Hallo zusammen,
in meinem Mietvertrag steht nicht ob der Mietvertrag befristet oder unbefristet ist.
Hier ein Auszug zur Mietdauer und Kündigung:
(1) Die Parteien verzichten wechselseitige für die Dauer von zwei Jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages. Das Mietverhältnis ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von zwei Jahren mit der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich kündbar. Vor dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.
(2)Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §545 BGB findet keine Anwendung
Verstehe ich das richtig das nach den der 2 Jahren das Mietverhältnis automatisch endet - Satz (2)?
Ist es zulässig über die gesamte Dauer einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren?
Sollte dies rechtens sein kann ich bei einem vorzeitigen Kündigen nur auf die Kulanz des Vermieters hoffen?
Danke für die Antworten vorab!