Erfolg!!

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Also ich arbeite in Niedersachsen in diesem Beruf und kann vorne weg sagen: es ist im theoretischen Teil der Ausbildung sehr anspruchsvoll. Der Umgang mit Gesetzen bzw. generell die so genannte Rechtsanwendung ist nicht immer leicht zu verstehen, gerade für direkte Schulabgänger/-innen. Aber dennoch kann man sich da sehr schnell "reinlernen". Es gibt dann unterschiedliche Rechtsfächer, wie Kommunalrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Privatrecht, Rechtsanwendungen, Haushalts- und Kassenrecht / Finanzwirtschaft etc...

Aber es ist wie in jeder Ausbildung auch: ohne nichts kommt auch nichts. Es ist zwar sehr anspruchsvoll, aber ich kann dir versprechen, einiges wirst du im späteren Arbeitsleben so gut wie nie wieder anwenden.

Zum praktischen Teil der Ausbildung, die du dann im Rathaus (oder Behörde) verbringst: es kommt darauf an, wie groß deine Behörde ist. Wenn du VFA in Fachrichtung Kommunalverwaltung (also im örtlichen Rathaus) lernst, gibt es mehrere Gestaltungsarten. Bei kleinen Kommunen, wie Gemeinden, die haben ja oft nur wenige Ämter. Dort wirst du dann über mehrere Monate konstant meist in einem Amt, z.B. Bürgeramt, Steueramt etc. arbeiten. Bei großen Kommunen, wie kreisfreien Städten, großen selbstständigen Städten, Landkreisen ist es meist so geregelt, dass du ca. alle drei Monate in andere Bereiche kommst, da diese ja viel mehr haben. Da bist du dann z.B. drei Monate im Personalamt, drei Monate im Ordnungsamt, drei Monate im Tiefbauamt ...

Zum Verdienst: also man verdient schon gut und auch besser als viele Auszubildende im Handwerk oder der Pflege. Im Durchschnitt liegt man im 1. Lehrjahr bei ca. 800 € netto. (Die genauen Verdienste kannst du dir unter https://www.aubi-plus.de/berufe/verwaltungsfachangestellter-1581/gehalt/ ansehen; das kommt schon relativ gut hin. Aber die Bruttoverdienste sind auch im Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) geregelt). Vielleicht gibt es Berufe in der freien Wirtschaft, die mehr auszahlen, aber ich denke mal, man kann sich nicht beschweren. Du hast nach der Ausbildung auch immer noch die Möglichkeiten auf Weiterbildungslehrgänge und bekommst dadurch dann natürlich auch höhere Eingruppierungen, sprich mehr Geld.

Die Arbeitszeiten sind nicht anders, als in anderen Berufen. Ich arbeite hier in meiner Behörde tägl. 7,5 Std., also 39 Std./Woche. Während der Öffnungszeiten des Rathauses muss man natürlich anwesend sein, bei uns sind die Mo, Di und Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr, Mittwoch ist geschlossen. Dafür haben wir dann Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr Sprechzeit - das ist aber unterschiedlich. Es gibt auch Kommunen, die haben mehrfach die Woche am Nachmittag geöffnet.

Und zu den gefragten Tätigkeiten: je nach dem, in welchem Sachgebiet du dann eingesetzt wirst, aber hauptsächlich eben Sachbearbeitung. Bürger kommen (wenn kein Corona ist...) dann mit Anliegen zu dir, du schreibst wegen irgendwas die Bürger an etc. Manchmal ist man auch im Außendienst (Ordnungsamt z.B.).

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Warum denn nicht? Sie hat es dir angeboten und Lehrkräfte sind oftmals sehr gute Ansprechpartner bei solchen Situationen, weil sie eigentlich total außenstehend sind. In den meisten Fällen kennt die Lehrkraft ja die Schüler eigentlich gar nicht wirklich. Von daher ist eine objektive Bewertung möglich

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Habe die Ausbildung selbst hinter mir und bin inzwischen Ausbildungsleiter in meiner Behörde:

Ich kann Dir sagen, es wird Englisch geben! Allerdings eher etwas in Richtung Telefongespräche / Briefe auf Englisch, "Smalltalk" mit Bürgern, ein paar nützliche Vokabeln - man soll sich ja auch in der Verwaltung ggf. auf Englisch verständigen können.

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Naja, du bist Praktikant, das heißt die Ansprüche an dich sind nicht sonderlich hoch. Du bist ja da, um dort etwas zu lernen und nicht, weil du alles kannst.

Gerade in den ersten Tagen wird dir viel gezeigt (unselbstständiges arbeiten). Du darfst vielleicht in der 2. oder 3. Woche dann mal "selbstständig" (unter Aufsicht deines Betreuers) etwas erarbeiten - je nach dem, wo du eingesetzt wirst. Ein Praktikant ist nie zu vergleichen mit einem vollwärtigen Sachbearbeiter und auch nicht mit einem Azubi.

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Also ich schreibe meinen alten Lehrern allen auch noch zum Geburtstag -sofern ich sie leiden konnte ;)

Mit einigen schreib ich bei Whatsapp, bei einigen per Mail. Eigentlich schreib ich immer

"Hallo Herr/Frau XY,

ich wünsche Ihnen alles Gute zum Geburtstag, viel Glück und Gesundheit im neuen Lebensjahr

Ihr

..."

oder eben so in die Richtung, was man eben so schreibt. Sie wird sich so oder so freuen.

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Der Bußgeldbescheid geht an die Adresse des Halters des Fahrzeuges. Diese wird über das Kennzeichen ermittelt.

Wenn du umgezogen bist musst du dich binnen 14 Tage bei der Kommune an/abmelden, ansonsten droht auch hier ein Bußgeld...

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Eine Ehe unter Verwandten ist ebenfalls verboten - aber nur bei Verwandten in gerader Linie. Das bedeutet, dass Eltern nicht ihre leiblichen oder adoptierten Kinder sowie ihre Enkel heiraten dürfen. Das gleiche gilt auch für "vollbürtige und halbbürtige" Geschwister (mit einem oder zwei gemeinsamen Elternteilen). Verwandte in nicht gerader Linie dürfen aber geheiratet werden. Cousine und Cousin dürften beispielsweise heiraten. Auch Stiefgeschwistern ist die Ehe erlaubt, solange sie kein gemeinsames Elternteil haben.

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Nicht angeschnallt zu sein ist laut Bußgeldkatalog kein Bußgeldvergehen. Die Strafe dafür liegt bei 30,00 € und stellt somit einen Verwarntatbestand dar. Alle Geldstrafen im Straßenverkehr bis 55,00 € sind Verwarnungen und werden nicht im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen, erst ab 60,00 €. Ab da hat es dann auch Auswirkungen auf den Führerschein bzgl. Punkte.

Du wirst 30,00 € zahlen müssen und das als Verwarnung - sieh es als "Wenn du nicht gleich dein Zimmer aufräumst hol ich den gelben Müllsack und schmeiß alles weg" der Ordnungsbehörden an. :)

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In aller Regel werden sie deine Zahlung zuordnen können, da sie ja deine Bestellnummer haben. Die Angabe des Namens ist oft nur für die Firmen zur Sicherstellung, dass das alles seine Richtigkeit hat.

Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du ja den Shop kontaktieren (vllt. per Hotline) und nochmal nachfragen. Aber wie gesagt, die Bestellnummer sollte eigentlich schon fast ausreichend sein.

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1. Nein, es ist keine kaufmännische Ausbildung. Du hast dort viel mit Recht, Gesetzen, Kunden etc. zu tun.

2. Kann ich dir leider nicht beantworten, wohne nicht in Bayern.

3. Du wirst während der Ausbildung so in den Bereichen aufgeteilt, dass du mal viel mit Kunden zu tun hast, mal was mit Finazen, mal aber auch ganz alleine bist (ohne Kundenverkehr, nur im Büro) - aber das kommt auf die Organisation der Behörde an.

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Wenn du die Bürotische für die eigene Verwendung im Unternehmen kaufst ist das schon mal BGA (Betriebs- & Geschäftsausstattung.) Da die BGA mehr wird (durch den Kauf steigerst du ja den Wert) und es ein Aktivkonto ist, steht es im Soll.

Jetzt kommt es drauf an, wie du die Tische bezahlst.

Sofort per Banküberweisung wäre BGA an Bank.

Barzahlung wäre BGA an Kasse.

Hast du ein Zahlungsziel (bezahlst sie also nicht direkt) sind das kurzfristige Schulden, also Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Damit wäre dein Buchungssatz BGA an Verb. aLL.

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Du musst dich da auf der Homepage bewerben und erstmal hoffen, dass SAT.1 dich einlädt. Wenn ja, dann musst du mit Familie und / oder co nach Berlin in das Studio singst da vor und hoffst einfach, dass einer drückt. Dann kommst du in die Battles und so weiter. Hoffe ich konnte dir helfen. xD

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