Pfeifen auf Fingern

Pfiffe lassen sich mit Hilfe von zwei Fingern (Zeige- und Mittelfinger, Zeigefinger und Daumen) oder durch das paarige Nutzen von je zwei und zwei Fingern (Zeige- und Mittelfinger zusammen, Ring- und kleiner Finger zusammen) nach viel Training erzeugen, indem zusammen mit passender Zungenstellung zwei enge Spalten für die scharf ausgestoßene Atemluft entstehen.


Eine Möglichkeit ist es, Daumen und Zeigefinger einer Hand zu einem Ring zu formen, die Zunge bei halbgeöffneten Lippen von unten, nach hinten, oben zu schieben und schließlich kräftig durch die entstandene Öffnung auszuatmen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass keine Luft zwischen den Fingern und den Mundwinkeln entweicht.


Das Pfeifen mit vier Fingern erfolgt nach dem gleichen Prinzip, wobei die Zunge auf ähnliche Weise mit beiden Zeige- und Mittelfingern verschoben wird. Diese Finger erfüllen damit die gleiche Funktion wie zwei zu einem Ring geformte Finger. Die Methode mit vier Fingern ist jedoch etwas einfacher.


Auch mit nur einem Finger lassen sich Pfiffe erzeugen. Hierdurch wird extrem lautes Pfeifen ermöglicht, Töne mit einer Lautstärke von über 100dB(A) sind problemlos möglich.


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Die Kupferspirale


Die Kupferspirale wird von einer Ärztin oder einem Arzt in die Gebärmutter der Frau eingelegt. Die gängigen Kupferspiralen können 5 Jahre in der Gebärmutter verbleiben. In Deutschland zugelassen sind auch Spiralen aus Ungarn , die mit einer Liegedauer von 3 Jahren (Mini Format) bis zu 10 Jahren (erhöhte Kupferdosis) angegeben werden..


Durch das Kupfer, das ständig in kleinsten Mengen von der Spirale abgegeben wird, werden die Samenzellen auf dem Weg in die Eileiter in ihrer Beweglichkeit gehemmt, und es kommt in der Regel nicht zur Befruchtung. Das Kupfer trägt außerdem wesentlich dazu bei, dass der Aufbau der Gebärmutterschleimhaut gestört wird. Damit wird die Einnistung einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutter verhindert, falls es doch zur Befruchtung gekommen sein sollte.


Einige Spiralen werden mit Goldzusätzen angeboten, was die Anfälligkeit für Infektionen vermindern soll. Bisher konnte jedoch noch nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich weniger Infektionen auftreten.


Zuverlässigkeit Bei Auswahl der richtigen Größe und sachgemäßer Anpassung ist die Kupferspirale eine zuverlässige Verhütungsmethode. Im Abstand von sechs Monaten soll die korrekte Lage von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt überprüft werden.


  • Kupferspirale: ca. 120 bis 200 € für einen Anwendungszeitraum von 3 - 5 Jahren. (in Ausnahmen bis zu 7 oder 10 Jahren). Der Preis gilt einschließlich Beratung, Untersuchung und Einlegen.
  • Hormon-Spirale: Der Preis einschließlich der Einlage in einer gynäkologischen Praxis liegt bei ca. 250 bis 350 € für einen Anwendungszeitraum von 5 Jahren.
  • Die Kosten für die Beratung über die Methoden der Verhütung übernimmt die Krankenkasse. Für die empfohlenen halbjährlichen Ultraschallkontrollen können Kosten von bis zu 40 € entstehen..

Nach der Gebührenordnung für ÄrztInnen soll die Spirale bei gesetzlich krankenversicherten Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen werden. Dies wird jedoch in einigen Fällen abgelehnt. Erkundigen Sie sich daher vor der Einlage bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin.


http://www.profamilia.de/article/show/948.html

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Die Ausbildung zum Fachlehrer/in an berufsbildenden bzw. beruflichen Schulen ist eine landesrechtlich geregelte pädagogische Zusatzausbildung an staatlichen Bildungsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern.

Für die Lehrtätigkeit an beruflichen Schulen können als Fachrichtungen folgende gewählt werden: gewerblich-technische Berufe, Hauswirtschaft, Schreibtechnik, kaufmännische Fachrichtung oder Gesundheitsfachberufe.

Zulassungsvoraussetzungen, Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen sind länderrechtlich geregelt und unterscheiden sich daher etwas.

Im Allgemeinen wird aber

ein mittlerer Bildungsabschluss.

eine abgeschlossene Berufsausbildung,

eine mehrjährige Berufspraxis, - eine Aufstiegsfortbildungsprüfung z. B. zum Meister bzw. zur Meisterin oder Techniker bzw. Technikerin,

alternativ auch eine bestandene Ingenieurprüfung oder ein Abschluss als Diplom-Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur, jeweils in der einschlägigen Fachrichtung (inzwischen dürften auch einschlägige Bachelorabschlüsse akzeptiert werden), und anschließende Berufspraxis

für den Vorbereitungsdienst zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrerin an beruflichen Schulen vorausgesetzt.

Zusätzlich werden meistens Einstellungsprüfungen eingesetzt. Es sind die üblichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen und ein polizeiliches Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis vorzulegen.

In einigen Bundesländern gibt es Höchstaltersgrenzen. Das Höchstalter liegt je nach Bundesland zwischen 30 und 45 Jahren.

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