Der Unterschied geht erstmal bei den Voraussetzungen los dieses Amt zu bekleiden:
Für das 1. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe (ehem. Gehobener Dienst) benötigt man einen Bachelor-Abschluss bzw. man macht den Aufstieg aus dem 2. EA LG 1 (früher mittlerer Dienst), dann geht das auch ohne Studium. Die Verwendung bei der Feuerwehr ist in der Regel der „normale“ Einsatzleitdienst sowie die Leitung bestimmter Sachbereiche (vorbeugender Brandschutz, Wachabteilungsleitung, Technik,... und was sonst so bei der jeweiligen FW anliegt).
Für das 2. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe (früher höherer Dienst) ist ein Master Studium bzw. ein Universitätsabschluss notwendig. Eingesetzt wird man hier meist als Amtsleiter bzw. stellv. Amtsleiter. Je nach Größe der Feuerwehr können auch bestimmte Sachgebiete in dieses Amt fallen, dass ist aber wie gesagt von der Größe abhängig und damit auch vom Stellenschlüssel