Während der Ehe (§ 1360 BGB):
Ehepartner sind einander zur Unterstützung verpflichtet. Das bedeutet, dass ein Mann für seine Ehefrau (die neue Ehefrau, falls er erneut geheiratet hat) finanziell verantwortlich ist, wenn sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr arbeiten kann oder zusätzliche Unterstützung benötigt.
Diese Unterstützungspflicht bezieht sich auf den gemeinsamen Lebensunterhalt und umfasst, dass der Mann eventuell mehr beisteuern muss, wenn die Frau durch den Unfall ausfällt.
Nach der Scheidung (§ 1572 BGB):
Der Mann kann weiterhin verpflichtet sein, Unterhalt an seine Ex-Frau zu zahlen, wenn diese krank oder erwerbsunfähig ist.
Das bedeutet, dass er in einer Situation stecken könnte, in der er für die Ex-Frau Unterhalt zahlt und gleichzeitig für die neue Ehefrau (durch die eheliche Lebensgemeinschaft) finanziell sorgen muss.
Vorweg möchte ich klarstellen, dass ich kein Jurist bin. Sollte ich etwas falsch auffassen oder interpretieren, freue ich mich über eine sachliche Korrektur!
Ich bin auf zwei Paragraphen gestoßen und habe von verschiedenen Personen gehört, dass für Frauen keine Verpflichtungen bestehen, die im gleichen Verhältnis wie für Männer stehen. Aus meiner Sicht scheint eine Ehe für Männer daher vor allem mit Nachteilen und Risiken verbunden zu sein.
Meiner Meinung nach sollte eine verheiratete Frau rechtlich stärker an die Ehe gebunden werden, insbesondere in Bezug auf Treue und Loyalität. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Pflichten sollte der Ehevertrag vollständig aufgelöst werden, sodass die Ex-Frau nach der Trennung keine weitergehenden Ansprüche mehr geltend machen kann.
Ich möchte betonen, dass diese Einschätzung auf meinem aktuellen Wissensstand basiert. Wenn jemand in diesem Themengebiet besser informiert ist, freue ich mich über eine sachliche Aufklärung und neue Perspektiven.
Darüber hinaus bin ich offen für Diskussionen über die moralischen Aspekte meiner Ansicht. Dass mein juristisches Wissen nicht umfassend ist, bedeutet nicht, dass ich meine Meinung nicht vertreten kann. Fehlende rechtliche Expertise beeinflusst meine Überzeugungen in diesem Zusammenhang nicht.