Guten Tag, ich hatte bereits zwei Fragen diesbezüglich gestellt, nun gibt es aber Neuigkeiten. Hier die Kurzfassung:
Ich fuhr mit meinem Auto wenige Meter mit geringer Geschwindigkeit los, bog dann rechts über einen Fahrradweg mit Schulterblick(!) ab, und obwohl ich sie vorher nicht sehen konnte fuhr plötzlich eine junge Fahrradfahrerin hinten in mein Auto. An ihrem Mountainbike war keinerlei Schaden zu erkennen, sie brach sich jedoch durch den Sturz den Arm.
Nun schickte sie mir ein knapp 400€-Rechnung für so ziemlich alles an ihrem Mountainbike (auch die Polizei weiß, dass daran nichts zu sehen war), plus 300 € für einen angeblichen Urlaub den sie deshalb absagen musste, und Pflegekosten da sie sich nicht alleine anziehen könne.
Das nur als Randinfo. Nun stellte sich aber heraus, dass ihr Mountainbike gar nicht für den Stadtverkehr zugelassen war. Als Autofahrer trifft mich natürlich immer mindestens eine Teilschuld, aber inwieweit verändert sich dadurch die Lage?
Ich wäre bereit, der Dame quasi aus Kulanz den tatsächlichen Schaden am Fahrrad zu zahlen (was maximal ein Pedal war, aber nicht das ganze Rad...), nur eben die anderen horrenden Kosten nicht.
(Es geht hier weder um die anderen Fragen, noch um die Schuldfrage. Lediglich darum, wie die Zulassung ihres Verkehrsmittels die Lage ändert.)