Volkswagen T6, Passat, oder caddy

BMW 2er aktiv Tourer

Ford Connect oder Focus

Opel Zafira Life

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Also ich lĂŒge in jedem 2ten Satz und bin ziemlich gut darin ist bis jetzt nicht mal beim Psychologen und bei der kripo aufgefallen ich habe Spaß daran und Mache es gerne ich denke ich bin der König der LĂŒgner

bzw. bin ich laut Psychologen Test ein Psychopath

man sollte immer lĂŒgen weil es geil ist und du dich und andere evtl nicht in Schwierigkeiten bringst

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Rg96 langlebig und zuverlÀssig kann ich empfehle.
LG MrXR4y

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Also wenn kein Gutachten bei liegt musst du sie eintragen lassen und wenn Kleber dabei ist wĂŒrde ich denn auch nutzen denn wenn das Ding doch abfliegt und bei 200 jemand Trift bist du danach FĂŒhrerschein los und hast evtl Menschen leben auf deinem Gewissen

Lg MrXR4y

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136 PS ist zu viel

ich Bin als fahranfĂ€nger auch Autos mit viel mehr Leistung gefahren konnte aber auch mit 10 schon Auto fahren hatte vor meinem FĂŒhrerschein schon viel Erfahrung gesammelt und habe einige Freund gesehen fĂŒr die 120 ps zu viel waren dazu kommt noch das du dir einen 1er bmw mit Hinterrad antrieb holen möchtest was bei schlechter Witterung auch noch zur Gefahr beitrĂ€gt Du musst es selber wissen ich rate davon ab

LG MrXR4y

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ich denke er wollte mehr

Das liegt doch klar auf dem Schoß😂😂

LG MrXR4y

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ganz klar es ist vergewaltigung

strafgesetzbuch

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lĂ€sst oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fĂŒnf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lÀsst oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

1. der TĂ€ter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu Ă€ußern,2. der TĂ€ter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschrĂ€nkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,3. der TĂ€ter ein Überraschungsmoment ausnutzt,4. der TĂ€ter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder5. der TĂ€ter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die UnfĂ€higkeit, einen Willen zu bilden oder zu Ă€ußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der TĂ€ter

1. gegenĂŒber dem Opfer Gewalt anwendet,2. dem Opfer mit gegenwĂ€rtiger Gefahr fĂŒr Leib oder Leben droht oder3. eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des TĂ€ters schutzlos ausgeliefert ist.

(6) 1In besonders schweren FĂ€llen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der TĂ€ter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lĂ€sst oder Ă€hnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lĂ€sst, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der TĂ€ter

1. eine Waffe oder ein anderes gefĂ€hrliches Werkzeug bei sich fĂŒhrt,2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich fĂŒhrt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu ĂŒberwinden, oder3. das Opfer in die Gefahr einer schweren GesundheitsschĂ€digung bringt.

(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fĂŒnf Jahren ist zu erkennen, wenn der TĂ€ter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefĂ€hrliches Werkzeug verwendet oder2. das Opfera) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oderb) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(9) In minder schweren FÀllen der AbsÀtze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren FÀllen der AbsÀtze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren FÀllen der AbsÀtze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

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Wie erlebst du den das Pech?
habe auch oft das GefĂŒhl das Leben will mich hart F***** aber genau in diesen Momenten achtet man auch sehr drauf und eigentlich ist es garnicht so schlimm man sieht nur immer das schlechte in diesem Moment

es gibt gute und schlechte Tage Versuch dich mehr an die Guten zu erinnern nimm dir jeden Tag Zeit um an gute positive Tage zu denken

LG MrXR4y

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Wenn die Ampel grĂŒn war und du nicht zu schnell warst solltest du nichts zu befĂŒrchten haben

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Er kann auch steif sein und trotzdem auf seinen Bauch fallen

wenn er immer anfÀngt beim sex evtl liegt es dann auch daran oder er möchte Abwechslung im Bett

LG MrXR4y

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Auto FĂŒhrerschein?

wie bist du da hin gekommen? War dein Fahrlehrer dabei?

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