Ich glaube nicht, dass du ausgeschlossen wirst. Naja, wir hatten vor etwa 8 Monaten eine Klassenfahrt, die eigentlich nur 3 Tage dauerte und haben heute noch einige Running-Gags und Spitznamen... Kommt immer darauf an wie die Situation deiner Klasse ist. Wahrscheinlich wird die nächste Zeit viel darüber geredet, aber hör' einfach zu und lach mit, wenn es etwas zum Lachen gibt. Wenn deine besten Freundinnen dich sogar überzeugen wollten mit zu kommen, brauchst du wohl nichts zu befürchten. :)

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Die rechtlichen Strafen kenne ich nicht.
Aber wissen deine Eltern das? Ich denke wenn die Polizei euch erwischen würde bekämen das die Eltern mit. Auch wenn deine Eltern da vielleicht tolerant sind, wie sieht 's mit den Eltern deine Freunde aus? Vielleicht bekommt ihr Ärger mit denen..

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Hast du es schon angemacht?
Wenn nicht kannst du es ja mal mit dem Reis-Trick versuchen...
Wenn schon ist es dumm gelaufen.

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Ist das wirklich "verboten"? Früher ist es höchstverwerflich gewesen. 
Aber ich glaube nicht, dass es dir heute noch jemand übernehmen würde. 
Außer dir persönlich ist es wichtig, wegen des Glaubens.
Steht in der Schrift so drinnen, dass es verboten ist?

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Also ich hab' noch nie einen gesehen. Und weiß auch nicht recht ob ich das noch werde... Ich bin aber erst 13, könnte sich (lieber nicht) noch das Bedürfnis entwickeln.

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Geh' einfach eine Weile weg und reagiere nicht auf ihre Rufe. Vielleicht sucht sie dich früher oder später, da kannst du sie dann richtig erschrecken. 
Ist halt etwas zeitaufwendig. 

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Ist es eine Kollektivstrafe, wenn...?

im Sportunterricht zwei Wähler der Jungs-Teams nicht fähig sind, zwei gleichstarke Teams zu bilden und der Sportlehrer alle Jungs zum abschreiben verdonnert, obwohl nur die wählenden Schüler schuld daran sind?

Wenn ja, ich las mir mal das Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. August 2017 (Nds. GVBl. S. 260)

durch.

Warum steht bei §47 dass dieser aufgehoben wurde?

Eigentlich müsste dort doch folgendes Stehen:

Mitwirkung der Schule an der Erziehung § 47.

(1) Im Rahmen der Mitwirkung der Schule an der Erziehung der Schüler (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) hat der Lehrer in seiner Unterrichts- und Erziehungsarbeit die der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmittel anzuwenden, die insbesondere Anerkennung, Aufforderung oder Zurechtweisung sein können. Diese Maßnahmen können auch vom Klassenvorstand und vom Schulleiter (Abteilungsvorstand), in besonderen Fällen auch von der Schulbehörde erster Instanz ausgesprochen werden. Der erste Satz gilt auch für Erzieher im Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen.

(2) Wenn es aus erzieherischen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung notwendig erscheint, kann der Schulleiter einen Schüler in eine Parallelklasse, bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen auch in einen anderen Lehrgang versetzen. Wenn mit einer solchen Maßnahme nicht das Auslangen gefunden werden kann, kann die Schulkonferenz (bei Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, die Abteilungskonferenz) die Stellung eines Antrages auf Ausschluß des Schülers (§ 49 Abs. 2) androhen.

(3) Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.

(4) Im Rahmen der Mitwirkung an der Erziehung kann das Verhalten des Schülers außerhalb der Schule berücksichtigt werden; hiebei dürfen nur Maßnahmen gemäß Abs. 1 und § 48 gesetzt werden. Eine Bestrafung für ein Verhalten, das Anlaß zu Maßnahmen der Erziehungsberechtigten, der Jugendwohlfahrtsbehörden, sonstiger Verwaltungsbehörden oder der Gerichte ist, ist unzulässig.

Seit wann ist dies so, und ist es noch eine Straftat Kollektivstrafen zu verhängen?

Mit freundlichen Grüßen, D1sc0rd

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Ist es wirklich so schlimm mal etwas abzuschreiben? 

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Vielleicht wird er später noch dankbar dafür sein. Ich will jetzt nicht herzlos oder so wirken, aber oft helfen strenge Lehrer. Mir hat das zB. im Italienischunterricht sehr geholfen.

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Uhhhh... Eine LAN-Party <3 Ich glaube du kannst mal was schreiben, achte aber etwas darauf, dass es nicht zu gezwungen klingst.

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Geht mir auch so. Ich muss Leute erst besser kennenlernen um mich ihnen zu öffnen.

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Es kann sein, dass du einfach sonst noch niemanden gefunden hast und einfach solche Gefühle hast, weil dir sonst niemand so nahe steht. Allerdings kann es auch sein, dass du dich wirklich verliebt hast. In dem Fall könntest du alles versauen oder deine Liebe wird erwidert, wenn du es gestehst.

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Anzeige ist raus

Ja, wenn ihr Gesicht nicht zensiert ist schon.

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Da kenn ich mich wohl leider nicht aus. Aber rein theoretisch müssten sie, (du hast ja schon erwähnt, dass es Rudeltiere sind) im Rudel auch mit jüngeren klar kommen. Ich schätze sie würden sich an ein Jungtier gewöhnen. 
Aber wie gesagt ich kenne mich da nicht aus. Frag doch den Verkäufer, der hilft sicher. 

Hoffe ich konnte helfen.
Lg Nutzeroderso.

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