Die Verwaltungsvorschriften zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (VVzAPO-SI) legen zu §6 APO-SI in VV 6.1.2 fest:


"Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Infor mation der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden."


Für die Oberstufe regelt VVzAPO-GOSt 14.51 zu §14 Abs.5 der APO-GOSt, dass Klausuren sobald wie möglich zurückgegeben werden sollen, und dass vor Rückgabe und Besprechung oder am selben Tage der Rückgabe und Besprechung keine neue Klausur in diesem Kurs geschrieben werden darf.

Viele Grüße
...zur Antwort

Hallo, coockie,

Deine Frage ist leider etwas unpräzise gestellt. Erst einmal wäre es hilfreich gewesen, zu wissen, in welchem Bundesland Du zur Schule gehst. Ich kann Dir zum Beispiel nur die Rechtslage für NRW erklären, auch wenn ich davon ausgehe, dass speziell in diesem Fall die Regelungen in den anderen Ländern ähnlich sein werden.

Grundsätzlich gibt es zwei Antworten auf Deine Frage.

- Erstens: Falls es so ist, dass der Lehrer einen Sammeleinkauf für die SuS einer Klasse oder Stufe tätigt und die Waren oder Dienstleistungen für denselben wie seinen Einkaufspreis weitergibt, handelt es sich natürlich nicht um ein problematisches Verhalten.

- Zweitens: Falls aber der Lehrperson zum Beispiel selbst hergestellte Waren in der Schule zum Kauf anbietet oder verkauft, insbesondere an SuS oder deren Eltern, handelt um eine rechtswidrige Tätigkeit. Das Schulgesetz NRW ist hierzu eindeutig:

Der Vertrieb von Waren aller Art und andere wirtschaftliche Betätigungen sind mit Ausnahme des Vertriebs von Speisen undGetränken, die zum Verzehr in Pausen und Freistunden bestimmt sind, in der Schule unzulässig.

§55 Abs.1 S.1 SchulG NRW (meine Hervorhebungen)

Wenn eine Lehrperson allerdings sogar besagte Waren in ihrem Unterricht feilbietet, dann stellt sich die Situation natürlich noch komplexer dar. Eine Weigerung zu kaufen, könnte tatsächlich Niederschlag in der Note finden. Selbst wenn dies nicht als Drohung ausgesprochen wird, so wird doch allein durch das Abhängigkeitsverhältnis Druck erzeugt. Eigentlich darf sich die Lehrperson bei der Festlegung von Noten nicht von sachfremden Erwägungen leiten lassen, aber sie hat ja mit dem Verkauf im Unterricht bereits gezeigt, dass ihr rechtliche Fragen nicht so wichtig sind. Dir selbst bleiben an der Stelle nur die offene Weigerung mit möglichen Notenfolgen oder der Kauf. Das ist natürlich auch abhängig von der Preisfrage der angebotenen Ware.

Handelt es sich um einen Artikel im unteren einstelligen Euro-Bereich würde ich wahrscheinlich sogar kaufen. Damit hast Du dann aber auch den Beweis für das wirtschaftliche Handeln der Lehrperson in der Hand. Am besten verlangst Du eine Quittung mit der Begründung, dass Deine Eltern dies bestimmt als Aufwendung für die Ausbildung Deinerseits von der Steuer absetzen wollten. Auch das könnte eine abschreckende Wirkung auf den verkaufenden Lehrer haben.

Aber egal ob mit oder ohne Beweis kannst Du entweder anonym oder namentlich entweder bei der Schulleitung vorstellig werden, oder, falls diese nichts unternimmt und das Verhalten der Lehrkraft billigt, Dich an die jeweils zuständige Behörde der unteren oder oberen Schulaufsicht, also das städtische Schulverwaltungsamt oder die Bezirksregierung hier in NRW, abhängig von Deiner Schulform, wenden. Dabei sollten dann auch Deine Eltern eingebunden sein, falls möglich.

Viele Grüße!

...zur Antwort

Dieses Wort ist einer der so genannten Operatoren. Früher wurden in Klausuren und Hausaufgaben, aber auch Schulbüchern "W-Fragen" gestellt, also "was wurde gemacht", "wie ist das zu verstehen" usw.. Heute werden vor allem jene Operatoren verwendet, damit die Schülerinnen und Schüler ein klareres Bild davon haben, was von ihnen verlangt wird. Dazu sollte natürlich auch eine klar definierte Operatorenliste den SuS zugänglich sein.

Grundsätzlich sind die Operatoren leider von Fach zu Fach und wahrscheinlich auch von Bundesland zu Bundesland ein wenig abweichend definiert, aber hier die aktuelle Definition für das Fach Pädagogik in NRW (Geschichte finde ich leider gerade nicht):

"erläutern, erklären, entfalten (Anforderungsbereich II): einen Sachverhalt, eine These etc. ggf. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen nachvollziehbar veranschaulichen"

...zur Antwort

Prinzipiell vertreten beide Parteien dieselben Ideale. Der Unterschied besteht in der Geographie. Die CDU tritt in ganz Deutschland zu Wahlen an, mit Ausnahme von Bayern. Dort übernimmt die CSU diese Aufgabe. Da die beiden Parteien nicht gegeneinander im gleichen Wahlbezirk antreten, dürfen sie nach dem deutschen Parteienrecht auf Bundesebene, also im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft eingehen.

So kommt es, dass wir aktuell eigentlich 3 Regierungsparteien haben, die CDU, die CSU aus Bayern und die FDP. Aus diesem Grunde hat auch Gerhard Schröder im Jahre 2005 nach der Bundestagswahl behauptet, er sei Vertreter der Partei mit den meisten Stimmenanteilen, da bei den Unnionsfraktionen ein gewisser Anteil auf die CSU entfällt. Auch in der so genannten Elefantenrunde nach der Wahl saß ein Edmund Stoiber als Vertreter der CSU, was verdeutlicht, dass es sich in der Tat um zwei verschiedene, wenn auch mit einander verquikte Parteien handelt.

DIe Eskapaden des Horst Seehofer zeigen auch deutlich, dass in der aktuellen Regierung 3 Parteien beteiligt sind.

...zur Antwort

Das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. §86a StGB, welches PatrickLassan hier angesprochen hat, greift in diesem Zusammenhang nicht. Für einschlägig halte ich in diesem Falle das Verbot der Unterstützung und Werbung für terroristische Vereinigungen gem. §129a StGB. Das Aufhängen der Fahne dieser Organisation könnte als Werbung für diese aufgefasst werden und somit allein schon eine strafbare Handlung konstituieren. Des weiteren könnte es sein, dass Du dadurch in den Fokus von Ermittlungen gerätst, um herauszufinden, ob Du diese Vereinigung auch in irgendeiner Form unterstützt oder ihr sogar angehörst. Und nur um der Frage vorzubeugen, die LTTE wurde mit Beschluss des Rates der EU vom 31. Mai 2006 zu einer terroristischen Vereinigung erklärt. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/cfsp/89790.pdf

Das gilt auch für Deutschland. Ich würde also zu der Meinung neigen, dass das Zeigen dieser Fahne in der EU (Europa ist ein sehr ungenauer Begriff) wohl illegal ist.

...zur Antwort

Da hast Du Dir ein schönes Thema ausgesucht, das auch durchaus relevante Gegenwartsbezüge aufweist. Allerdings würde ich Dir gundsätzlich empfehlen, eine konkretere Fragestellung herauszuarbeiten, denn erfahrungsgemäß ist eine solche Überblicksarbeit, wie es bei Dir jetzt noch den Anschein macht, ausgesprochen kompliziert, und Du läufst sehr leicht Gefahr, etwas wichtiges zu vergessen. Daher ist eine Eingrenzung immer empfehlenswert. So könntest Du Dich zum Beispiel mit einer konkreten Institution, also einem psychiatrischen Krankenhaus in Deiner Nähe, auseinandersetzen. Das gibt auch eine ganz neue Verbindung zu so einem Thema. Und vielleicht gibt es dort ja auch eine Ausstellung dazu. Auch eine interessante Frage wäre, wie sich der Übergang zur Bundesrepublik vollzogen hat, welche strafrechtlichen und personellen Konsequenzen wurde aus dem Verhalten im Nationalsozialismus gezogen wurden. Dafür sind die Seiten ZStL sehr hilfreich: http://www.zentrale-stelle.de/servlet/PB/menu/1193201/index.html

Des weiteren ist es sehr interessant zu untersuchen, wie die Rassenhygienegesetze in der kommunalen Gesundheitsverwaltung umgesetzt wurden. Das ist aber evtl. zu komplex.

Aber zu Deiner Frage nach Literatur kann ich Dir gerne weiterhelfen:

Ernst Klee: "Euthanasie" im Dritten Reich. DIe "Vernichtung unwerten Lebens", Frankfurt am Main, 2010. Klee ist zwar kein Historiker, aber er ist ein Kenner der Materie und dieses Buch bietet zweifelsohne einen aktuellen Überblick über den Forschungsstand.

Des weiteren gibt es regelmäßige Fachtagungen, die einen Tagungsbericht herausgeben, auch dieser kann sehr hilfreich sein, allerdings nur zu Spezialthemen, da bei den anwesenden Herrschaften eine gewisse Grundkenntnis der Materie vorausgesetzt werden darf: Tödliches Mitleid. NS-"Euthanasie" und Gegenwart ; Fachtagung vom 24. bis 26. November 2006 im Deutschen Hygiene-Museum, Dresden.

Peter Weingart: Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland, Frankfurt am Main, 2006. Weingart ist nun auch wieder kein Historiker, aber Soziologe und mir hat diese Arbeit persönlich ganz gut geholfen.

Zur weiteren Fachlietratur gehört auf jeden Fall: Klaus-Dietmar Henke (Hg): Tödliche Medizin im Nationalsozialismus. Von der Rassenhygiene zum Massenmord, Köln (u.a), 2008.

Aber ich habe Dir jetzt ca. 2000 Seiten zu lesen gegeben, das wird Dir ohne eine konkrete Fragestellung, die Dir das Herangehen erleichtert einfach nicht helfen! So leicht es mit tut.

Dennoch viel Glück und viel Spass, so schwer das bei einem solchen Thema auch fallen wird, aber ich meine natürlich die historische Arbeit an sich...

...zur Antwort

Diese Frage gehört in meine Kategorie: Tolle Frage! Dafür jibbet erstma den Knopf! Viele, sehr wichtige Punkte hat stonedog bereits erwähnt, was mir die Freiheit lässt, ohne das gesamte Grundgerüst darstellen zu müssen, auf die mir wichtigen Punkte eingehen zu können. Das Wort selbst ist entlehnt aus dem Italienischen von pirata, welches wiederum eine Entlehnung aus dem Griechischen darstellt, peirates zu peiran wagen, unternehmen, das Substantiv hierzu lautet peria Versuch, Wagnis. ((Kluge, Friedrich: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von: Seebold, Elmar, Berlin/ New York, 1999, Seite 633.) Sprachlich ist also jeder moderne Unternehmer eigentlich ein Pirat...;-)

Es hat natürlich zu allen Zeiten der Seefahrt Überfälle auf Schiffe gegeben, die von anderen Schiffen aus geführt worden sind. Doch gibt es drei verschiedene Formen des Überfalls. Und diese Form ist ausschließlich rechtlich definiert und diese seerechtliche Einstufung gilt bis heute. Schon einmal darüber nachgedacht, warum es so wichtig ist "unter welcher Flagge" ein Schiff fährt? Und was es mit der Piratenflagge auf sich hat? Diese Seezeichen sind materieller Ausdruck des tiefer liegenden Rechts. Ganz grob: der Staat, der einem Schiff erlaubt unter seiner Flagge zu fahren erhält dafür nicht nur eine Abgabe, in welcher Form auch immer, sondern dieses Schiff wird in internationalen Gewässern (also außerhalb der 12-Meilen-Zone) zum Hoheitsgebiet dieses Staates, und damit durch dessen Recht geschützt. Ein Angriff auf ein Schiff, das zum Beispiel im 17 Jahrhundert unter spanischer Flagge fuhr, konnte durchaus eine Vergeltung durch die Armada auslösen.

Internationale Abkommen haben seit langer Zeit auch die Integrität dieses Rechtsgebietes auf Schiffen geschützt, sodass ein Angriff auf ein Schiff unter bestimmter Flagge mitunter als Angriff auf den Staat selbst gewertet werden konnte. Umgekehrt, wenn ein Schiff unter keiner Flagge fährt darf es in internationalen Gewässern ohne rechtliche Konsequenzen aufgebracht werden. Piraten im rechtlichen Sinne sind Besatzungen jener Schiffe, die ohne Beflaggung fahren und diese Besatzungen dürfen von einem beflaggten Schiff festgenommen und unter das Recht des Staates gestellt werden, der das aufbringende Schiff beflaggt hat.

Wie stellte sich dies also in Zeiten vor der Staatenexpansion dar? Grundsätzlich war jedes feindliche Schiff ein Piratenschiff, also stimmt die Aussage mit den Normannen zum Beispiel. Das waren Piraten. Ein Piratenhafen entsteht dadurch, dass auch Piraten irgendwo an Land gehen und für Nachschub sorgen müssen. Das ist, aufgrund der guten Beute der Piraten ein gutes Geschäft, und wenn wir es mit Brecht betrachten, dann kommt zuerst das Fressen und dann die Moral. Bis heute überall zu beobachten. Dort konnte also unbeflaggte Schiffe einlaufen, ohne rechtliche oder justizielle Konsequenzen fürchten zu müssen. Inwieweit diese demokratische Räume waren muss offen bleiben, eine autokratische Verwaltung scheint eher zutreffend.

Der dritte Punkt, der zu erwähnen bleibt sind die Freibeuter. Auch dies hat stonedog angedeutet. Freibeuter fahren zwar auch unbeflaggt, aber sie haben sich vertraglich gegenüber einem Staat verpflichtet, dessen Schiffe unangetastet zu lassen. Dafür, und für die Aushändigung eine gewissen Teils der Beute bekamen und bekommen sie Schutz im Hoheitsgebiet der den Kaperbrief ausstellenden Staaten. Das ist im Prinzip eine Form der geheimdienstlichen Sabotage. "Wenn Sie geschnappt werden, streiten wir ab, dass wir sie kennen...." Schonmal in einem Film gehört? Genau das machen Freibeuter, sie attackieren die Nachschublinien des Feindes, ohne direkt als Beteiligter des eigenen Staates erkannt werden zu können und damit einen internationalen Zwischenfall zu vermeiden. Das Risiko für diese Damen und Herren (meist wohl Herren, Damen waren auf solche Schiffen nicht unbedingt gern gesehen) war immens, aber auch der Ertrag war nicht unbedeutend. Und als Freibeuter bestand immerhin die Möglichkeit sich später in dem Staat niederzulassen, der den Kaperbrief ausgestellt hat.

Das ist natürlich alles sehr grob und normativ, es gab immer Ausnahmen und Regierungen oder Piraten die sich nicht an die Vereinbarungen gehalten haben.

Aber eins ist klar: Frauen wollen Piraten, keine Prinzen....;-)

...zur Antwort

Dafür werden ja diese Operatoren-Kataloge veröffentlicht. Teilweise werden die Operatoren sogar noch in den Klausuren selbst auf den Arbeitsblättern hinzugefügt, damit die SuS sich über den/die Arbeitsaufträge völlig im Klaren sind und nicht etwas völlig falsches machen. Wenn, so wie hier, ein klare offizielle Definition vorliegt, dann ist davon auszugehen, dass diese Definition ernstgemeint ist und Du Dich daran halten solltest. Auch wenn Du selbst immer etwas anderes unter diesem Begriff verstanden hast. Das, was Du als "beurteilen" betrachtest wird hier definiert als "bewerten". In diesem Fall hier gilt ganz klar: auswendig lernen und an die Vorgaben halten. Sonst schießt Du über's Ziel hinaus oder verfehlst es vielleicht völlig. 

 

Wenn Du also aus BW bist ist dieser Katalog für Dich verbindlich, ansonsten informiere Dich auf der Seite des Kultusministeriums Deines Bundeslandes.

...zur Antwort

Da sie ganz einfach hoch reaktiv sind. Ihnen fehlt nur ein Elektron für die Vollständigkeit der Valenzschale, daher reagieren sie unter anderen sehr heftig mit anderen Stoffen und gehen sehr leicht Bindungen ein, sodass sie nicht mehr in elementarer Form vorliegen, sondern erst durch aufwendige Prozesse isoliert werden müssen. Fluor ist zum Beispiel so reaktiv, dass es nur in speziellen Gefäßen gelagert werden kann, die nicht so schnell zersetzt werden. Eine häufige Verbindung von Halogenen ist mit Metallen, mit diesen verbinden sie sich zu Salzen.

...zur Antwort

Ich habe mal ein paar Themen hinzugefügt, damit auch die richtigen Leute Deine Frage sehen. Ich glaube kaum, dass sich hier ein Experte für "kalterhinternbeimjoggen" eingetragen hat. Aber ich habe auch eine begründete Vermutung: Beim Joggen, so wie bei jeder sportlichen Betätigung wird das Blut vor allem in Deinen Muskeln benötigt. Da Du vor allem am Hintern, aber wahrscheinlich auch am Bauch, Fettgewebe angelagert hast, wird dieses in den Fällen großer Beanspruchung weniger durchblutet, also auch weniger erwärmt. Zudem produzieren Muskeln Wärme durch Aktivität, was Fettgewebe nicht kann, da aber beim Joggen die Energie in den Muskeln selbst gebraucht wird, bleibt weniger für die Erwärmung der unwichtigen Fettpolster über.

-

Das hat also nix mit der Hose und der Jacke zu tun. Die dürfen auch nicht zu dick sein. Ansonsten kann Dein Körper nicht richtig kühlen und Du fängst an zu schwitzen wie irre.

-

Grundsätzlich unterziehen kannst Du Funktionsunterwäsche. Die bekommst Du auch im Fachhandel.

...zur Antwort

Du musst sowieso zu einer Beratungsstelle, bevor Du eine Abtreibung vornehmen lassen kannst. Und die Leute da stehen erstens unter Schweigepflicht, zweitens beraten sie unabhängig Deiner Religion oder Staatsangehörigkeit, und drittens wissen diese Leute alle Möglichkeiten, die Dir zur Verfügung stehen. Und falls Du gesetzlich versichert bist, sollte es eigentlich keinen Brief nach Hause geben. Falls Doch wissen die Damen und Herren der Beratungsstelle auch in so einem Fall Rat, die hören nicht zu ersten Mal von so einem Fall. Du bist nicht allein mit Deinen Sorgen, wende Dich an so eine Stelle und die helfen Dir auch mit den Problemen, die sich durch und nach der Terminierung der Schwangerschaft ergeben. Und das, wie gesagt, unabhängig von Deiner Herkunft.

...zur Antwort

Was für ein Unglück!!! Da bin ich ausnahmsweise mal unterwegs und dann sowas!!! Aber ich hoffe, es ist noch nicht aller Tage Abend, die Geschäfte haben ja noch ein wenig geöffnet!

-

Deine Frage also pauschal zu beantworten ist etwas schwierig, da es sehr viele ausschlaggebende Faktoren für die Mettmenge pro Brötchenhälfte gibt. Zunächst ist da die durchschnittliche Größe der Brötchen zu berücksichtigen, vor allem ihre Dicke, also Höhe. Dann wäre eine der entscheidenden Fragen, welchen Unterbelag Du verwendest. Nimmst Du Butter oder aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen vielleicht Margarine? Wie dick machst Du diese Fettschicht? Bei Margarine ist grundsätzlich weniger mehr, bei Butter darf schon ein bis zwei Millimeter drunter sein. Dafür sollte die Butter aber nicht zu warm und nicht zu kalt sein. 10 Minuten vorher aus dem Kühlschrank raus ist optimal. Und dann stellt sich die Frage nach dem relativen Fettgehalt des Metts. Dabei gilt je mehr Fettgehalt desto weniger Mett pro Hälfte.

-

Wenn man jetzt bei allen hier genannten einen relativen Wert annimmt, würde ich persönlich zwischen 85 und 90% der allgemein fälschlich empfohlenen Dosis pro Brötchenhälfte verabreichen, also ca. 38-42 Gramm. Klingt unwichtig, aber bei größeren Mengen macht das einen Unterschied. Insgesamt sieht die Rechnung dann so aus: Du benötigst zwischen 2,28 und 2,52 Kg Mett. Die sonst fälschlicher Weise empfohlene Menge brächte Dich auf 3 Kg. Das ist schon ein Unterschied. Ich würde Dir also zum Kauf von 2,5 Kg raten. Dann hast Du ein bisschen Spielraum.

-

Zwei persönliche Anliegen habe ich aber noch: Versuche, Butter sowie Mett möglichst gleichmäßig auf der Brötchenhälftenoberfläche zu verteilen, wenn sich alles in der Mitte knubbelt ist das unschön und schmeckt nicht so gut. Außerdem sollte man Mettbrötchen NIEMALS stapeln. Das ist bestialisch, wenn die von unten so angeweicht sind. Da vergeht mir jedenfalls jede Lust.

-

Gutes Gelingen und viel Freude mit Deinen Mettbrötchen wünsche ich Dir auf jeden Fall!

...zur Antwort
Brandts Kniefall war eine richtige Geste

Man mag es einen genialen Schachzug nennen, obwohl auch seine engsten Vertrauten angaben, von diesem Vorhaben seinerseits nichts gewusst zu haben, aber es eine Geste von echter Größe. Dieses Symbol, egal ob es als Bitte um Vergebung, als Zeichen der Anerkennung des Leids oder als Friedensangebot gewertet wurde, war einfach so wirkmächtig, das es nicht wegzudiskutieren war. Egal, ob im Westen oder im Osten. Letzten Endes hat Brandt damit einer der wesentlichsten Beiträge zum Beginn der Ost-West-Annäherung und damit zum Ende des Kalten Krieges geleistet.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.