Entschuldigung, Sanderlein, aber Ihre Antwort ist nur zum Teil richtig!
1.) Man darf uneingeschränkt die alte Moleskinuniform der Bundeswehr käuflich erwerben und auch (in der Öffentlichkeit) tragen. Es ist hierbei unerheblich, ob es sich um die olivgrüne (eigentlich Steingrau-oliv) von Heer und Luftwaffe oder die blaue Uniform der Marine handelt!
2.) Das Wort 'uneingeschränkt' in 1.) bezieht sich auch und gerade auf Hoheitsabzeichen und DIENSTGRADE! Zur Information: Es gibt und gab bei der Bundeswehr keine Ränge oder Dienstränge- NUR DIENSTGRADE!!!
Begründung: Da die Moleskinuniform schon vor Jahren komplett ausgemustert wurde und somit kein offizielles und reguläres Ausrüstungsteil der Bundeswehr mehr ist, fällt sie nicht mehr weder unter die Paragraphen der Amtsanmaßung bzw. verbotenes Tragen von Orden und Ehrenzeichen, noch unter das Kriegsvölkerrecht, die Haager Landkriegsordnung oder die Genfer Konvention. Bei der neuen Tarndruckuniform sieht die Sache wieder anders aus. Diese darf zwar in der Öffentlichkeit von Nichtsoldaten getragen werden, darf aber keine Hoheitsabzeichen, Tätigkeits- oder sonstige Abzeichen, noch Dienstgradschlaufen oder Litzen haben!!! Reservisten ohne UTE (UniformTrageErlaubnis) während einer VVag (Verbandsveranstaltung) müssen zusätzlich schwarz-rot-goldene Litzen tragen, um sich als nichtaktive Reservisten kenntlich zu machen; bei einer DVag (Dienstliche Veranstaltung) mit Zuziehung oder während einer Wehrübung entfällt diese, da der Reservist dann wieder Soldat mit allen Rechten und Pflichten ist.