Ja, denn Umbauten an und innerhalb der Wohnung bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

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Liegen zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit mindestens sechs Monate, so besteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Dies gilt auch, wenn innerhalb der sechs Monate Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung besteht.

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Wenn das Ticket ungültig war und nicht bezahlt du aber gefahren bist dann muss die Rechnung nachgezahlt werden.

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Beim zuständigen Gericht vorsprechen und um das Aktenzeichen höflich bitten.

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Als Arbeitnehmer bist du nicht verpflichtet, einen neuen Arbeitsvertrag mit schlechteren Bedingungen zu unterschreiben. Wenn ein neuer Arbeitsvertrag angeboten wird, können Arbeitnehmer vielmehr ganz frei entscheiden, ob sie ihn unterschreiben oder nicht.

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Telekom verlängert Vertrag nach Umzug ohne Zustimmung, was tun?

Im Februar 2022 alter Anschluss in der neuen Wohnung geschalten werden, der Umzug erfolgte März 2023. Der Glasfaseranschluss sollte Ende März 2023 geschalten werden.

Da die Technikerin es nicht hin gekriegt hat, sollte Netzbetreiber irgendetwas tun. Die waren für den nächsten Tag terminiert, sie wollte am Nachmitttag nach dem die Techniker da waren wieder kommen für die Schaltung des Anschlusses. Zwei Wochen (!) später kamen Techniker vom Netzbetreiber, später die Telekom-Mitarbeiterin. In den zwei Wochen gab die Telekom uns als Überbrückung hatte einen LTE Router, der mehr schlecht als recht war.

Währenddessen hatte ich mir bei PYÜR einen Anschluss besorgt und wollte die Telekom Sonderkündigen wegen Inkompetenz. Ich habe deshalb die Hotline angerufen, da Sie die vertragliche Leistung nicht erbringen konnten und ich deshalb sonderkündigen wollte. Die Telekom bat mir in der Hotline Sonderkündigung an, ich solle es per Kontaktformular an die senden. Diese wurde ohne weitere Begründung abgelehnt. Ich dachte mir okay, dann warte ich halt bis Februar 2024 und bin aus dem Mist raus. Ich hatte keine Lust mehr auf das stundenlange Kundenservice"erlebnis" von denen, was reine Zeitverschwendung ist. Ich habe PYÜR widerrufen und blieb dabei.

Bald ist nun Februar 2024 und mir fiel der Schwindel online in im MeinMagenta Portal auf, wo es heißt, dass mein Vertrag März 2025 endet und dieser soll sagenhafte 55 € oder so etwas im Monat kosten. Mir wurde kulanterweise damals der Erlass der 70 € Anschlussgebühren erlassen, dieses Versprechen war auch nur heiße Luft und diese Summe wurde mir abgebucht.

Als ich neulich für Klärung beim Kundenservice anrief, versuchten die mich für dumm zu erklären indem die mir den selben Sachverhalt 100 mal erklärten. Ich habe gedroht, dass ich das SEPA-Mandat widerrufe und nichts mehr zahlen werde da das nicht rechtens ist. In dem Gespräch erfuhr ich, dass ich einen Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung damals für die Sonderkündigung einreichen hätte sollen und es deshalb abgelehnt worden ist. Das wurde mir aber nie gesagt und die Sonderkündigung wurde abgelehnt und nicht neue Dokumente angefordert, was keinen Sinn ergibt. Jetzt versuchen die mich auf biegen und brechen in dem überteuerten Vertrag zu halten.

Die meinen ich nutze den ja und deshalb ist es ja kein Problem. Ich hab gesagt, ich nutze meinen alten Vertrag, genau - für den ich auch bezahle. Scheinbar haben die mir die letzte Zeit weniger Geld abgebucht und meinen ich habe mir das zu nutze gemacht. Ich habe aber ehrlich gesagt einfach nie die Rechnungen und Buchungen von denen durchgeschaut.

Wie soll ich dagegen Vorgehen? Was ist die Rechtslage? Ich beauftragte meinen Umzug ausdrücklich nach TKG, welches keine Verlängerung des Vertrages bei Umzug vorsieht und meine Partnerin kann das alles bezeugen, weil sie bei jedem Telefonat und Vorgang dabei war. Mir wurde zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ein neuer Vertrag erstellt wird. Die meinen aber das TKG sieht das vor, wenn VDSL auf Glasfaser (Technikwechsel) stattfindet. Ich habe aber dennoch betont, dass ich dem nie zugestimmt habe, aber das interessiert die einfach nicht.

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Kann Ihr Anbieter den Telekommunikationsleistungen nach dem Umzug nicht nachkommen, können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dabei ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Kann Ihr Anbieter seine Leistungen auch an Ihrem neuen Wohnort anbieten, können Sie nicht das Sonderkündigungsrecht nutzen.02.11.2023

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Ich hatte ein damaligen Arbeitskollegen. Bei beiden war ein Kinderwunsch der 3 Jahre unbefriedigt blieb. Sie erkundigen bzgl einer Adoption. Hier gibt es strenge fast unmögliche Auflagen. Sie versuchten mehrere künstliche Befruchtungen. Also wenn man selbst keine Kinder bekommen kann, finde ich es gut das diese Möglichkeiten bestehen.

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Vielleicht gibt es eine Lösung und eine Spange die man nur nachts trägt.

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Was tun wenn Kleinkind niemals schlafen will?

Hallo Zusammen,

wir haben ein Problem. Mein Partner hat einen kleinen Sohn 4,5 Jahre alt. Der Verdacht auf ADHS steht im Raum, kann in dem Alter aber wohl nicht eindeutig bestätigt werden.

Der Kleine wohnt Montag bis Freitag bei uns, da die Mutter mit dessen Verhalten sowohl tagsüber als auch nachts überfordert ist. Freitag bis Sonntag ist er bei ihr.

Wir haben jeden Abend dem Kampf des Einschlafens. Mit Wutanfällen und schreien, über mindestens 2-3 Stunden. Der Kleine sagt immer wieder, er braucht niemals schlafen. Er will niemals schlafen. Schlafen ist zu langweilig. Bei seiner Mutter am Wochenende zieht er das durch, wodurch er am Sonntag Abend jedes mal aussieht wie eine kleine Leiche, weil er das Wochenende sozusagen "durch gemacht hat".

Bei uns gibt es jeden Abend Rituale. Essen, zähne putzen, ein letztes gemeinsames Spiel, ein Nachtlicht, ein Hörbuch welches er sich aussuchen darf, einen Sternenhimmel. Wir halten die Zeiten wirklich gut ein, um ihm Struktur zu geben. Trotzdem ist es jeden Abend ein Kampf, der wirklich enorm an den Nerven zerrt. Besonders an meinen um ehrlich zu sein. Er wacht jede Nacht 2-4 x auf und macht uns wach. Oft wacht er auch weinend oder schreiend auf, weil er "versehentlich" eingeschlafen ist und doch eigentlich gar nicht schlafen wollte.

Ich bin langsam am Verzweifeln. Ich bin nicht erziehungsberechtigt, sein Vater sagt immer wieder es ist nur eine Phase. Ich kenne den Kleinen jetzt seit 2 Jahren und es wurde definitiv nicht besser sondern eher schlimmer. Diverse Gespräche mit dem Vater zusammen mit dem Jungendamt, seinen Eltern, der Mutter des Kleinen und den Erzieherinnen in der Kita verlaufen sich ins leere, da der Vater auf der Phase beharrt und meint dies sei ein normales Verhalten bei Kleinkindern. Er googelt viel und holt dann Studien zum einschlafen von Kindern heraus.

Ich bin inzwischen für jeden Tipp, Hilfe, Erfahrungswerte Dankbar! Haben andere Eltern auch solche Probleme? Ist es wirklich eine Phase in dem Alter? Ein normales Verhalten?

Wir bekommen im April eine Termin beim Kinderneuroligen. Meine Hoffnung ist, dass dieser meinem Partner ins gewissen redet und eine Lösung gefunden wird.

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Kinder sind sehr sensibel. Es hört sich nach Verlustangst an. Ich würde mit dem Kinderarzt mal über Ergo Therapie sprechen.

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Normalerweise geht man in der Schwangerschaft bei solchen Sachen direkt zum Arzt sogar ohne Termin!

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Das Krankengeld ist einschließlich Entgeltfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt

Wenn du ausgesteuert wurdest und weiter arbeitsunfähig bist muss ALG 1 oder Bürgergeld oder Sozialgeld beantragt werden.

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Grundsätzlich ist man in Teilzeit nicht zu Überstunden verpflichtet aber es kommt auf die Klauseln im Arbeitsvertrag an.

Leidet ist es in Deutschlands Betrieben oft so bei Teilzeit grundsätzlich Mehrarbeit zu leisten.

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Zuständig für die Beratung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sind zumeist die Kommunen und Kreise. Sie sind nach dem Ordnungsbehördengesetz verpflichtet, Menschen ohne Obdach unterzubringen. Darüber hinaus beraten und helfen auch Träger der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Rotes Kreuz etc.)

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Kein Anspruch.

23 Uhr bis 6 Uhr wäre ein Nachtzuschlag Pflicht.

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Ein Schwangerschaftstest, den man in der Apotheke kaufen kann, weist das Hormon im Urin nach, im Urin steigt die HCG-Konzentration aber erst später

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Ab wann Du ein Attest benötigst, hängt von Deinem Arbeitsvertrag ab. Ist darin nichts zur Krankmeldung geregelt, gilt das Gesetz: Wenn Du länger als drei Kalendertage nicht arbeiten kannst, musst Du am darauffolgenden Arbeitstag ein Attest vorlegen – also meist am vierten Tag der Krankheit (§ 5 Abs. 1 EntgFG).

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