Wenn Sie ein Päckchen mit einer Ware erhalten haben, die Sie nie bestellt haben, müssen Sie dafür grundsätzlich nicht zahlen. Denn nur weil nicht bestellte Ware bei Ihnen ankommt, entsteht noch kein Kaufvertrag, der zur Zahlung verpflichtet. Das gilt unabhängig davon, was der Unternehmer in beiliegenden oder späteren Schreiben behauptet.
Aber: (falls mal anderer Fragender ähnliches Problem hat)
Wurde die Ware erkennbar einem falschen Empfänger zugesandt, kann der Unternehmer die Ware zurückverlangen. Sie sollten daher genau prüfen, ob das Päckchen tatsächlich an Sie adressiert ist. Päckchen an fremde Empfänger (z.B. Nachbarn) sollten Sie nur dann annehmen, wenn dies mit den richtigen Empfängern abgesprochen ist.
Ein weiterer Ausnahmefall: Der Verkäufer ist irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen. Zum Beispiel dann, wenn Sie zuvor bereits ein Produkt bei ihm bestellt haben und dieses dann doppelt geliefert wird.