Unglaubwürdigste Band überhaupt.
Vor 10 Jahren sagte man, es wäre definitiv vorbei, nun mit alten kriminellen Sänger weitermachen.
Der Legendenstatus ist dahin!
Unglaubwürdigste Band überhaupt.
Vor 10 Jahren sagte man, es wäre definitiv vorbei, nun mit alten kriminellen Sänger weitermachen.
Der Legendenstatus ist dahin!
Ebay Kleinanzeigen. Denn beim normalen Ebay musst du 10 % Verkäufergebühren zahlen.
Da wirst du die Gutscheine schnell los.
Achte aber bitte auf ordentlichen Versand. Also per Einschreiben, da die Scheine ja wertvoll sind.
Auf keinen Fall zur Polizei gehen. Das ist keine Pflicht und dir kann durch das Nichterscheinen kein Nachteil entstehen.
Du musst Ladungen nur von der Staatsanwaltschaft und vom Gericht Folge leisten.
Alles was du bei der Polizei aussagst, kann später vor Gericht gegen dich verwendet werden.
Jeder seriöse Rechtsanwalt, der das Strafrecht vertritt, rät von einer Aussage bei der Polizei ab.
Du kannst, wenn es zur Anklage und zur Gerichtsverhandlung kommen sollte, beim Gerichtstermin auch schweigen. Ein Schweigen stellt niemals ein Schuldeingeständnis dar und darf auch nicht als solches gewertet werden.
Gerade weil du dich an nichts erinnerst, ist es vielleicht besser zu schweigen als irgendetwas zu sagen, was dich in Schwierigkeiten bringen könnte.
Schlecht ist natürlich, wenn das Opfer glaubwürdige Zeugen hat.
Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB sehe ich bei einem Tritt in die Eier nicht. Nur eine normale Körperverletzung nach § 223 StGB .
Was auf dich zu kommt, kann man wirklich nicht schreiben. Allenfalls nur waghalsig vermuten. Der Richter wägt dann alle für und gegen dich sprechenden Umstände ab.
Geh bitte nicht zur Polizei. Nein, deswegen wirst du nicht gesucht und bekommst keinen Haftbefehl. Es wird nur vermerkt, dass du nicht zur Vorladung erschienen bist und dann geht die Akte zur Staatsanwaltschaft.
Die entscheidet, ob sie weiter ermittelt und später Anklage erhebt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html
Du hast das Geld ohne rechtlichen Grund erlangt und solltest es daher zurück überweisen.
Ruf aber vorher bei der Versicherung an und frage nach den genauen Daten, wie du es zurück überweisen kannst.
Oder geh zu deiner Bank und lass die Überweisung zurück buchen.
Charakter ist alles, Moralpower ist Charakter!
Diese Streamingseiten sind meist illegal, weil dessen Betreiber keine Erlaubnis hat die Filme dort zur Verfügung zu stellen. Er verletzt damit Urheberrechte, was strafbar ist.
Das bloße Anschauen solcher illegal eingestellten Filme ist jedoch nicht strafbar, da beim anschauen keine Urheberrechte verletzt werden.
Wichtig ist nur, dass man keine Filme von Streamingseiten runterlädt oder speichert.
Es ist also legal die Filme anzuschauen.
Online.
Das Konsultieren eines Arztes?!!!
Seit es das P-Konto gibt, wird das wahre Gesicht aller Banken deutlich!
Ich mag dich so wie du bist! :-)))
Warum bist du noch mit den Lauchs befreundet? Geh doch gottverdammt alleine die Stadt erkunden.
Und Kino geht gar nicht! Voll neunziger!
Du bist auf jeden Fall super hübsch! Aber für mich zählt nur Charakter!
Ja klar gibt es stalkende Typen. Genau wie stalkende Frauen!
Bezweifle das dies mit § 118 OWiG vereinbar ist!
Wandle dein Konto in ein P-Konto um. Sonst kommst du auf keinen Fall an Geld.
Wichtig ist, dass die Pfändung noch nicht älter als 4 Wochen ist.
Die Umwandlung zum P-Konto darf nicht abgelehnt werden! Sie darf auch nichts kosten.
Die Umwandlung muss spätestens nach einer Woche erfolgt sein. Das P-Konto darf nicht teurer sein.
Alles muss zunächst gleich bleiben. Bankkarte darfst du behalten. Diese darf nicht gegen eine Service- oder Prepaidkarte getauscht werden.
Ein Dispo und eine Kreditkarte dürfen aber später gekündigt werden. Aber nur nach den normalen Bestimmungen.
Das ist ein massiver Verstoß gegen § 1631 BGB und die Androhung einer Straftat nach § 223 StGB !
Ich würde die Polizei rufen! Der Versuch einer Körperverletzung ist schon strafbar. Wenn du in meiner Nähe wohnen würdest, würde ich dir sofort helfen! -.-
Dein Ernst?! Sport. Sit ups. Crunches.
Hast du Krebs, Aids, bist du körperlich entstellt? Nein? Was ist dann dein Problem?!
Selbstverständlich ist hier eine Strafanzeige nach § 223 StGB wegen normaler Körperverletzung möglich und auch notwendig!
Verbales rechtfertigt niemals Gewalt.
Das ist nicht wichtig! Wichtig ist, dass man sich jederzeit an ALLE Gesetzte hält!
Dem Mädchen ganz deutlich machen: Fass mich noch einmal an und es tut weh für dich!
Was zur Hölle nehmen sich Frauen heraus?! Wenn umgekehrt Männer einfach so Frauen antatschen, ist riesengroßes Geschrei!
Aber was ist eigentlich dein Problem?
Du hast eine Freundin! Und du möchtest bestimmt nicht einfach so umarmt und von jemanden Fremden geküsst werden!
Sag der Tante, dass du vergeben bist und nicht von ihr in irgendeiner Weise berührt werden möchtest!