Zwar ist der Vertrag an sich als Werkvertrag nicht illegal, jedoch sittenwidrig, wenn die Arbeit am Ende bei der Universität eingereicht wird (vgl.OLG Düsseldorf, Urteil v. 08.02.2011, Az.: I-20 116/10)

Der Vertrag ist demnach nach §138 I BGB nichtig, es bestehen keine Ansprüche.

Anders nur, wenn es sich um eine Übungsarbeit o.ä handelt. (vgl OLG Köln, Urteil v. 23.02.2011, Az.: 6 U 178/10)

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Gegen Tempolimit

Verbote nur dort wo sie unbedingt nötig sind.

Deutschland hat bereits weniger Verkehrstote pro Million Einwohner als die EU Staaten (mit Tempolimit) um uns herum. Landstraßen sind dabei immer noch häufiger Ort eines tödlichen Unfalls als die Autobahn. Die Verkehrssicherheit insgesamt ist in den letzten Jahren ohnehin immens gestiegen.

Was das Klima angeht gibt es bessere, effektivere Wege CO2 zu sparen, etwa im Sektor Gebäudedämmung, zumal mit einer richtigen CO2 Bepreisung (wobei der Markt den Preis bestimmt und die Politik nur die Mengenknappheit an CO2-Zertifikaten bestimmt) auch der Verkehrssektor adäquat erfasst würde.

Zudem ist ja niemand gezwungen schneller als 130 km/h zu fahren, wenn er das nicht möchte. Das wird ohnehin bereits von einem Großteil der Autofahrer so gehandhabt.

Es sieht eher mal wieder danach aus, dass bestimmte Menschen anderen ihren Lebensstil aufzwängen wollen. Wenn man mit 130 km/h permanent die linke Spur blockiert braucht man sich nicht zu wundern, wenn einem einer nah auffährt (natürlich gibt es auch Raser, deren Verkehrsverhalten nicht angepasst ist, aber dazu gehören die meisten Menschen, die gerne man schneller fahren nicht). Nur weil mir etwas nicht passt, heißt es nicht, dass ich es anderen verbieten muss.

Wieder mal wird eine emotionalisierte Debatte an einer Stelle geführt, wo sie nicht nötig ist. Ich frag mich wo das hinführt wenn in ein paar Jahren etwa unsere Rentenreform ansteht. Da sind die Proteste in Frankreich nichts dagegen wenn man sich unsere demographische Lage mal anschaut.

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Also um es der Reihenfolge nach durchzugehen:

Ein 13- Jähriger ist beschränkt geschäftsfähig, §§2, 106 BGB. Ein Kaufvertrag ist weder nach §107 lediglich rechtlich vorteilhaft, noch liegt eine Einwilligung der Eltern vor.

Da die Eltern den Kauf vorab verboten haben kommt auch der §110 BGB nicht in Betracht, der aber eh nicht einschlägig wäre.
Der Vertrag ist somit unwirksam.

Das führt zunächst dazu, dass der Minderjährige den Kaufpreis nach §985 BGB oder zumindest nach §812 I 1 Alt. 1 BGB vom Verkäufer herausverlangen kann.

Das Gleiche gilt andersherum nach §812 I 1 Alt. 1 BGB für den Verkäufer in Bezug auf das beschädigte Fahrrad, allerdings nach §818 III nur in seiner beschädigten Form.

Das lässt nun die Frage offen, ob der Verkäufer vom 13-Jährigen Schadenersatz fordern kann.

Mangels wirksamen Kaufvertrages kommen nur deliktische Ansprüche in Betracht. Hierbei wird der bereits in einem anderen Kommentar erwähnte Maßstab des §828 III BGB relevant. Dieser gilt aber nur einschränkend bei einem ansonsten wirksamen Schadenersatzanspruch nach §823 I BGB. Dieser liegt hier nicht vor.
Es fehlt nämlich bereits an der Eigentumsverletzung des Verkäufers. Zwar ist der Kaufvertrag wegen der Minderjährigkeit unwirksam, dies gilt jedoch nicht für die dingliche Übereignung des Fahrrads an den Jungen nach §929 S.1BGB. Diese ist nämlich für den Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft und somit nach §107 BGB wirksam (Stichwort: Trennungs- und Abstraktionsprinzip). Der Junge hat somit wirksam Eigentum am Fahrrad erlangt und somit nicht das Eigentum des Verkäufers geschädigt.

Ebenso besteht kein Anspruch auf Herausgabe von ersparten Aufwendungen nach §§ 812 I 1 Alt. 1, 818 I BGB, da dies den Minderjährigenschutz unterlaufen würde.

Es besteht somit kein Schadenersatzanspruch, auch wenn das komisch klingt. Das kaputte Fahrrad geht zurück an den Verkäufer, die 450€ zurück aufs Sparbuch.

Als ratio bleibt bestehen: Ein Verkäufer sollte bei Geschäften mit Minderjährigen immer deren Eltern miteinbeziehen, da er ansonsten ein erhöhtes Risiko trägt.

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Die Ewigkeitsklausel umfasst nur Art. 1 und 20 GG. Jedoch sieht das Bundesverfassungsgericht ein Element des Art.1 im Kern eines jeden anderen Grundrechts. Das bedeutet, dass etwa die Meinungsfreiheit grundsätzlich schon per 2/3 Mehrheit geändert werden könnte, aber nicht wenn deren die Menschenwürde betreffender Kerngehalt angetastet würde. Im übrigen, nicht grundrechtsrelevanten Teil des Grundgesetzes sind Änderungen mit 2/3 Mehrheit möglich.

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Je nachdem welche Preislage es sein darf würde ich folgende Rangliste aufstellen

  1. Vollmaß-Anzug von einem guten Schneider (ab ca 4000€)
  2. Ein Maßanzug von Top Marken wie Tom Ford, Brioni, Armani (je nach Modell 2000 - 10000€
  3. Maßkonfektionsanzug von einem guten Schneider oder Marken wie Boss (750-2000€)

Generell würde ich definitiv sagen, dass Passform und Stoffqualität immer wichtiger sind als ein Markenname, daher würde ich nie einen Anzug von der Stange kaufen nur weil ein großer Name draufsteht.

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H&M Inkasso (minderjährig)?

Ich habe vor 2 Tagen einen Brief von dem HIT (Hanseatischen Inkasso-Treuhand Unternehmen) erhalten, in welchem sie meine Bank nach Auskunft über Adressangabe meines Kontos gebeten haben.

Da ich aber minderjährig bin (17 Jahre) wurde dieser Brief von meiner Bank an meine gesetzlichen Vertreter weitergeleitet. (da die Bank bei Minderjährigen keine Adressangabe machen darf)

Offensichtlich habe ich vor knapp 3 Monaten einen Kauf bei H&M mittels meiner EC-Karte getätigt, ohne das mein Konto ausreichend gedeckt war. Ich habe von all dem aber gar keinen Wind bekommen, da ich angenommen hatte, die Abbuchung geht mit meinem Kauf einher, somit bin ich davon ausgegangen, dass bei Akzeptanz meiner EC-Karte die Abbuchung erfolgt ist und es sich damit hat. Nun wie sich herausstellte war das nicht der Fall und ein Blick auf meine alten Kontoauszüge, welche ich normalerweise nicht sonderlich zu inspizieren pflege, offenbarte mir 2 Rücklastschriften in den vergangenen 3 Monaten.

Ich werde mich morgen bei der HIT melden und Adressangabe zu meinem Konto machen. Im Anschluss ist ja ein weiterer Brief der HIT zu erwarten, der die Hauptforderung + die gesamten entstandenen Kosten auflistet. Da ich mich bereits schlau gemacht habe und mich darauf einstelle, dass mir eine beträchtliche Geldforderung blüht, möchte ich folgende Rechtslage klären;

Meine gesetzlichen Vertreter haben sich wohl bemerkt nicht mit dem Kauf als einverstanden erklärt, welches ja laut des Taschendgeld-Paragraphen Grundvoraussetzung für einen gültigen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem minderjährigen Käufer ist. Außerdem besagt dieser, dass ich mich als Minderjähriger nicht Verschulden darf

Nun die Frage, ist die obige Tatsache problematisch für das Inkasso - Unternhemen?

Mein Kauf ist etwa 3 Monater her und ich habe die erworbene Hose noch immer im Original-Zustand mitsamt Etikett und Kassenbon, falls das irgendwie hilfreich für einen möglichen Kompromiss ist. Außerdem eine kleine Nebeninfo; Ich war zum Kaufzeitpunkt 16 Jahre alt und bin gewillt die Hauptforderung inkl. Mahn- & Rücklastschriftgebühren und Zinsen zu bezahlen, falls notwendig.

Ich bitte um Hilfe und Danke im Voraus!

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Der Kaufvertrag könnte durchaus unwirksam sein. Grundsätzlich bedarf ein 16- Jähriger für das Abschließen von Rechtsgeschäften die Zustimmung seiner Eltern, da er beschränkt geschäftsfähig ist. Diese liegt hier nicht vor. Was den §110 BGB angeht, der die Einwilligung der Eltern praktisch fingiert, sehe ich ein Problem. Der Taschengeldparagraph enthält die Formulierung „wenn der Minderjährige die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln BEWIRKT...“ Das bedeutet, die Leistung muss bereits bei Vertragsschluss erbracht werden. Diese Formulierung führt daher grundsätzlich dazu, dass etwa Geschäfte mit Ratenzahlungen nicht über §110 BGB wirksam werden können. Im vorliegenden Fall war das Konto nicht ausreichend gedeckt, sodass die Zahlung noch nicht getätigt wurde, die Leistung ist also nicht bewirkt worden. Das dürfte die Anwendbarkeit des §110 BGB ausschließen. Der Vertrag ist damit weiterhin schwebend unwirksam und mit der eintretenden Ablehnung der Eltern unwirksam.

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Siege ist eher CPU lastig, da können schon mal höhere Werte kommen. Es gibt auch nen Bug den manche Leute haben, bei dem die CPU Auslastung ständig auf 100% ist. Solange alles flüssig läuft sollte das aber so passen. Auf 1080p sollten bei dem Setup aber schon um die 200fps bei rausspringen. Ich hab meistens so 60-80% CPU Auslastung mit nem i7 7700k

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Bei einem Boom sind die Märkte gesättigt, es herrscht maximale Nachfrage. Unternehmen arbeiten an ihrer maximalen Leistungsgrenze und können ihren Absatz nicht mehr steigern. Daher kommt es vermehrt zu Unternehmenszusammenschlüssen, durch die die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden soll. Hierbei können kleine Unternehmen nicht mithalten und müssen daher den Markt verlassen.

Ein Weg aus der Depression wären etwa stärkere staatliche Investitionen die den Wirtschaftskreislauf ankurbeln. Der Staat schafft Nachfrage indem er etwa ein großes Infrastrukturprojekt in Auftrag gibt. Die Unternehmen stellen wieder Arbeitskräfte ein und investieren auch in andere Unternehmen. In der Theorie steigt somit auch das Einkommen des Staates durch Lohn- und Umsatzsteuer, was die Ausgaben aus den anfänglichen Investitionen wieder einspielen könnte. Dennoch hängt so etwas mit einer enormen Staatsverschuldung zusammen die wieder erneut zu einer Abwärtsspirale führen kann, nämlich genau dann wenn der Staat neue Kredite aufnimmt nur um die Zinsen der alten Kredite decken zu können.

Die Depression ist ein extremes Wirtschaftstief und einen sicheren Weg hinaus gibt es nicht. Es gibt auch Theorien nach denen der Staat sich komplett raushalten solle und die Wirtschaft sich irgendwann selber heilt.

Aber es bleibt dabei dass unser Wirtschafssystem generell nicht sehr stabil ist und es alle paar Jahrzehnte zu einem Crash kommen wird, dessen Ausgang ungewiss ist.

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