Die Verwaltungsvorschriften zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (VVzAPO-SI) legen zu §6 APO-SI in VV 6.1.2 fest:


"Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Infor mation der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden."


Für die Oberstufe regelt VVzAPO-GOSt 14.51 zu §14 Abs.5 der APO-GOSt, dass Klausuren sobald wie möglich zurückgegeben werden sollen, und dass vor Rückgabe und Besprechung oder am selben Tage der Rückgabe und Besprechung keine neue Klausur in diesem Kurs geschrieben werden darf.

Viele Grüße
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Ich frage mich immer, warum von Euch nicht wenigstens hier einmal überprüft wird, ob es dazu bereits ein Antwort gibt. Aber ich gebe sie gerne heute noch einmal, vor allem, da es sich hier um einen etwas anders gelagerten Impetus handelt.

Grundsätzlich darf Dir Dein Eigentum nur aufgrund eines Gesetzes (zeitweise) weggenommen werden. Dumm nur, dass es ein solches Gesetz in NRW gibt:

Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.

§53 Abs.2 S.1 SchulG NRW (meine Hervorhebungen)

Die konkrete Vorgehensweise kann von der Schulkonferenz genauer bestimmt und in der Schulordnung festgelegt werden, das muss aber nicht sein. Und da die Schulordnung dem Gesetz rechtlich untergeordnet ist spielt sie, oder ihre Abwesenheit, in diesem Fall auch keine Rolle. Die Auslegung obliegt dann dem einzelnen Lehrkraft. Die Herausgabe kann am selben Tag erfolgen, muss aber nicht. Die erzieherische Einwirkung hat sich vor allem an der Schwere der Störung bzw. der Wiederholung der Störung zu orientieren und muss angemessen sein. Das können durchaus ein schnell paar Tage sein und es kann auch auferlegt werden, dass die Eltern minderjähriger SuS das Handy ihres Sprößlings abzuholen haben.

Zum dem Gedanken, eine Schulordnung sei nur gültig, wenn Du diese unterschrieben hast, möchte ich gerne Folgendes loswerden: DAS ist mein Problem mit der rechtlich irrsinnigen Idee, die Schulordnung unterschreiben zu lassen, selbst wenn dies nur zur Bestätigung der Kenntnisnahme geschieht. Das untergräbt die Vorstellung der allgemeinen Gültigkeit von Gesetzen. Das Strafgesetzbuch gilt für jeden, der sich auf deutschen Boden befindet. Oder ob das unterschrieben hat oder nicht. Und ob er die Regeln kennt ist völlig unerheblich. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Schonmal gehört? Und so gilt auch die Schulordnung für jeden Schüler einer Schule. Ob er unterschreibt oder nicht, und ob er die Regeln erinnert oder nicht.

Die private Trägerschaft der Schule ist unerheblich.

Zurück zu Deiner Frage: das Handy darf Dir natürlich bei einer Störung des Unterrichts dadurch (klingeln reicht) oder bei Verstoß gegen die Schulordnung (die meisten Ordnungen legen fest, dass elektronische Geräte wöhrend des gesamten Aufenthalts auf Schulgelänge ausgeschaltet zu sein haben) zeitweise eingezogen werden. Und natürlich muss die Schule für eine sichere Verwahrung sorgen. Wie die Schule dies gestaltet ist ihre Sache. Sollte hier nicht sorgfältig gearbeitet werden und Dein Handy ist nachher verloren gegangen, wäre die Schule ersatzpflichtig. Aber das steht auf einem anderen Blatt.

Viele Grüße

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Hallo, kostenlosmaeu!

Du möchtest vermutlich wissen, ob es zulässig ist, im Rahmen einer Unterrichtsreihe mehrere Tests schreiben zu lassen. Mich hatte zunächst die Unterrichtseinheit verwirrt, da eine solche bei uns zwischen 30 und 90 Minuten lang ist. Da wären zwei Tests schon außergewöhnlich viel.

Die Antwort lautet schlicht: JA! Das ist erlaubt, jedenfalls in NRW. Hier gibt es keine gesetzliche oder nachgeordnete Regelung, welche die Anzahl von Tests pro Unterrichtsreihe, -woche oder-tag begrenzt. Es handelt sich schließlich lediglich um eine schriftliche Überprüfung der Hausaufgaben, Du gemacht haben solltest.

Es kann lediglich sein, dass aufgrund eines Beschlusses der Schulkonferenz im Allgemeinen festgelegt wird, dass in den Klausurphasen in der Oberstufe von Tests abzusehen ist. Weiterhin kann es sein, auch wenn es sehr selten ist, dass es einen Beschluss der zuständigen Fachkonferenz über die Anzahl der zulässigen Tests pro Reihe oder Halbjahr gibt.

Solche schulinternen Regelungen musst Du direkt an Deiner Schule bei dem jeweilgs zuständigen Kollegen erfragen.

Ich denke aber, ganz allgemein gesprochen, dass zwei Tests pro Monat nicht so ungewöhnlich sind, dass eine SK oder FK diese untersagt.

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Der Unterschied besteht in der Kategorisierung der Straftaten. Bei der einfachen oder schweren Körperverletzung wird die Tat anhand ihrer Folgen beurteilt, bei einer gefährlichen Körperverletzung wird die Tat anhand der Tatbegehung beurteilt. Dass bei den eher leichten Verletzungen des Opfers eine gefährliche Körperverletzung angeklagt wurde, liegt nach Deiner Schilderung an der Gemeinschaftlichkeit der Tatbegehung. Eine Einstellung des Verfahrens halte ich also auch für eher unwahrscheinlich.

Relevant für die Höhe des Strafmaßes sind allerdings weitere Faktoren, wie das Nachtatverhalten, evtl. tätige Reue der Angeklagten, ein umfassendes Geständnis, Bereitschaft zur produktiven Teilnahme an Maßnahmen wie Anti-Aggressionstrainings, Täter-Opfer-Ausgleich etc. sowie natürlich das Alter der Täter. Nach dem Jugendstrafrecht werden wesentlich mildere Strafen verhängt, dafür aber oft in Kombination mit resozialisierenden Auflagen.

Viele Grüße

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Hallo goldeneye,

zunächst einmal hast Du recht damit, dass es sich bei Deinem Mobiltelefon um Dein Eigentum handelt. Und Dein Eigentum darf Dir nur aufgrund eines Gesetzes (zweitweise) weggenommen werden. Jetzt ist in NRW so, dass das Schulgesetz eindeutig festlegt:

Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorherigerBenachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. 

§53 Abs.2 S.1 SchulG NRW (meine Hervorhebungen)

Das heißt, dass hier in NRW die zweitweise Einziehung des Mobiltelefons gestattet ist. Die genaue Ausgestaltung mag die Schulkonferenz in eigenem Benehmen festlegen, dabei handelt es sich aber nur um eine untergeordnete Regelung. Prinzipiell gilt für erzieherische Einwirkungen, dass sie angemessen, erforderlich und geeignet sein müssen, um das aufgetretene Fehlverhalten abzustellen. Die Einziehung des Handys bei Unterrichtsstörungen, also auch das Klingeln desselben im Unterricht, ist eine solche.

Entweder kann die Schulkonferenz hier allgemeine Richtlinien festlegen, nach denen grundsätzlich zu handeln ist, oder die Entscheidung über die Entziehungsdauer obliegt der jeweiligen Lehrkraft. Bei einem einmaligen Klingeln im Unterricht würde wohl eine Entziehung für zwei Wochen für unangemessen erachtet werden, aber bei wiederholtem Stören oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung könnte sogar eine so lange Entziehung legitim sein.

Die meisten Schulen allerdings beschränken sich bei der zeitweisen Wegnahme auf die Rückgabe nach einem oder drei Tagen, bzw. am Ende der Schulwoche, je nach Schwere der Störung. Und weiterhin haben die meisten Schulen in ihren Hausordnungen eine Regelung, dass Mobiltelefone wie alle anderen elektronsichen Geräte während des gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände ausgeschaltet zu sein haben. Wenn Dein Handy also im Unterricht klingelt, hast Du bereits zweifach gegen die Schulordnung verstoßen und die zweitweise Wegnahme ist berechtigt und erlaubt...

Viele Grüße



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Hallo, coockie,

Deine Frage ist leider etwas unpräzise gestellt. Erst einmal wäre es hilfreich gewesen, zu wissen, in welchem Bundesland Du zur Schule gehst. Ich kann Dir zum Beispiel nur die Rechtslage für NRW erklären, auch wenn ich davon ausgehe, dass speziell in diesem Fall die Regelungen in den anderen Ländern ähnlich sein werden.

Grundsätzlich gibt es zwei Antworten auf Deine Frage.

- Erstens: Falls es so ist, dass der Lehrer einen Sammeleinkauf für die SuS einer Klasse oder Stufe tätigt und die Waren oder Dienstleistungen für denselben wie seinen Einkaufspreis weitergibt, handelt es sich natürlich nicht um ein problematisches Verhalten.

- Zweitens: Falls aber der Lehrperson zum Beispiel selbst hergestellte Waren in der Schule zum Kauf anbietet oder verkauft, insbesondere an SuS oder deren Eltern, handelt um eine rechtswidrige Tätigkeit. Das Schulgesetz NRW ist hierzu eindeutig:

Der Vertrieb von Waren aller Art und andere wirtschaftliche Betätigungen sind mit Ausnahme des Vertriebs von Speisen undGetränken, die zum Verzehr in Pausen und Freistunden bestimmt sind, in der Schule unzulässig.

§55 Abs.1 S.1 SchulG NRW (meine Hervorhebungen)

Wenn eine Lehrperson allerdings sogar besagte Waren in ihrem Unterricht feilbietet, dann stellt sich die Situation natürlich noch komplexer dar. Eine Weigerung zu kaufen, könnte tatsächlich Niederschlag in der Note finden. Selbst wenn dies nicht als Drohung ausgesprochen wird, so wird doch allein durch das Abhängigkeitsverhältnis Druck erzeugt. Eigentlich darf sich die Lehrperson bei der Festlegung von Noten nicht von sachfremden Erwägungen leiten lassen, aber sie hat ja mit dem Verkauf im Unterricht bereits gezeigt, dass ihr rechtliche Fragen nicht so wichtig sind. Dir selbst bleiben an der Stelle nur die offene Weigerung mit möglichen Notenfolgen oder der Kauf. Das ist natürlich auch abhängig von der Preisfrage der angebotenen Ware.

Handelt es sich um einen Artikel im unteren einstelligen Euro-Bereich würde ich wahrscheinlich sogar kaufen. Damit hast Du dann aber auch den Beweis für das wirtschaftliche Handeln der Lehrperson in der Hand. Am besten verlangst Du eine Quittung mit der Begründung, dass Deine Eltern dies bestimmt als Aufwendung für die Ausbildung Deinerseits von der Steuer absetzen wollten. Auch das könnte eine abschreckende Wirkung auf den verkaufenden Lehrer haben.

Aber egal ob mit oder ohne Beweis kannst Du entweder anonym oder namentlich entweder bei der Schulleitung vorstellig werden, oder, falls diese nichts unternimmt und das Verhalten der Lehrkraft billigt, Dich an die jeweils zuständige Behörde der unteren oder oberen Schulaufsicht, also das städtische Schulverwaltungsamt oder die Bezirksregierung hier in NRW, abhängig von Deiner Schulform, wenden. Dabei sollten dann auch Deine Eltern eingebunden sein, falls möglich.

Viele Grüße!

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Diese Frage ist völlig unvollständig. Für welche Jahrgangsstufe ist diese Stunde gedacht? Handelt es sich um eine Einstiegsstunde in eine Unterrichtsreihe (ich vermute schon)? Welches Vorwissen haben die SuS?

Du könntest Michelangelo und die Medici verbinden, indem als Einstieg eine Nebeneinanderstellung von drei Skulpturen machst: die Venus von Milo, eine mittelalterliche Skulptur und M.'s David, welcher bekanntlich in Florenz steht. Die erste und der letzte sind nicht nur nackt (der einzige der im MA nackt sein durfte war Jesus), sind entsprechen auch den Kriterien der Ästhetik. Du könntest so auf das Mantra des goldenen Schnittes kommen und die Verbindung zwischen Antike und Renaissance. Vor allem würde in dieser Stunde wohl der Unterschied zwischen MA und Renaissance betont werden. Spontan macht mir aber die Formulierung der Leitfrage noch ein wenig Kopfzerbrechen.

Wenn Du Spass haben willst, würde ich als Einstieg das unten stehende Bild als stummen Impuls verwenden, mit der Leitfrage, wie wir überhaupt zu unserem heutigen Weltbild kommen. Die Sprache wird unweigerlich auf die richtige Zeit kommen, wahrscheinlich kommt auch Galileo vor, aber dann bewegst Du Dich wenigstens in die richtige Richtung.

Mit etwas mehr Info, helfe ich auch gerne weiter, bin heute weiter online....

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Dieses Wort ist einer der so genannten Operatoren. Früher wurden in Klausuren und Hausaufgaben, aber auch Schulbüchern "W-Fragen" gestellt, also "was wurde gemacht", "wie ist das zu verstehen" usw.. Heute werden vor allem jene Operatoren verwendet, damit die Schülerinnen und Schüler ein klareres Bild davon haben, was von ihnen verlangt wird. Dazu sollte natürlich auch eine klar definierte Operatorenliste den SuS zugänglich sein.

Grundsätzlich sind die Operatoren leider von Fach zu Fach und wahrscheinlich auch von Bundesland zu Bundesland ein wenig abweichend definiert, aber hier die aktuelle Definition für das Fach Pädagogik in NRW (Geschichte finde ich leider gerade nicht):

"erläutern, erklären, entfalten (Anforderungsbereich II): einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen"

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Prinzipiell vertreten beide Parteien dieselben Ideale. Der Unterschied besteht in der Geographie. Die CDU tritt in ganz Deutschland zu Wahlen an, mit Ausnahme von Bayern. Dort übernimmt die CSU diese Aufgabe. Da die beiden Parteien nicht gegeneinander im gleichen Wahlbezirk antreten, dürfen sie nach dem deutschen Parteienrecht auf Bundesebene, also im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft eingehen.

So kommt es, dass wir aktuell eigentlich 3 Regierungsparteien haben, die CDU, die CSU aus Bayern und die FDP. Aus diesem Grunde hat auch Gerhard Schröder im Jahre 2005 nach der Bundestagswahl behauptet, er sei Vertreter der Partei mit den meisten Stimmenanteilen, da bei den Unnionsfraktionen ein gewisser Anteil auf die CSU entfällt. Auch in der so genannten Elefantenrunde nach der Wahl saß ein Edmund Stoiber als Vertreter der CSU, was verdeutlicht, dass es sich in der Tat um zwei verschiedene, wenn auch mit einander verquikte Parteien handelt.

DIe Eskapaden des Horst Seehofer zeigen auch deutlich, dass in der aktuellen Regierung 3 Parteien beteiligt sind.

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Diese Themenstellung verwundert mich eher. Soweit mir bekannt ist, haben sich sogar die Niederländer in den 1660er Jahren mit den Schweden und den Engländern gegen Frankreich verbündet, um den Vormarsch Ludwigs des XIV. in den spanischen Niederlanden (heute Belgien) zu stoppen. 1674 wurde ein Friedensschluss in Münster mit Münster und Köln unterzeichnet (weshalb der Saal des alten Rathauses als Friedenssaal bezeichnet wird, fälschlicherweise wird dies häufig auf den Westfälischen Frieden zurück geführt) welche daraufhin zusammen mit anderen deutschen Staaten den Kampf der Holländer gegen die Franzosen unterstützten. 1678 wurde in Nijmegen ein Frieden zwischen den Niederlanden und Frankreich unterzeichnet, aber die Schweden waren auch zu diesem Zeitpunkt Verbündete der Niederländer, daher muss dieser Titel Deines Referats ein Fehler sein.

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Ich denke, hier muss der Zusammenhang des Ganzen gesehen werden: Abdülhamid wurde bereits 1909 abgesetzt und interniert. Seine Opposition zum Rückzug aus Palästina ist also mehr ein politisches Scharmützel mit seinem jüngeren Bruder als prophetische Weissagung. Er selbst stand jeder Verkleinerung des Reiches kritisch gegenüber, aber die politischen und militärischen Fakten ließen seinem Bruder keine andere Option. Für die Propaganda Abdülhamids gegen seinen Bruder war das natürlich ein gefundenes Fressen.

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Ich bin auch gerade am zweifeln und am verzweifeln! Und zwar ebenso wie Aristoteles und Herodot, welche bei beide glaubten, dass es mit dieser Jugend nur noch in den Untergang der Zivilisation gehen könne....

Quod erat demonstrandum, beide hatten nicht ganz unrecht, aber zum größten Teil sind sie widerlegt worden. In kleinen Schrittchen ging es weiter mit dem Abendland.

Damit es mit dem Abendland auch in Zukunft weitergeht, hier eine kleine Hilfe für Dich:

Nimm' der Petersdom in Rom. Davon gibt es zehntausend Bilder im web und da er unter anderem von Michelangelo geplant und gebaut wurde kann er als Musterbeispiel für die Renaissance gesehen werden. Weißt Du eigentlich warum diese Phase Renaissance genannt wird? Das Wort ist französisch und bedeutet Wiedergeburt, und zwar der klassischen, also griechischen und römischen, Antike. Damit würde ich starten. Okay genug Klugscheißerei, viel Spass beim ausarbeiten Deines Referates!

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Jede Form der Aufarbeitung der Vergangenheit ist immer eine Art von Schnitzeljagd, bei der es eine unbekannte Anzahl an Schnitzel (Schnipsel, Schnitzen oder wie auch immer) gibt und eine unbekannte Anzahl dieser Schnitzel verloren gegangen ist. Das gilt für die Geschichtswissenschaft sowie die Archäologie und die Anthropologie. Eine tatsächliche Antwort wird Dir also niemand geben können.

Allerdings lassen sich aufgrund der bisherigen Funde begründete Schlussfolgerungen ziehen. Sehr viele, vor allem ursprüngliche Kulturen verwenden Masken zu rituellen Zwecken, es steht also sehr zu vermuten, dass auch die frühen menschlichen Kulturen wenigstens in Teilen solche oder ähnliche Masken verwendet haben. Da die ältesten menschlichen Siedlungsfunde in Richtung des ostafrikanischen Grabens deuten, steht es also zu durchaus zu vermuten, dass in diesen Regionen (Afrika ist übrigens weder ein Land geschweige denn ein homogener Kulturraum und schon gar nicht über die vergangenen 100000 Jahre hinweg) Masken zuerst als Ritualgegenstände verwendet wurden.

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Deine Verwirrung ist natürlich verständlich, da die Begriffe sich in dieser Reihenfolge auszuschließen scheinen. Allerdings wird es etwas klarer, wenn einige Begriffe und geographische Bezüge hinzugefügt werden.

Die Periode des Vormärzes beginnt in der Tat im Jahre 1815 mit dem Abschluss des Wiener Kongresses und endet mit der Deutschen Revolution, die auch 48e-Revolution oder Märzrevolution genannt wird. Die Julirevolution hingegen fand in Frankreich statt. Das heißt nicht, dass sie nicht mit dem Vormärz, oder dem in der politischen Geschichtsschreibung verwendeten Begriff der Restauration zusammenhängt. Die Julirevolution in Frankreich fand im Jahre 1830 statt. Und so kann es sein, dass der Vormärz, bezogen auf die Vorkommnisse im Deutschen Reich vor und nach der Julirevolution bezogen auf Frankreich liegt.

Es gibt übrigens sogar noch einen Nachmärz, der mit dem Tode des Fürsten von Metternich einsetzt....;-)

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Ich persönliche liebe die Architektur, vor allem die alte Sakralarchitektur. Und abgesehen davon, dass ich in kleinen vergessenen Kirchen und Kapellen in meinen Urlauben in Italien mit die schönsten Urlaubserfahrungen überhaupt gemacht habe, halte ich es mit einem ganz einfachen Kodex: respektiere den Ort, an dem Du Dich befindest. Zunächst photographiere ich, wenn ich denn überhaupt Bilder mache und es nicht ausdrücklich verboten ist, immer ohne Blitz, ohne jemanden zu bedrängen, mit ausreichend Abstand zu abgesperrten Bereichen und! ich hinterlasse immer eine ausreichende Spende im Opferstock! So begründe ich eine positive Wechselseitigkeit. Außerdem möchte ich ja, dass dieser Ort mit seiner Schönheit und seiner Atmosphäre erhalten bleibt...

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Im Nazijargon wurden Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung, sowie Homosexuelle als "unwertes Leben" oder "lebensunwertes Leben" bezeichnet, ausgehend von "rassenhygienischen Vorstellungen" bzw. der "Eugenik". Die Einstellung von Menschen, die solches Gedankengut vertreten haben wird als rassistisch und/oder sozialdarwinistisch (wobei dieser Begriff meines Erachtens nach an der Realität von Darwins Theorie vorbei geht) erachtet. Es gab einige "Euthanasie"-Programme, also Vorhaben zur Auslöschung eben jener Menschen mit Behinderungen so zum Beispiel die "Aktion Gnadentod", welche durch den beschönigenden Namen humane Zielsetzungen implizieren sollten.

Alle Begriffe, die ich hier inAnführungszeichen gesetzt habe, kannst Du auch noch einmal nachschlagen oder ergoogeln, um die einen tieferen Einblick in die Situation zu verschaffen.

Besonders als Literatur würde ich persönlich empfehlen: Klee, Ernst: "Euthanasie" im Dritten Reich: Die Vernichtung unwerten Lebens. Frankfurt am Main, 2010. Sowie: Hamm, Margret: Lebensunwert zerstörte Leben - Zwangssterilisation und "Euthanasie". Bad Homburg, 2005.

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Das ist ja wohl eine der einfachsten Fragen überhaupt. Es handelt sich allesamt um US-amerikanische Präsidenten, welche alle während ihrer Amtszeit verstorben sind. Einer von diesen ist in der Tat Abraham Lincoln, der in einem Theater erschossen wurde (15. April 1865), einer ist John Fitzgerald Kennedy, welcher in Dallas bei einer Parade erschossen wurde (22.November 1963), einer ist William McKinley, erschossen am 14.Septmeber 1901, und einer der Herren ist Warren G. Harding, der am 2.August 1923 im Amt an einem Schlaganfall verschied.

Mithilfe dieser Informationen sollte es Dir nicht mehr allzu schwer fallen, Deine Hausaufgaben "allein" zu machen.

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Das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. §86a StGB, welches PatrickLassan hier angesprochen hat, greift in diesem Zusammenhang nicht. Für einschlägig halte ich in diesem Falle das Verbot der Unterstützung und Werbung für terroristische Vereinigungen gem. §129a StGB. Das Aufhängen der Fahne dieser Organisation könnte als Werbung für diese aufgefasst werden und somit allein schon eine strafbare Handlung konstituieren. Des weiteren könnte es sein, dass Du dadurch in den Fokus von Ermittlungen gerätst, um herauszufinden, ob Du diese Vereinigung auch in irgendeiner Form unterstützt oder ihr sogar angehörst. Und nur um der Frage vorzubeugen, die LTTE wurde mit Beschluss des Rates der EU vom 31. Mai 2006 zu einer terroristischen Vereinigung erklärt. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/cfsp/89790.pdf

Das gilt auch für Deutschland. Ich würde also zu der Meinung neigen, dass das Zeigen dieser Fahne in der EU (Europa ist ein sehr ungenauer Begriff) wohl illegal ist.

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Auch wenn diese Frage eher außerhalb meiner üblichen Expertengebiete zu liegen schient, möchte ich darauf hinweisen, dass es für den Verzehr von Mettbrötchen unumgänglich ist, frische Zwiebeln vorrätig zu halten und zu diesem Zwecke auch manchmal zu schneiden...

Mein persönlicher Lieblingstrick ist sehr einfach, kostenneutral und benötigt weder Planung noch Zeitaufwand.

Nimm' Dir einen Löffel, eine Gabel oder ein anderes Küchengerät mit Stiel und klemm es Dir quer in den Mund, ähnlich einer Pferdetrense oder eines Piratenmessers. (Wer mag kann auch eine Pferdetrense oder ein Piratenmesser verwenden..) Der Effekt ist jedenfalls, dass Du aufgrund des Löffelstiels beginnst durch den Mund zu atmen, und so die lästigen ätherischen Dämpfe der Zwiebel größtenteils einfach wegpustest, bevor sie Deine Augen erreichen können.

Natürlich funktioniert das nicht bei allen Menschen und Du kannst diesen Trick auch ohne Löffel versuchen, also einfach so nur durch den Mund atmen, aber ich garantiere Dir, nach der Hälfte der Zwiebel hast Du das wieder vergessen und fängst an zu flennen...;-)

Probieren geht über studieren sagt der Volksmund, und ich glaube, hier hat eben jener ausnahmsweise mal nicht Unrecht...

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So unglaublich bedrückend die Grundvoraussetzung für Deinen letzten Satz die Zeiten in denen wir leben uns vor Augen führen mag, so ermutigt Dein Statement auch zur Hoffnung. Es ist gut, dass Du nicht aufgrund Deiner Religion pauschal etwas gegen die Angehörigen einer anderen Religion hast. Wenn wir uns nur weltweit alle darauf einigen könnten...

Judenfeindlichkeit ist in der Tat ein altes Phänomen, und es tritt in vielschichtiger Weise auf. Eine besondere Konkurrenz ist zwischen den drei Religionen festzustellen, die alle eigentlich an den gleichen Gott glauben. Der Monotheismus trägt seltsame Blüten. Ich weiß, dass es auch biblische Geschichten über die bösen Ägypter und weiß der Deibel wen gibt, aber ich möchte mich einfach mal auf die letzten beiden Jahrtausende beschränken, da in dieser Zeit die Aktenlage besser ist, als in den 8 Jahrhunderten des Judentums vorher (Nach eigener Zeitrechnung ist der jüdische Glaube allerdings ca. 5000 Jahre alt, belegbare Diskrimierungen gibt es nicht. Das heißt nicht, dass es keine gegeben haben kann, nur die Belegbarkeit leidet mit den Jahrtausenden...)

Ähnlich wie der Islam sich von seinen Vorgängerinnen distanzieren musste um als einzigartig wahrgenommen zu werden, hatte das frühe Christentum das gleiche Problem gegenüber dem Judentum. So wurden bereits in der Antike die Juden pauschal als Mörder Jesu Christi stilisiert. Dieser frühe christliche Hass hat zwar zu Einschränkungen der Juden im christlichen mittelalterlichen Europa geführt (z.B. Verbot der Ausübung von Handwerksberufen), aber über weite Strecken der Zeit nicht zu gewalttätigen Exzessen. Man lebte in Verhaltenheit nebeneinander. Es gab natürlich auch im europäischen Mittelalter immer wieder Exzesse gegen Juden, vor allem wurden die großen jüdischen Gemeinden in Speyer, Worms und Mainz im Zuge der sich ausbreitenden Pest als Schuldige benannt und teilweise vernichtet.

Allgemein und sehr grob formuliert gab es immer wieder lange Phasen in Europa in denen Juden nicht nur toleriert, sondern auch hofiert wurden, bis dann entweder die Kredite fällig wurden (die meisten europäischen Fürsten hatten mehr oder weniger gigantische Schulden bei den, aufgrund des Handwerksverbots zu Geldgeschäften gezwungenen Juden Schulden) oder Krankheiten ausbrachen. Auch gerne kolportiert wurde das Bild des babymordenen Juden. Völlig abstruse Verirrung!

Eine lange Zeit waren die islamisch geprägten Reiche wesentlich liberaler, was den Konfessionsunterschied anging. Nicht zufällig war die erste medizinische Fakultät Europas in Sevilla beheimatet, bevölkert von maurischen und vor allem jüdischen Gelehrten. Bis ins 19. Jahrhundert waren Muslime und Juden bei weitem nicht so verfeindet wie sie es heute sind. Auch in Europa gab es im 19. Jahrhundert ein Phase der interreligiösen Entspannung. Nationale Interessen überwogen gegenüber den religiösen Erwägungen. Und die liberalen Vorstellungen des aufkeimenden Bürgertums hatten sowieso wenig mit Religion zu tun.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts kippte diese positive Stimmung jedoch langsam. Auch in der arabischen Welt, die bis dahin weltoffen war, begann der politisch-radikale Wahabitismus um sich zu greifen. War es noch für Süleyman den Prächtigen normal Wein zu trinken und sich mit vielen Frauen zu umgeben, verwandelte sich der einstmals liberale Islam (ich weiß, "den Islam" gibt es nicht) unter dem Eindruck der militärischen und wirtschaftlichen Überlegenheit Europas. Es entstanden panarabische Strömungen, die vor allem nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches Fuß zu fassen versuchten jedoch alle an der inneren Zerrissenheit der Araber scheiterten.

Als dann 1948 Israel als Staat ausgerufen wurde, war sämtliche jemals vorhandene Liberalität in den islamisch geprägten Ländern dahin. Noch am Gründungstag wurde das von der UN geschaffene Land überfallen. Spätestens mit der Staatsgründung Israels begann der muslimische Hass auf die Juden.

Dies ist eine sehr verkürzte Darstellung die natürlich an allen Stellen ergänzt werden könnte. Aber ich hoffe sie zeigt, wie willkürlich doch der unsinnige, und glücklicherweise von Dir nicht weitergeführte Hass, zwischen den drei monotheistischen Religionen ist.

So, und allein für Deinen letzten Satz, also das Statement darin, hast Du Dir auch den Daumen für die Frage verdient!

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