ich denke mal du musst du dich doch weiter bilden verkauferin..und bürokauffrau,bilanzbuchalterin ist ja was anderes.

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Auch als Bundeskanzler/in erhält man - wie die meisten Angestellten - zum 1. eines Monats sein Gehalt. Dieses wird von der Bundesbesoldungskasse überwiesen. Es beträgt nach Recherchen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" 14.893 Euro und 25 Cent. Zusätzlich gibt es für den Kanzler / die Kanzlerin einen Ortszuschlag in Höhe von 810,24 Euro sowie weitere 1022,58 Euro Dienstaufwands-Entschädigung. Der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin muss ebenfalls Solidaritätszuschlag bezahlen. Von der Arbeitslosenversicherung ist er/sie allerdings befreit, ebenso von der Rentenversicherung.

Das Gehalt mag sich üppig anhören. Aber davon geht auch jede Menge weg: Die Miete für die Dienstwohnung zum Beispiel oder private Fahrten mit dem Dienstwagen, den der Kanzler / die Kanzlerin - egal wo er/sie hin will - aus Sicherheitsgründen immer nehmen muss.

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was :D du musst kuchen mitbringen...ist ja absoluter schwachsinn...!!!

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beglaubigte Kopien...davon habe ich ja noch nix gehört...wer muss den da nochmal auf der Kopie unterschreiben..?

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Ich sehe das auch so...und noch schlimmer was sind das den für Leute bitte...

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