Kurz gesagt: Ja, du solltest dich trotzdem bei der Polizei melden, wenn du Zeuge eines Unfalls warst – auch wenn du psychisch krank bist oder denkst, dass man dir nicht glaubt. Es ist dein gutes Recht, als Zeuge ernst genommen zu werden, unabhängig von einer Diagnose.

Hier ein paar wichtige Punkte dazu:

✅ 

Warum du dich melden solltest:

  1. Du bist Zeuge – nicht Täter.
  • Du musst keine Schuld fürchten. Du hilfst nur dabei, die Wahrheit herauszufinden.
  1. Auch psychisch Kranke haben Rechte.
  • Schizophrenie bedeutet nicht, dass du automatisch unglaubwürdig bist. Wenn du klar berichten kannst, was du gesehen hast, wird das berücksichtigt.
  1. Die Aussage kann helfen.
  • Vielleicht ist der Unfallverursacher schon öfter durch riskantes Fahren aufgefallen. Deine Aussage kann helfen, so etwas in Zukunft zu verhindern.

    ❗Was du bedenken solltest:

    • Es kann sein, dass du nicht als Hauptzeuge genommen wirst oder die Polizei deine Aussage kritisch prüft – aber sie müssen sie aufnehmen, wenn du dich meldest.
    • Du kannst auch schriftlich oder anonym Hinweise geben, z. B. über die Online-Wache in deinem Bundesland (je nach Polizei).
    • Du musst keine Diagnose erwähnen, wenn du das nicht willst. Wenn du es tust, kann das sogar hilfreich sein – aber du entscheidest.

    🔧 Wenn du unsicher bist:

    • Du kannst mit einer Vertrauensperson (z. B. Betreuer, Therapeut, Freund) zur Polizei gehen.
    • Du kannst dir auch Rat bei einer psychosozialen Beratungsstelle oder dem Sozialpsychiatrischen Dienst holen. Die wissen oft genau, wie man mit so was umgeht.
    ...zur Antwort

    Weil man überflüssige Fragen schnell in 1-2 Sätzen beantworten kann und tiefsinnige nicht weil man sich da oft richtig reinlesen muss und viele haben dazu einfach keine Motivation

    ...zur Antwort

    Nein, das zählt nicht als verbotenes Rechtsüberholen, wenn der Vordermann zum Linksabbiegen steht und genügend Platz vorhanden ist, um rechts gefahrlos vorbeizufahren.

    Rechtliche Grundlage:

    Laut § 5 Abs. 7 der StVO ist das Rechtsvorbeifahren an einem wartenden Linksabbieger erlaubt, wenn genügend Raum vorhanden ist und keine Gefährdung entsteht.

    Wichtig:

    • Nur erlaubt, wenn der Linksabbieger wirklich steht (nicht rollt).
    • Du darfst nicht über eine durchgezogene Linie oder einen Gehweg ausweichen.
    • Das Vorbeifahren muss ohne Spurwechsel oder riskantes Ausweichen erfolgen.
    • Bei Motorrädern oder Fahrrädern kommt es häufiger vor – dort ist es in solchen Fällen meist ausdrücklich erlaubt, wenn Platz ist.

    Fazit:

    Wenn der Linksabbieger steht und du rechts sicher vorbeikommst, ohne Verkehrsregeln zu verletzen, ist das legal und kein verbotenes Überholen.

    ...zur Antwort

    Für den Straßenverkehr in Deutschland brauchst du eine gültige ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) und eine Versicherungsplakette. Eine „Muster-Datenbestätigung“ reicht nicht aus. Kontaktiere den Händler oder Hersteller und fordere die echte ABE für deinen E-Scooter an.

    ...zur Antwort

    Ich glaube dich werden ein paar Menschen komisch angucken.

    Ich denke nicht, dass es Ärger geben würde

    LG

    ...zur Antwort

    Moin! Gute Frage – das ist bei Cabrios und dem DB SyltShuttle tatsächlich ein Thema, das häufiger auftaucht.

    Kurzfassung:

    Nein, eine feste Reservierung für das Oberdeck beim DB SyltShuttle ist nicht möglich. Aber:

    Was du tun kannst:

    • Frühzeitig anreisen: Wenn du rechtzeitig vor Abfahrt am Verladeterminal in Niebüll erscheinst, stehen die Chancen gut, dass du auf Nachfrage oben eingewiesen wirst – besonders unter der Woche oder bei weniger starkem Betrieb.
    • Freundlich fragen: Die Mitarbeiter*innen der DB am Verladepunkt sind in der Regel hilfsbereit. Sag einfach direkt beim Einweisen, dass du ein Cabrio hast, bei dem das Dach nicht schließt, und dass du aus hygienischen (Öl, Kühlwasser etc.) und Komfortgründen gern aufs Oberdeck möchtest.
    • Technik checken: Manchmal gibt es Einschränkungen z. B. bei Fahrzeughöhe, -länge oder Achsabstand, aber das betrifft eher große SUVs oder Transporter als Cabrios.

    Hintergrund:

    Das Oberdeck wird beim Verladen situationsbedingt zugewiesen, abhängig von Fahrzeugart, Gewicht, Länge und auch wie voll der Zug ist. Eine vorherige Buchung oder Online-Reservierung fürs Oberdeck gibt es nicht – weder über die Webseite noch über die App oder Hotline.

    Tipp:

    Wenn du online buchst, wähle „offenes Cabrio“ oder „besonderes Fahrzeug“, sofern das möglich ist, und fahr mindestens 30–45 Minuten vorher am Terminal vor. Dort wirst du dann auch meist separat eingewiesen.

    Alternative:

    Beim blauen AUTOZUG Sylt (nicht DB, sondern RDC) gibt es übrigens mehr Flexibilität, was solche Wünsche angeht – dort kann man zwar auch nicht direkt das Oberdeck reservieren, aber viele berichten von einem sehr kundenfreundlichen Umgang mit Sonderwünschen. Du hast ja aber schon erwähnt, dass der DB-Zug zeitlich besser passt.

    ...zur Antwort

    Ja, das ist strafbar – und sollte auch angezeigt werden.

    Mehrere Dinge an dem Verhalten dieses Erwachsenen sind rechtlich relevant und ernst zu nehmen:

    🔹 Beleidigung (§ 185 StGB):

    Das Wort „W*chser“ ist eine klassische Beleidigung.

    ➤ Strafe: Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe (bei öffentlichen oder besonders ehrverletzenden Fällen sogar mehr)

    🔹 Bedrohung (§ 241 StGB):

    Wenn jemand sagt: „Man sollte dich ab*stechen“, kann das schon eine Bedrohung sein – selbst wenn es „nur so gesagt“ wurde.

    ➤ Strafe: Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe

    🔹 Versuchtes Cybergrooming (§ 176 Abs. 4 Nr. 3 + § 176 Abs. 6 StGB):

    Wenn ein Erwachsener versucht, mit einem 13-Jährigen ein Treffen zu vereinbaren – auch ohne sexuelle Nachricht – kann das als „versuchte Kontaktanbahnung mit Minderjährigen“ strafbar sein.

    ➤ Strafe: 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe – selbst der Versuch ist strafbar!

    👉 Wichtig:

    Das ist kein „dummer Spruch“ oder „übertriebene Reaktion“, sondern potenziell eine mehrfache Straftat – vor allem, wenn ein Kind betroffen ist.

    ✅ Was tun:

    – Screenshots machen (Nachrichten, Profil, Datum, Uhrzeit)

    – Zur Polizei gehen (oder Internetwache des Bundeslands nutzen)

    – Wenn du selbst nicht betroffen bist: Kind und Erziehungsberechtigte informieren

    Solche Fälle müssen ernst genommen werden – zum Schutz des Kindes, aber auch damit so jemand nicht weitermacht.

    ...zur Antwort

    🎫 1. Nur Original-Ticket im Zug gültig

    • Dein Schülerticket Hessen ist personengebunden und nur über die Chipkarte gültig .
    • Vertrag + Ausweis alleine reichen nicht, um ohne Chipkarte zu fahren – die Karte muss im Original dabei sein, sonst gilt das als Fahren ohne Fahrschein ().

    🔄 2. Was bei Verlust des Tickets passiert

    • Sobald du deine RMV‑Chipkarte meldest (z. B. bei „meinRMV“ oder im Kundencenter), kannst du sie sperren lassen und bekommst eine Ersatzkarte mit deinem Schülerticket. Dafür fällt eine Gebühr von 10 € an .
    • Wenn du registriert bist, bekommst du die Ersatzkarte per Post oder kannst direkt vor Ort eine Ersatzkarte abholen (z. B. im RMV-Kundenzentrum oder an Mobilitätszentralen) .
    ...zur Antwort