Meine Schwester Peggy hat ein Kleid bei Ebay verkauft und als Zahlung angegeben Überweisung. Eine Käuferin hat mehrfach mitgeboten,sämtliche andere Bieter überboten und es für 18 Euro gekauft und nun schreibt die Käuferin,sie möchte das der kauf abgebrochen wird, weil sie übersehen hätte das es kein Paypal gibt und sie gerade im Auslandsurlaub sei und nur mit Paypal zahlen könne. Daruafhin schrieb meine Schwester ihr ihre Paypaladresse, schrieb aber dazu, sie könne an die Adresse ihrer Tochter überweisen ,was aber gelogen war,denn es war ja ihre eigene Paypaladresse. Weil meine Schwester dachte, das das nun klar ginge mit dem kauf,nachdem sie der Käuferin die Paypaladresse gesendet hatte, lehnte sie auch gleichzeigtig den kauffabbruch ab. ........Nun wird jedoch die Käuferin sauer und droht mit Anwalt und betitelt meine Schwester als Verbrecherin und Betrügerin und hält meiner Schwester die beiden Negativbewertungen vor usw., dabei weiß meine Schwester gar nicht,was sie falsch gemacht hätte. Sie hat sich dann die Käuferin genauer angesehen und gesehen ,das diese aktuell selber Sachen bei Ebay zum Verkauf anbietet. Außerdem hat die Käuferin selber 4 negative Bewertungen von 90 Gesamtbewertungen. Also kann das doch gar nicht stimmen, das die Käuferin im Ausland ist, wenn sie selber Sachen drinnen hat und Überweisung anbietet. Ich glaube das das nur eine faule Ausrede ist, das sie im Ausland ist und weil sie nicht damit gerechnet hat, das meine Schwester ihr eine Paypaladresse nennen kann,wird sie jetzt verrückt,oder hat meine Schwester tatsächlich mit Anwalt und Betrugsanzeige zu rechnen?