Hallo,
also ob du zum Zeitpunkt bei einer BG versichert warst kann ich so schlecht beurteilen, da hier mehrere Aspekte eine Rolle spielen. Heißt bist du eher selbstständig tätig geworden oder ist die verrichtete Tätigkeit auf ein Beschäftigungsverhältnis zurückzuführen. Das Problem kam mir auf als du geschrieben hast, dass du der Agentur eine Rechnung stellst. Aber das war ja nicht die Frage.
Der Gang zur Toilette ist eine versicherte Tätigkeit, welche noch dem Beschäftigungsverhältnis zuzurechnen ist. Sobald du jedoch die Türe zur Toilette durchschreitest erlischt der Versicherungsschutz bis du diesen wieder aufnimmst indem du wieder aus der Toilette heraustrittst. Somit kannst du jetzt selber beurteilen, ob du zum Zeitpunkt versichert warst, da ich nicht genau weiß wo du gestürzt bist. Auch wenn Unfälle sich in deiner Pause ereignen heißt dies nicht, dass kein Versicherungsschutz besteht (Beispielsweise der Gang zum Essen). Was dir die Agentur gesagt hat ist somit schlichtweg falsch. Am besten ist wenn du bei deiner BG anrufst und die ganze Sache mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprichst und wenn du noch Fragen haben soltlest kannst du dich auch gerne melden.
LG und viel Erfolg.