ab 12? ne..eher ab 16 oder ab 18 ;D

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Das galaxy y ist schrott und absoluter müll.sogar computerbild warnt davor sich dieses schrottphone nicht zu kaufen da es sich mehr lohnen würde das geld für eine käsereibe auszugeben. aber wlan kostet vom handy her nichts,datenverbinding ja...aber auf dem kleinen schlechten bildschirm und den krass lahmen prozessor macht surfen keinen bock.

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wieso hast du deine kontodaten verschickt? wie sie das machen,weiß ich nicht,und s wird dir sicher niemand ne anleitung dazu geben.bist du des wahnsinns deine kontodaten an irgendwelche leute die du nie gesehen hast weiterzugeben?

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kommt noch ;)

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Pff...die leute bei diesen websites wollen immer einen größeren virtuellen penis,daher fügen sie dem kram den sie da bereitstellen unmengen an schadsoftware zu.ob dein programm dich dagegen schützt hängt davon ab,wie gut es ist.

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mit 11 hast du nix auf yt verloren und wenn du nicht weiß wie du das richtig hinbekommst schon gar nicht.du wirst eines dieser kiddies die dumme viedeos von sich hochladen und hirnlose kommentare abgeben.IHR NERVT!!!

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ich rate dir entweder nur zur neoprenhülle oder zu einem kunststoff/kohlefaser schutz.dieser silikon mist fängt staub und reck,verfärbt sich (und im schlimmsten falle auch das macbook) und sieht,abgesehen von dem blliglook,einfach gräßlich aus.

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Ab wann darf man an der Kasse die Bedienung verweigern?

Das ist mir heute passiert und ich würde nun gerne wissen ob ich in einen solchen Fall auch rechtlich gesehen die Bedienung verweigern darf, Mein Chef sieht das eher locker mich interessiert nur die rechtliche Grundlage

Person tankt an einer namenhaften Tankstelle für 100,00€ er geht rein zum zahlen und sagt einen für den Kassierer leicht zu verstehenden Satz:

Einmal die Zwei auf Karte und dann noch eine Packung XY-Zigaretten

Der Kassierer kennt diesen Wortlaut nimmt die Karte entgegen und sagt „ gut dann machen wir erst einmal die Tankung“ bereitet die Kartenzahlung vor, Person A wird nun nochmals der Preis der ersten Buchung ( der Tankung ) gesagt und das Karten-lese-Gerät checkt die Karte und ohne Vorwarnung bricht der Kunde die Zahlung noch in der Phase ab in der erst einmal nur die Verbindung aufgebaut wird und noch keine Zahlung durch die Kundenfreigabe erfolgen kann, dabei drückt der Kunde noch auf zwei Knöpfe gleichzeitig, die Katastrophe ist perfekt, das Computersystem der Kasse wird in der Übertragung geblockt und die zu zahlende Ware wird einmal tief in das System verschoben und muss erst wieder durch den Kassierer heraus gewühlt werden, der darüber natürlich nicht glücklich ist!

Der Kunde schaut den Kassierer an und fängt an diesen zu beleidigen, im ersten Moment bleibt der kassiere freundlich und meint „ Erst die zwei auf Karte und dann eine schachte XY bedeutet normalerweise eine separate Zahlung „ worauf der Kunde ausfallen wird und die Kompetenz des Kassierers anzweifelt, in diesem Zeitraum ist die Zahlung noch nicht wieder im Computer und der kassierer weist darauf hin das der Kunde bitte beim nächsten Vorgang keine Knöpfe drückt die ihm nicht explizit gesagt würden da es sonst noch länger dauern würde.Und verweist nochmal darauf das er nicht wissen konnte das es mit dem Wortlaut eine einzige Zahlung sein sollte....der Kunde rastet aus und nach 10 Min. ist die Transaktion dann endlich abgeschlossen, der Kunde verabschiedet sich mit den Worten „Inkompetentes Ar***loch“ worauf der Kassierer nichts mehr sagt, da der Kunde zu schnell weg ist.

1 Stunde später kommt der gleiche Kunde mit einem anderen PKW vorgefahren und macht sich bereit zum Tanken, der Kassierer sieht dieses und sperrt die Zapfsäule, der Kunde fährt zu der zweiten Diesel-Säule doch der Kassierer Sperrt auch diese, als der Kunde dann wieder den Laden betritt und die vermeintliche Störung melden will verweist der Kassierer den Kunden auf das Hausrecht und bittet ihn das Geschäft und den Hof zu verlassen. Der nun nicht mehr Kunde verweigert dieses und verlangt die bedienung worauf der Kassierer auf das Recht besteht nicht mit jeden einen Kaufvertrag eingehen zu müssen. Der Kunde wird wieder ausfallend und ist gefahren.

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der kassierer hat alles richtig gemacht und sein verhalten war in keinster weise zu beanstanden,sofern er das recht hat das hausrecht auszuüben.der kunde sollte sich benehmen und nicht gleich herumpöbeln und den kassierer beleidigen.der kunde macht sich gemäß §185 stgb sogar strafbar (beleidigung).

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haha wie dumm bist du eig. ? xD

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Meine hose ist auch schwul.Sie hat sich in meine converse chucks verliebt und sich gestern geoutet.

nein,aber jetz mal im ernst...seit wann bestimmen kleidungsstücke die sexuelle orinientierung von menschen?

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betrügerische fakemail mit virenanhang.nicht antworten,sondern löschen und anhang nicht öffnen.bekam ich auch schon...

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oooh ja......meine 4 jährige cousine hat den mist gesehen und hat jetzt albträume und will nicht in ihrem zimmer alleine sein.

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bei unter 180€ heißt es nicht smartphone sondern müll.

kauf dir ein galaxy s2 oder n s3...da zahlste zwar mehr,aber misst dich nicht mit 180€ müll abgeben.allerallerhöchstens ein galaxy ace.das ace ist schon schrott,aber gerade so noch akteptabel,wenn einem leistung usw. egal sind.

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