Hallo Community..
Hätte da mal eine Frage die mich schon seit langem beschäftigt.Kann man eine einstweilige Verfügung bekommen weil man sich bei einer Person entschuldigen wollte und deshalb sich in der räumlichen Nähe aufgehalten hat? Würde das Amtsgericht trotzdem eine einstweilige Verfügung ausstellen obwohl gar keine Gefahr besteht?
2-Frage.. Wenn diese Person A die ein Kontaktverbot ausgestellt bekommen hat und Person B,die die einstweile Verfügung bewirkt ,kann dann Person A auch nicht mehr zur Schule gehen weil er mit Person B im gleichen Jahrgang ist? Oder gilt das nur für den Wohnort?