Eingriff in die Persönlichkeitsrechte (nicht gleich) strafbar!

Regelmäßig wird der, dessen Chatverläufe du veröffentlicht hast, einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch haben, ggf. mit Beseitigungsanspruch und Schmerzensgeldforderung, wenn’s hart auf hart kommt. Strafbar ist es nur in seltenen Ausnahmefällen, je nach Inhalt der Verläufe und Zweck derer Veröffentlichung.

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Meiner Erfahrung nach löscht Reddits Spamfilter lieber zu viel als zu wenig. Insbesondere wenn dein Account neu ist, keine Karma Punkte hat, du mehrere Accounts besitzt, die Email nicht bestätigt wurde, keine Handynummer hinterlegt ist, oder du dich über VPN verbindest, kann es gut sein, dass die Beiträge systematisch Sekunden nach dem Absenden gelöscht werden - auch ohne Begründung oder Benachrichtigung. Das ist mir schon oft passiert, und das hat nicht zwingend was mit dem Sub zutun.

Es ist korrekt, dass einige Subs Beiträge erst ab einer bestimmten Voraussetzung erlauben, oder eigene Filter haben. Wenn durch den Filter eines Subs jedoch Beiträge gelöscht werden, erhält man eine Benachrichtigung. Gibt es keine Benachrichtigung, dann hat Reddit entschieden, dass dein Beitrag Spam ist.

Funfact: In deinem eigenen Profil „Mein Profil“ kannst du deinen Beitrag daher wahrscheinlich noch sehen. Er wird nur im Sub nicht angezeigt: D.h. er wird verborgen.

Die einzige Möglichkeit da raus zu kommen ist deinen Account etwas altern zu lassen und mit Communities anders zu interagieren, beispielsweise durch Comments, Comment Votes, Post Votes, um langsam eine gute Reputation für deinen Account aufzubauen. Dann kannst du es nochmal versuchen.

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Realistisch betrachtet wird das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt, da du für die Ermittlungsbehörden nicht identifizierbar bist. Deine IP-Adresse müsste zuerst bei den Plattformen angefragt werden und dann auch noch zurückverfolgt werden. Vor dem Hintergrund, dass sich deine IP in der Regel alle paar Tage sowieso ändert, rentiert sich der Aufwand für die Polizei wohl kaum.

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Schreib „Kapitel 3“. Man schreibt ja auch nicht „auf Seite S/sechsundvierzig“, sondern „auf Seite 46“. Problem gelöst.

Wenn du wirklich keine Zahl verwenden willst, schreib „im dritten Kapitel“. Wenn‘s denn sein muss, würde ich es kleinschreiben, d.h. „Kapitel drei“ - so eine Schreibweise ist aber äußert ungewöhnlich und daher mind. genau so falsch, egal wie du‘s machst.

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Für außerhalb von Geschäftsräumen getätigten Geschäften steht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Du solltest den Widerruf erklären, sofern noch möglich und sofern du die Widerrufsmöglichkeit nicht ausgeschlagen hast. Damit wäre alles erledigt.

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Wenn der Verkäufer dir einen bestimmten Zustand beim Kauf zugesichert hat, dann hast du einen Anspruch darauf, das Bike in diesem vereinbarten Zustand zu erhalten. Wenn das Bike nachteilig von dem angeworbenen Zustand abweicht, hast du zunächst mal das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Die Kosten hat der Verkäufer zu tragen. Wenn die Reparatur abgelehnt wird oder trotz Reparatur die Mängel nicht behoben werden, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern.

Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer dich explizit auf bestehende Mängel hingewiesen hat und du dies beim Kauf wusstest - dann hast du natürlich keinen Anspruch auf Nachbesserung.

Wenn das Bike im Übrigen explizit als Gebrauchtware beworben und verkauft wurde, dann kann es sein, dass du dich mit dem ein oder anderen kleinen Mangel, wie etwa Gebrauchsspuren, zufrieden geben musst. Das ist nämlich typisch für gebrauchte Ware und es darf erwartet werden, dass es sich um kein niegel nagel neues Produkt handelt.

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Das ist denkbar und sicher auch im Interesse des Ladenbesitzers. Ob es sich lohnt, Stunden von Videomaterial akribisch abzusuchen, sei dahingestellt - je nachdem, wie hoch der potentielle Sachschaden ist, wird sich der Aufwand rechtfertigen lassen oder man lässt es eben. Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

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Du müsstest jährlich eine Steuererklärung abgeben. Das hat aber nichts mit der Gewerbeanmeldung zutun, sondern mit deinem Verdienst aus selbstständiger Arbeit. Was du verkaufst, wird im Rahmen der Gewerbeanmeldung nicht kontrolliert oder überprüft. Die Gewerbeanmeldung führt lediglich zu einem Gewerbebescheid, mehr nicht.

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Du kannst nicht eine „bestimmte“ anonyme Nummer blockieren, aber alle. Dann werden alle Anrufe von anonymen Anrufern geblockt oder zumindest auf die Voicemail umgeleitet (bei iPhones z.B.). Wie das geht, hängt von deinem Handy und Betriebssystem ab. Schau doch einfach mal im Internet nach.

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Vorladung wegen Warenbetrug?

Guten Tag liebe Community,

kurz zu meiner Person:

  • 19 Jahre alt
  • Schüler
  • Keine Vorstrafen

zur Situation:

Vor einigen Monaten habe ich mit einem Kumpel Personen betrogen. Der Wert insgesamt war ca. 400€.

Anschließend wurde auch der Kleiderkreisel Account gesperrt. Dann haben mir einige Personen per Email geschrieben wo das Paket bleibt und ich meinte sollte bestimmt bald kommen, habe es bereits verschickt.

Der Kleiderkreisel Account war ein Fakename.

Habe dann einen Brief zur Vorladung bekommen und auch mit allen Personen Kontakt aufgenommen und ihnen das Geld zurückgesendet. Bis auf eine Person, die hat sich nicht gemeldet.

Also erstmal bevor ich wieder eine riesige Hatewelle abbekomme:

Ich bereue diese Tat sehr und werde so etwas nie wieder tun. Ich habe schon sehr starken Ärger Zuhause bekommen, das auch zu recht. Ich bin bereit dafür Konsequenzen zu tragen. In zwei Tagen ist mein Termin zur Vorladung und ehrlich gesagt hab ich da mega Schiss vor. Ich habe Albträume, denke die ganze Zeit nur daran, bis spät in die Nacht wie jetzt und suche nach ähnlichen Fällen und Lösungen. Jeder sagt was anderes, deswegen würde ich mir gerne nochmal ein paar Meinungen einholen.

Also ich denke mal, dass es sich nur um eine Person handelt, da ich keine weiteren Anzeigen bekommen habe und den anderen das Geld zurückgeschickt habe. 

Habe oft gelesen, dass ich mir einen Anwalt nehmen sollte, dies ist mir aber zu kurzfristig, umständlich und teuer.

Ich habe zwei Optionen, weiß nur nicht welche ich nehmen soll.

Also zu einem die Wahrheit sagen (weiß nicht ob nur in diesem einen Fall oder von allen, die anderen wären ja eigentlich beglichen) und es einsehen. Ich denke aber dann wird ja die Strafakte gleich an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und ich werde vor Gericht verurteilt.

oder

Halt lügen, mir gefällt diese Option selber nicht, ich würde aber gern ein möglichst geringes Strafmaß bekommen. Meine Geschichte wäre: Hatte ganz früher einen Kleiderkreisel Account mit fake ding um zu gucken, dann wollte ich was verkaufen und hab einen neuen Account gemacht daraufhin wurde erst der erste Account gesperrt wegen zwei Nutzern also hab ich auf den fake verkauft dieser wurde aber auch nach kurzer Zeit gesperrt und ich hatte keinen Zugriff mehr. Dann habe ich Emails von der Person bekommen und ich habs auch verschickt und irgendwann kam dann nichts mehr und ich dachte es wäre alles gut. Es war ohnehin eine schwierige Phase. Eventuell könnte ich dann noch auf meinen aktuellen Vinted Account hinweisen bei dem ich 50 5* Bewertungen habe. (Das vor einigen Monaten war auch eine einmalige Sache und wurde etwas durch leichtsinn und überredung von einem Kumpel geleitet) Also ich würde schlichtweg ein Gerichtsverfahren und ähnliches vermeiden. Das heißt nicht, dass ich nicht bereit bin Sozial Stunden o.Ä. zu machen ich würde nur gerne meiner Familie und mir so wenig Stress wie möglich bereiten (wir haben alle gerade die schlimmste Phase unseres Lebens)

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Reden ist silber, schweigen ist Gold. Du musst überhaupt nichts erzählen. Du musst dich auch nicht belasten. Du musst streng genommen noch nicht mal den Vorladungstermin wahrnehmen und kannst das ignorieren.

Was auch immer du tust, ich rate davon ab, dich hinsichtlich deiner Tat(en) zu äußern. Ein Anwalt kann dir besseren Rat geben und sich vor allem erstmal Akteneinsicht einholen, um den Stand der Ermittlungen abzugleichen.

Klar, ist es teuer. Aber es sind einmalige Kosten - und du sagst selbst: Du willst dir und deiner Familie in der ohnehin schon schweren Zeit noch mehr Probleme ersparen. Dann kann ein Strafverteidiger in dieser Situation dein bester Freund sein.

Alles Gute.

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Kinderlärm ist grundsätzlich zu tolerieren, und das auch nachts - insbesondere von Babys oder Kleinkindern. Sollten diese nach 22 Uhr nachts den Lärm jedoch durch aktives, aggressives Spielen verursachen und die Eltern nichts dagegen unternehmen, kannst du allerdings durchaus einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Wichtig ist, dass der Lärm das "Zumutbare" überschreitet. Zwischenzeitliche Trampel-Geräusche oder ein Weinen der Kinder, selbst wenn regelmäßig, wird noch als zumutbar betrachtet. Nicht zumutbar ist hingegen ein wiederholt aggressives, lautstarkes Spielen und Hüpfen innerhalb der Nachtruhe. Du solltest ein Lärmprotokoll anfertigen und genaustens protokollieren, welche Art von Lärm in welcher Extensität wie lange besteht.

Schalte einen Anwalt ein, der ein freundliches Schreiben an die Nachbarn aufsetzt. Durch die Einschaltung eines Anwalts wird die andere Partei merken, dass du es ernst meinst. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering. Eventuell käme auch ein Mietmangel in Betracht - die Voraussetzungen hierfür sind jedoch extrem hoch. Informiere dich mal im Internet über Mietmangel bei Kinderlärm.

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Du müsstest eine Abmahnung erhalten. Um dir eine Abmahnung zustellen zu können, benötigen die "Abmahn-Anwälte" deine Anschrift. An diese ohne ein Impressum zu kommen, wird schwieriger bzw. aufwendig. YouTube wird denen sicher nicht deine Adresse mitteilen. Der Aufwand und das damit einhergehende Kostenrisiko würde sich kaum lohnen.

Theoretisch dennoch möglich, ja.

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