Wenn du nicht möchtest musst du es ihm ganz klar sagen! Es kommt auch in längeren Beziehungen vor dass man mal keinen Sex über bestimmte Zeiträume möchte, auch wenn keine Trennung vorlag.

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solange du krankgeschrieben bist und unter 6 Wochen wegen der selben Krankheit fehlst darf dir kein Lohn gekürzt werden!

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Nein, das ist ganz klar Sachbeschädigung! am Besten einfach bei der Firma anrufen bei der diese Leute tätig sind und sich beschweren

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Geh einfach zum Arzt! Ferndiagnosen von fremden im Internet sin selten korrekt

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einfach erklären wie es ist, wenn du dich genügend auf die Prüfung vorbereitest wirst du auch versetzt keine Angst!

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Stell dir Wecker damit du genug Zeit hast dich fertig zu machen und loszugehen

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Deine Sachen darf dir keiner wegnehmen, und verkaufen erst recht nicht das ist Diebstahl egal von wem! Deine Nachrichten gehören auch zu deiner Privatssphäre. Hast du deinen PC Passwort geschützt? was sagt denn deine Mutter dazu?

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Du bist als Auszubildener Berufschulfpflichtig und dein Ausbilder muss dich für diese Zeit freistellen also darf er das nicht.

Dein Arbeitgeber muss sich an die Arbeitszeiten in deinem Vetrag halten.

was genau meinst du damit?

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Wie alt seid ihr beide?

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Ist eine Kontaktaufnahme durch einen Brief erlaubt, wenn Privatadresse herausgefunden wurde durch eine Behörde?

Sehr geehrte Damen und Herren, mit einer Person aus den USA (Ohio) hatte ich über ein soziales Netzwerk einen guten Kontakt bis dieser grundlos abgebrochen ist. Habe mich gewundert, da diese Person von einem Tag auf den nächsten aus allen sozialen Netzwerken verschwand. Eine Blockierung ihrerseits fand keinewegs statt, da überhaupt kein Grund bestand und da ich ein Freund beauftragt habe nach ihr auch zu suchen. Die Suche verlief erfolglos. Zum Adress-/ Nummernaustausch ist es leider nicht mehr gekommen. Ob es überhaupt so weit gekommen wäre, kann ich nicht beurteilen, da alles noch in der "Kennen-lern-Phase" war. Habe mir nichts mehr dabei gedacht und dachte mir: dann hab ich eben pech! 4 Wochen später durch totalen Zufall erfuhr ich, dass diese Person für ein Delikt verantwortlich gemacht wird und dadurch kurzzeitig allgemein bekannt wurde. Damit lässt sich auch das völlig schnelle Verschwinden aus den sozialen Netzwerken erklären. Mir lässt das nun keine Ruhe mehr und ich habe übers Internet weiter recherchiert bis ich auf folgenden Bericht gestoßen bin: in den USA werden Informationen tatsächlicher Delikte/ Rechtsstreitigkeiten auf behördlichen Internetplattformen veröffentlicht. Dort stehen auch die Adressen der Streitparteien. Jetzt zu meiner konkreten Schilderung und Grund: ich habe die Hausadresse dieser Person durch die o.g. Möglichkeit herausgefunden und würde diese gerne anschreiben. Zum 1. dieser Person Mut zusprechen aufgrund des Deliktes und zum 2. damit versuchen mit der Person weiter in dauerhaften Kontakt zu treten, sofern von der Gegenseite Interesse besteht. Jetzt zu meiner Frage: darf ich überhaupt ohne rechtlich belangt zu werden aus z. B. datenschutzrechtliche Gründe diese Person mit Hilfe dieser Datenquelle anschreiben? Mal angenommen diese Person bekommt das Ganze "in den falschen Hals" und versteht meine gut gemeinte Absicht nicht. Ich würde es wirklich gerne versuchen ihr einfach einen handschriftlichen Brief zu schicken, da mir schon diese Frau gefällt und ich mir darauf ein bisschen etwas erhofft habe. Würde aber ganz klar "einen Korb" respektieren (dann habe ich einfach pech gehabt). Für rechtliche Antworten (keine moralische Antworten) wäre ich sehr dankbar. Gruss Markus.

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solange kein Kontaktverbot oder eine einstweilige Verfügung gegen dich erlassen würde kannst du kontaktieren wen du willst

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