Nein, das wäre streng genommen Diebstahl und vermutlich wird auch kein Filialleiter oder Mitarbeiter die Zeit haben, sich mit so einem Blödsinn zu beschäftigen. Die Leute haben in der Regel nämlich Wichtigeres zu tun. Einkaufswagen sind keine Leihtransporter.

...zur Antwort

Wenn wirklich nichts erkennbar ist, dann passiert auch nichts, ABER zum einen ist das natürlich illegal und daher nicht zu empfehlen. Zum Anderen würdet Ihr Euch alle wundern, was die Polizei heutzutage für Möglichkeiten hat, um vermeindliche Anti-Blitzer-Techniken zu knacken.

Gut gemeinter Rat: Lass den Blödsinn.

...zur Antwort

Das hängt im Zweifelsfall davon ab, wie dick der Leitungsdurchmesser ist, an den die ursprüngliche Dose angeschlossen ist und vorallem, wie der betroffene Raum im Sicherungskasten abgesichert ist.

So aus dem Stehgreif würde ich aber mal behaupten, dass das zu 99% nicht richtig dimensioniert sein wird. Waschmaschinen und Trockner ziehen eine enorme Menge Strom und normalerweise muss so etwas von vorne herein geplant werden. Bevor du dir nachher die Bude abfackelst, würde ich auf jeden Fall einen Fachmann zu Rate ziehen.

...zur Antwort
Schloss kaputt: Muss der Vermieter das Schloss ersetzen?

Vergangenen Sonntag um ca 3:25 kam ich nach Hause, freute mich einfach nur schlafen zu gehen. Stecke den schlüssel ins Schloss, möchte die Türe auf sperren und habe nur noch einen Teil meines Schlüssels in der Hand. Was macht man um die Uhrzeit? -> Schlüsseldienst rufen. Der Nette Herr vom schlüsseldienst hat mehrere Dinge probiert um die Türe so zu öffnen. versuchte mit einem Schrauben Dreher das schloss drehen zu können, funktionierte nicht. Er versuchte es mit einer öffnungskarte. Weil er hoffte, dass ich den schlüssel noch so weit drehen konnte um das schloss zu öffnen aber nicht mehr die Türe. Ging nicht. Der Riegel stand immer noch offen. Also blieb nichts anderes übrig und er holte den Zylinder raus. Versuchte dann im einsteckschloss die Türe zu öffnen. Dies gelang irgendwann.

Zuerst holte er einen neuen Zylinder, setzte diesen sein. Die Türe ließ sich mit dem neuen zylinder abschließen aber nicht auf schließen.

Schlussfolgerung: Das Einsteckschloss ist kaputt. Also neues einsteckschloss eingesetzt. Und siehe da. Die Türe lässt sich super einfach öffnen&schließen. Wurde aber darauf hingewiesen mit einem Paragraphen, dass es kein eigenverschulden war, sondern wegen des einsteckschlosses. Das schrieb er mir auch auf die Rechnung, damit ich diese meinem Vermieter einreiche.

Ebenfalls ließ er mir den Zylinder& Einsteckschloss hier um nachweisen zu können, dass es defekt ist. Und seine Rufnummer, falls ich ein Bericht über den Vorfall bräuchte.

Jetzt stellt sich mir die Frage, nachdem mein Vermieter mir vorwirft dass ein Schlüssel nicht einfach so abbricht (ist es mir bisher auch noch nie! Und Kraft bei 45 Kilo habe ich glaube ich auch nicht genug um Morgens früh mutwillig einen Schlüssel aus Spaß an der Freude ab zu brechen). Und dass ich an eine komische Firma geraten sei wegen den hohen kosten. Klar sowas kann immer mal passieren. Aber aus dem Grund wurde ich gebeten beim Verbraucherschutz an zu rufen. Dies habe ich getan. Die Dame am Telefon sagte, dass man die Rechnung prüfen kann. Allerdings bei den ausgetauscht teilen, und sonstige angefallenen kosten ihr das im " erlaubten" Bereich läge. Sie hat mich dann aber mit der Stelle für Mietrecht verbunden um zu klären ob ich diesen Schlüsseldienst nun Zahlen muss oder meiner Vermieterin vorlegen kann. Auch an dieser Stelle sagte man mir, dass es gut ist, dass der Herr vom Dienst auf die Rechnung geschrieben hat: Schlüssel abgebrochen, da einsteckschloss defekt ist. Es sich somit nicht um eigenverschulden handelt. Im Laufe des Gespräches sagte ich, dass er mir die Teile auch extra da gelassen hat. Sie freute sich und sagte, dass ich dieses schloss, wenn es hart auf hart kommen sollte als "Beweismittel" nutzen kann. Meinen Vermieter über die Tatsache Informiert, was mir gesagt wurde. Jetzt möchte man vorbei kommen, die Rechnung haben und das Schloss mit nehmen um selber danach zu gucken.

Was mache ich jetzt am besten?

Wo geht man da hin? Anwalt?!

...zum Beitrag

Schon etwas älter die Frage, aber kann ja sein, dass noch jemand durch die Suchfunktion darauf stößt:

Wenn kein Eigenverschulden nachweisbar ist, z. B. durch grobe Gewalteinwirkung, dann wird in der Regel der Vermieter für den Schaden am Einsteckschloss aufkommen. Selbiges gilt für die Kosten für den Schlüsseldienst, aber Achtung:

1) Als erstes sollte der Vermieter / die Hausverwaltung informiert werden, damit dieser / diese einen Handwerker beauftragen kann. Tritt der Schaden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ein (z. B. wie hier in der Nacht), ist abzuklären, ob es ggfls. einen Hausmeister mit Notdienstbereitschaft gibt, der sich den Schaden vor dem Hinzuziehen eines externen Dienstleisters ansehen kann. Ruft man direkt auf eigene Veranlassung den Schlüsseldienst, ohne dem Vermieter die Chance zu geben, dass er selber reagieren kann, kann dieser sich - zu Recht - querstellen.

2) Ggfls. ist im Mietvertrag eine "Kleinreparaturklausel" vereinbart. Das bedeutet, dass der Vermieter Reparaturkosten, auch wenn den Mieter keine unmittelbare Schuld trifft, bis zu einer Höhe von Betrag "X" an den Mieter weiterberechnen darf. Meistens ist auch geregelt, dass dies im Wiederholungsfall einen bestimmten Prozentsatz der Jahresmiete nicht übersteigen darf. Kostet die Reparatur z. B. 89 € und im Mietvertrag sind Reparaturen bis 120 € durch die Kleinreparaturklausel abgedeckt, zahlt der Mieter trotzdem selber, bzw. die Kosten werden ihm nachher weiterberechnet

...zur Antwort

Meine beiden Katzen bekommen morgens und abends jeweils 85g (Katze, 15 Jahre, Niereninsuffizienz), bzw. 100g (Kater, 6 Jahre, gesund) Feuchtfutter. Abends gibt es dann für jeden noch "eine Handfläche voll" Trockenfutter als Leckerchen.

Anmerkung: Hochwertiges Trockenfutter von Royal Canin, kein Supermarkt-Müll.

Damit halten beide ihr Gewicht. Daraus schließe ich, dass die Menge angemessen ist. Fressen würden sie auch ohne Pause, wenn ich sie ließe ...

...zur Antwort
Holz-Kellertür durch verzinkte Stahltür ersetzen?

Hallo zusammen, ich würde gerne die instabile Holz-Kellertür meines Kellers durch eine verzinkte Stahltür ersetzen lassen (Thema Einbruchsschutz).

Das Problem hierbei: Die jetzige Tür sitzt sehr ungünstig in einer Art kurzem "Gang", welcher zudem auch nur 97,5 cm breit ist. So eine verzinkte Stahltür aus dem Baumarkt hat ja schon eine Standard-Breite von 87,5 cm. An den Seiten wird es also sehr eng, während über der Zarge noch fast 20 cm Luft bis zur Decke verbleiben.

Ich hatte heute einen Handwerker bei mir, der mir davon abgeraten hat, hier irgendetwas zu mauern, da der Aufwand in keinem Verhältnis stehen würde. Die neue Mauer wäre a) zu schmal und müsste b) ja auch irgendwo in die bestehende Wand greifen, weswegen man stemmen müsste. Zudem müsste ein Türsturz eingesetzt werden, etc ... Er würde stattdessen links und rechts 50er Kanthölzer von Boden bis Decke setzen, die Zarge befestigen, das ganze inkl. Lücke über der Zarge mit Rigipsplatten verkleiden und anschließend alles verspachteln.

Ich frage mich nur ganzpauschal, ob irgendwas gegen diese Lösung spricht und würde mich hier über fachkundige Meinungen freuen. Ein Bild sowie den Grundriss der Situation füge ich bei.

Hier sieht man auch, dass mein Nachbar schon vor Jahren die selbe Idee hatte. Allerdings hat er die Änderung direkt in der Bauphase durchgeführt und konnte daher noch alles ordentlich mauern lassen. Ich bin leider erst später ins Haus gekommen und der Voreigentümer meiner Wohnung war für diese Maßnahme scheinbar damals zu sparsam und hat sich für das Modell "Bretterverschlag" entschieden. ;)

Danke!

...zum Beitrag

Da man in Kommentaren leider nicht mit Bildern antworten kann, basierend auf den beiden Antworten von Imager761 und heurekaforyou vielleicht noch eine ergänzende Frage, bzw. Anmerkung:

Mir ist natürlich bewusst, dass Profis sowieso überall reinkommen. Nur lässt sich die aktuelle Tür halt mit einem gezielten Tritt öffnen. Mir geht es darum, Gelegenheitsdiebe abzuschrecken.

Bzgl. der Rigipsplatten: Die würden ja nur kosmetische Funktion erfüllen, um die Holzbalken nachher zu verdecken. Die Lücke rechts und links wäre ja mit den 50er Kanthölzern schon komplett ausgefüllt. Es würde nur darum gehen, von Außen die einheitliche Optik der weißen Wand beizubehalten.

Angedacht war es so, dass man quasi eine "tragende" Holzkonstruktion setzt, diese dann aus optischen Gründen verkleidet wird und man dann die Tür einsetzt. Ich hab das mal in eine kurze Skizze gepackt. Grau = Vorhandene Betonwand; Rot = Holzkonstruktion

Würde das so Sinn ergeben?

Bild zum Beitrag

...zur Antwort

§556, Abs. 3 BGB

„Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“

Also prüfen, ob dein Abrechnungszeitraum vom 01.01. - 31.12. läuft. Ist dem so, dann kann der Vermieter die Forderung nicht mehr eintreiben.

Hierzu ein ganz interessanter Beitrag --> https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/ratgeber/rechte-pflichten/aktuelle-urteile/frist-nebenkostenabrechnung.html

...zur Antwort

Die Frage ist ja schon was älter, aber da es ja trotzdem auch für andere User interessant sein könnte:

Der Heizkörper gehört mit ziehmlicher Sicherheit zum Sondereigentum (genaue Auskunft darüber kann aber nur die Teilungserklärung geben).

Sondereigentum liegt grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Eigentümers. Wenn du den Heizlörper tauschen lässt, bist du also auch verpflichtet, den Heizkostenverteiler auf eigene Kosten wieder montieren zu lassen.

...zur Antwort

Ich hab mich gestern mal hingesetzt und mit einem Elektro-Schaber und einem Drahtbürstenaufsatz für die Bohrmaschine eine größere Fläche gesäubert (siehe Foto). Der Boden ist nicht 100% glatt, aber ich habe nahezu den kompletten Belag abbekommen bis auf einige kleinere Stellen, wo der Belag wirklich bombenfest mit dem Estrich verschmolzen zu sein scheint.

Mein Plan wäre nun, dies auf dem gesamten Balkon so zu machen, die Fläche dann mit 2-Komponenten-Grund zu versiegeln und dann noch die Silikonnaht am Wandanschluss zu erneuern.

Anschließend würde ich dann einen WPC-Terrassenaufbau auf das ganze setzen. Spricht etwas gegen diese Vorgehensweise?

Bild zum Beitrag

...zur Antwort

Die Frage ist zwar schon etwas älter, aber da sie per Suchfunktion ja noch anderen Usern helfen könnte, möchte ich gerne noch einen Tipp geben: Wie einige User hier schon gesagt haben, gibt es für die Rohre Blindstopfen. Dazu kann ich auch nur raten. Ich würde aber zusätzlich noch empfehlen, im Baumarkt etwas Styropor zu kaufen und diesen passend zum Durchmesser des Rohres rund zuzuschneiden. Diesen Styropor-Stopfen steckst du dann noch zusätzlich in eine Baumwolltasche (Handelsübliche Einkaufstasche) und stopfst das ganze vorher in das Rohr. So ist die Öffnung im Mauerwerk zumindest behelfsweise noch etwas isoliert und der Raum verliert im Winter weniger Wäre über das Loch.

...zur Antwort

Für alle die es interessiert, wie z. B. WasIsLos, hier noch ein paar Fotos von dem guten Stück. ;)

Die Station ist jetzt nur mit zwei Schichten  Möbel-Hartöl behandelt, ich habe auf Wunsch aber auch schon welche lackiert. Mir persönlich gefällt der "natur" Look aber immer noch am besten.

Ich hab die Station jetzt mal bei eBay eingestellt. Bin mal gespannt, wie das Feedback ausfallen wird.

...zur Antwort
Selbstgebaute Lampe verkaufen?

Hallo zusammen, ich habe vor einiger Zeit Spaß daran gefunden, Lampen zu bauen. Bisher nur für den Eigengebrauch. So stehen in meiner Wohnung mittlerweile mehrere selbstgebaute Lampen herum. Ich gehe hierbei sehr gewissenhaft vor und frage lieber einmal zuviel als einmal zu wenig nach, ob ich alles korrekt gemacht habe. Zudem bin ich - damals motiviert durch meinen Großvater - schon mein Leben lang Hobbyhandwerker. Grundwissen ist daher vorhanden. Erst kürzlich habe ich mich zum ersten mal an das Thema "Rohrlampe" herangewagt und hier auch einige super Tipps zu einer ganz bestimmten Frage erhalten, die ich im Vorfeld noch klären musste. An dieser Stelle nochmal danke an die zahlreichen Helfer.

Ich werde in letzter Zeit nun des Öfteren von Freunden und Bekannten angesprochen, warum ich mir nicht etwas nebenbei verdiene, indem ich mir ein Kleingewerbe anmelde und nebenberuflich in kleiner Stückzahl Lampen produziere. Wie ich schon bei ersten Netzrecherchen feststellen musste, ist es in Deutschland aber wohl scheinbar fast unmöglich, als Amateur (bin kein gelernter Elektriker) vollkommen risikolos elektronische Geräte aus Eigenproduktion zu verkaufen, ohne, dass man mit einem Fuß im Gefängnis und / oder in der Privatinsolvenz steht.

Meine Frage lautet dahr wie folgt: Gibt es einen einigermaßen sinnvollen und vorallem finanziell rentablen Weg, diese Idee evtl. doch noch in die Tat umzusetzen?

Drei Ideen hatte ich bereits, ich weiß aber natürlich nicht, ob das realisierbar wäre, bzw.. ob ich es mir hier nicht zu leicht mache:

1) Die Lampen Als "Bausatz" verkaufen. Sprich, das Gehäuse komplett fertig bauen und sämtliche Elektrokomponenten nur zur Selbstmontage beilegen mit dem Hinweis, dass diese nur durch einen Fachmann montiert werden dürfen.

2) Sollte Idee 1 nicht haltbar sein, evtl. komplett auf die Zugabe der Elektrokomponenten verzichten und bewusst nur als "Lampengehäuse" verkaufen? Wäre zwar suboptimal, da es die Nachfrage sicherlich stark reduzieren würde, aber besser als nichts.

3) Jede Lampe einzeln vor Verkauf von einem Elektriker nach VDE prüfen und dies bescheinigen lassen. Die Frage wäre, ob sich dann ggfls. eine Berufs-Haftpflicht-Versicherung auf dieses Szenario einlässt und ob sich das in der Konstallation finanziell noch lohnt. Das könnte man ja aber im Vorfeld prüfen.

Für nützliche Ideen wäre ich sehr dankbar.

...zum Beitrag

OK, ich sehe schon, dass der Verkauf kompletter Lampen ziehmlich aussichtslos ist, wenn man nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen möchte. :)

Leider hat sich noch niemand zu meiner Bausatz-Idee geäußert. Das würde mich noch interessieren.

...zur Antwort
Rohrlampe vorischtshalber an mehreren Stellen erden?

Hallo zusammen, direkt vorweg: Ich bin kein Elektriker, sondern Hobby-Handwerker. Ich bin zwar der Ansicht, dass ich mir über die Jahre eine gewisse Grundkenntnis angeeignet habe, dennoch checke ich immer alles lieber zweimal und frage vorsichtshalber nach. Ich habe sehr großen Respekt vor dem Thema Strom und gehe deshalb auch nichts leichtsinnig an. Von daher bitte keine "Moralapostel-Beiträge", dass ich doch die Finger davon lassen soll. Ich frag ja vorher nach und nehme meine Projekte nicht einfach nach "Gutdünken" in Betrieb. ;)

Zum Thema: Ich baue mir gerade eine Rohrlampe. Da diese größtenteils aus Metall besteht, muss sie natürlich auch geerdet werden. Das ist klar. Die beiden Lampenfassungen, die später einmal jeweils eine 25 Watt "Edison-Birne" aufnehmen werden, sind selbstverständlich dreiadrig verkabelt. Dennoch habe ich das "Gehäuse" jetzt an zwei weiteren Stellen geerdet. Einmal an einer der Befestigungsschrauben am Fuß der Lampe und einmal am Stopfen, welcher oben auf dem mittleren Hauptrohr sitzt. Im Fuß der Lampe laufen die Kabel in einem kleinen Unsiversal-Gehäuse aus Kunststoff zusammen und sind mit Wago-Klemmen miteinander verbunden. Eine Planskizze der Lampe füge ich diesem Beitrag bei.

Frage: Ist das mit den beiden zusätzlichen Erdungspunkten überhaupt sinnvoll, oder habe ich hier einen Denk-, bzw. Verständnisfehler eingebaut? Auch für sonstiges Feedback zu meiner Verkabelung - sowohl positiv als auch negativ - wäre ich Euch sehr dankbar! :)

Ps.: Das eigentliche Stromzufuhrkabel fehlt auf den Bildern noch. Bitte nicht wundern. Es geht mir erstmal nur um die interen Verkabelung der Lampe. Das dreiadrige Stromkabel anzuschließen sollte zudem kein Problem darstellen. Selbstverständlich wird dieses auch eine Zugentlastung erhalten.

...zum Beitrag

Nochmal vielen Dank für die wirklich zahlreichen Antworten und Einschätzungen. Ihr habt mir wirklich sehr geholfen! Anbei ein paar Bilder der inzwischen fertig verkabelten Lampe, damit Ihr auch seht, dass ich Eure Ratschläge befolgt habe. :)

Der Erdungspunkt an der Befestigungsschraube des Lampenfußes ist - wie von einigen direkt oder indirekt vorgeschlagen - wieder verschwunden. Des Weiteren habe ich die Verkabelung abschließend noch einmal mit einem Multimeter getestet. Hierbei konnte ich keine Fehler feststellen und das "Gehäuse" leitet auch an sämtlichen Bauteilen perfekt zur Erdung.

...zur Antwort

Ich war vorhin mal im Elektro Großhandel. Hier konnte man mir auch schnell weiterhelfen. Zwar scheint dieser Schalter als 2-polige Variante tatsächlich eine Spezialanfertigung des Herstellers für diesen Typ von Akkuschrauber zu sein, aber den dritten Pin habe ich nach Anleitung des Verkäufers einfach abgeknipst und vorsichtshalber noch ein Stück Isolierband über die Öffnung geklebt. Dann den alten Schalter raus und den neuen rein. Funktioniert!

...zur Antwort
Steuererklärung für 2010 bei Pflichtveranlagung noch abzugeben?

Hallo zusammen,

ich hatte die Tage hier schon einmal eine Steuerfrage gestellt. Hierbei habe ich erfahren, dass ich für 2013 noch eine Steuererklärung abgeben muss, da ich hier einen Monat lang Arbeitslosengeld I bezogen habe. Angeschrieben wurde ich vom Finanzamt komischerweise noch nicht, aber ich werde jetzt zusehen, dass ich die Erklärung noch diese Woche nachhole. Wie mir ebenfalls gesagt wurde, muss ich keine Verzugszinsen fürchten, solange ich diesbzgl. noch nicht angeschrieben wurde. An dieser Stelle noch einmal ein großes Dankeschön an den User wfwbinder!

Hierzu habe ich jetzt aber noch einmal eine ganz andere Frage, die mir gestern Abend in den Sinn kam. Als ich mir die ganze Sache noch einmal durch den Kopf habe gehen lassen, fiel mir plötzlich voller Entsetzen ein, dass ich eine ähnliche Situation schon einmal im Jahr 2010 hatte. Hier war ich sogar 4 Monate arbeitslos - ebenfalls zwischen zwei Jobs - und habe entsprechend Arbeitslosengeld I erhalten. Da ich Anfang 2011 einen einschneidenden Todesfall in der Familie hatte, habe ich den Vorgang leider total verdrängt und auch bei meiner letzten Fragestellung nicht mehr daran gedacht. Auch hier habe ich keine Erklärung abgegeben und nie etwas vom Finanzamt gehört.

Frage: Kann da für 2010 immer noch was auf mich zukommen, oder ist der Vorgang mittlerweile zu weit in der Vergangenheit und somit erledigt? Die Abrechnung hätte ja, sofern eine Pflicht bestand, vor mittlerweile 5 Jahren abgegeben werden müssen. Hat das Finanzamt mich evtl. geschätzt, ohne, dass ich etwas hiervon weiß?

...zum Beitrag

Antwort kam gestern: Alles gut gegangen. Von der Erhebung eines
Verspätungszuschlages wurde abgesehen. Ich habe sogar ein Guthaben,
welches ich nun ausgezahlt bekomme. Glück gehabt.

...zur Antwort

Um das Rätsel mal aufzulösen: Nein, ging nicht. Hab es meiner Versicherung gemeldet, die haben es aber abgelehnt. Einen Versuch war es wert ...

...zur Antwort

Ich hab den Schalter jetzt durch einen 2-poligen Schalter mit 10A ersetzt. Zudem hab ich die drei 20 W Birnchen noch durch drei 16 W Birnchen getauscht. Damit sollte das Problem hoffentlich endgültig aus der Welt sein. Die Lampe brennt im Moment seit 30 Minuten im Testbetrieb und weder der Schalter selber noch das Kabel haben sich bis jetzt erwärmt. Mission erfüllt. Vielen Dank an alle! :)

PS.: Ich hab mir den alten Schalter übrigens noch einmal in Ruhe angesehen. Laut Aufdruck handelt es sich um einen Schalter mit grade mal 2A! Wie kann so eine Kombination denn überhaupt eine Freigabe auf dem deutschen Markt erhalten? Es handelt sich um eine relativ hochwertige Lampe, welche vor knapp 10 Jahren mal über 70 € gekostet hat. Da dürfte so etwas doch eigentlich nicht passieren, oder?

...zur Antwort